Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen.
Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:Name | Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft |
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Gisbert Schulte | Ich bitte Sie, keine Anklage gegen die Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ gem. § 129 StGB zu erheben. Nach meiner Meinung handelt es sich bei den Aktionen der Klimaschutzgruppe um notwendige Maßnahmen, damit die Menschen begreifen, welche Gefahren durch die Klimakrise drohen. Die Aktionen des zivilen Ungehorsams könnten als zwar als Nötigung betrachtet werden, aber selbst das wäre eine sehr eigenwillige Auslegung des Demonstrationsrechts. Die Rettung des Weltklimas hat einen höheren Stellenwert als die Herbeiführung eines Staus auf der Straße. Dazu kommt es tagtäglich hundertfach auch ohne Anklebende auf der Straße. Der Verweis auf die Behinderung für Rettungsfahrzeuge trifft auf die Klimaaktivisten nicht zu. Von denen wurde jeweils eine Durchfahrtmöglichkeit gelassen. Die Behinderung der Rettungsfahrzeuge erfolgte durch die Autofahrenden im Stau, weil diese keine Rettungsgasse gem. StvO gebildet haben. Bei der Klimaschutzgruppe von „Letzte Generation vor den Kipppunkten“ handelt es sich nach meinem gesunden Menschenverstand nicht um eine kriminelle Vereinigung. Von der Gruppe ist niemals Gewalt ausgegangen! Auch das Besprühen mit Wasserfarbe von Gebäuden, Kartoffelbrei auf die Glasscheiben vor Kunstwerken oder das Bepflanzen von Golfplätzen hat nun wirklich nichts kriminelles an sich und dient ausschließlich der Erringung von Aufmerksamkeit für die sich anbahnenden Klimakatastrophe. Ich bitte Sie daher nochmals, die geplante Anzeige fallen zu lassen! |
nur für die StA sichtbar | man sieht mich einigermaßen sprachlos! Die Klimaaktivisten und die Aktionen der Letzte Generation zu kriminalisieren, halte ich für völlig überzogen. Die Szenarien der sich anbahnenden Klimakatastrophe, auf die uns Wissenschaftler schon seit Jahrzehnten hinweisen, haben bei uns zu keinem Umdenken geführt. Maßhalten, Verzicht üben – nicht mit uns! Deshalb kann ich sehr gut nachvollziehen, dass sich Klimaaktivisten zum Handeln – im Übrigen gewaltfrei – veranlasst sehen, obwohl ich die Aktionen in Teilen für albern halte. In dem Kontext frage ich mich, ob auch die Landwirte, die unsere Straßen zur Durchsetzung ihrer rein materiellen Interessen wochenlang blockiert haben, sich auch mit diesem absurden Vorwurf auseinandersetzen müssen? Wohl kaum! Ich hoffe sehr, dass an den Aktivisten kein Exempel statuiert werden soll, befürchte aber, dass man disziplinieren und einschüchtern möchte. Zumindest scheint dies so. Im Sinne einer maßvollen Einordnung hoffe ich sehr, dass das Verfahren gegen die Klimaaktivisten nicht eröffnet und keine Anklage erhoben wird. Eine funktionierende Demokratie muss das aushalten. |
nur für die StA sichtbar | Hiermit möchte ich mich auf die Äußerung beziehen, dass die letzte Generation als eine "kriminelle Vereinigung" bezeichnet wird. Ich finde es äußerst besorgniserregend, dass Menschen, welche in dieser Organisation Mitglied sind, sich solch eine Last auf die Schultern nehmen und sich als kriminelle Vereinigung betiteln lassen müssen. Sie halten an Ihrem Aktionskonsens fest, dessen Kern insbesondere den Verzicht auf physische und verbale Gewalt an Menschen beinhaltet. Ihre Ziele sind klar ausgesprochen und keine Politik fühlt sich verpflichtet, diese umzusetzen oder geschweige denn diese anzunehmen. Für mich treffen im Grunde alle aktiven Proteste auf privaten und wirtschaftlichen Schaden, wie in den Bauernprotesten unter anderem sichtbar wird. Dadurch stellt sich mir die Frage, anhand von diesen genannten Beispielen und vielen mehr, die auf wissenschaftliche Fakten belegt worden sind, wieso solch eine Zivilgesellschaft, welche sich für den Erhalt der Erde einsetzt, als kriminell eingestuft wird. |
Thomas Fernandes | eine Anklage ist nicht gerechtfertigt, da es sich um friedliche Protestaktionen handelt, bei dem niemand zu Schaden gekommen ist und diese dem Wohle der gesamten Bevölkerung und Umwelt verhelfen soll. |