Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Andreas Vogt Eine Anklage nach §129 StGB, der die Bildung krimineller Vereinigungen behandelt, gegen Personen, die sich für den Ausstieg aus fossilen Energien einsetzen, wäre rechtlich unzulässig und widerspräche den Grundrechten, wie sie im Grundgesetz verankert sind.

Artikel 8 GG schützt das Recht auf Versammlungsfreiheit, was bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Dieses Recht ist fundamental für eine demokratische Gesellschaft und ermöglicht es Menschen, sich für Themen wie den Umweltschutz und den Ausstieg aus fossilen Energien einzusetzen.

Artikel 9 GG gewährleistet die Vereinigungsfreiheit, also das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Dies beinhaltet auch das Recht, sich in Organisationen zu engagieren, die sich für den Klimaschutz und die Förderung erneuerbarer Energien einsetzen.

Die Anwendung des §129 StGB auf solche Gruppen wäre unangemessen, da dieser Paragraph spezifisch die Bildung von Vereinigungen mit dem Ziel der Begehung von Straftaten unter Strafe stellt. Der friedliche Einsatz für den Klimaschutz und die Abkehr von fossilen Brennstoffen ist jedoch kein kriminelles Verhalten, sondern ein Ausdruck des demokratischen Engagements und des Rechts auf freie Meinungsäußerung.

Zudem würde eine solche Anklage die Bemühungen um den Schutz unserer Umwelt und die Notwendigkeit, den Klimawandel zu bekämpfen, untergraben. Es ist wichtig, dass der Staat solche Initiativen unterstützt und fördert, anstatt sie zu kriminalisieren.

Das Engagement für den Ausstieg aus fossilen Energien steht im Einklang mit den Grundrechten und wird von diesen geschützt. Eine Anklage nach §129 StGB wäre somit nicht nur rechtlich unhaltbar, sondern würde auch gegen die Prinzipien einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft verstoßen.
Alexander Sturm Wir befinden uns in einer Zeit wo wir wissen, dass der Klimawandel menschengemacht ist. Wir wissen auch, dass jedes Land Einfluss auf den Ausgang hat und dass die Wirkung der klimaschädlichen Gase ALLE Menschen auf dieser Erde beeinflusst. Das heißt, dass unser Einfluss als Land auch das Leben aller anderen Menschen dieser Welt beeinflussen wird, selbst wenn diese nicht den selben Luxus genossen haben wie wir es tun oder überhaupt in ähnlichem Maße dazu beigetragen haben.
Gerichte sind dafür da den Rechtstaat in Verbindung mit der Exekutive durchzusetzen. Wenn wir wirklich die Menschenwürde aller anderen Bürger dieser Welt ernst nehmen würden, würden wir alles daran setzen so schnell wie möglich den Klimawandel zu verhindern.
Dass die Sache komplex ist, sollte keine Entschuldigung sein es nicht anzugehen.
Die Gruppierung der letzten Generation ist keine kriminelle Organisation. Ferner opfern diese Menschen ihre körperliche und geistige Unversehrtheit um den Staat zu etwas zu bewegen, was dieser eigentlich in Anbetracht des Grundgesetzes aus eigener Initiative durchsetzen sollte. Die Versammlungsfreiheit ist genauso ein Grundrecht und für die "Straftaten", welche DIESEN Menschen vorgeworfen werden (nicht etwa den Politiker*innen oder Jurist*innen die den Klimaschutz und damit den Schutz von Menschenrechten verhindern), sind auch im Strafgesetzbuch abgedeckt.
Das solch ein Protest wirken kann, konnte man jetzt bei den Landwirt*innen sehen, welche überall in Europa Zugeständnisse bekommen, weil sie 15t schwere Geräte dabei haben und damit manchmal nicht einmal vor Einsatzkräften halt machen.
Hören sie also mit den Schikanen und fangen sie endlich damit an sich Gedanken zu machen wie wir die Menschen überall auf der Welt schützen können indem wir die Zerstörung des Klimas ahnden können.
Michael Forster der Paragraph 129 StGB wird normalerweise verwendet, um gegen organisierte Kriminalität vorzugehen. Doch nun wird er erstmals gegen gewaltfrei protestierende Klimaaktivist*innen angewandt. Das ist meiner Meinung nach absurd. Denn Ziviler Ungehorsam kennzeichnet sich durch friedlichen Protest und muss dabei jedoch störend sein, um gehört zu werden und Politiker*Innen zum sofortigen Handeln zu bewegen, schnell etwas gegen den Klimawandel zu unternehmen anstatt darüber zu debattieren ohne schnelle Lösungen voranzutreiben. Denn deren Verstoß gegen das Pariser Klimaabkommen stellt eine Ungerechtigkeit dar, die das Recht auf körperliche Unversehrtheit aller jungen und zukünftigen Bewohner*Innen der Erde ignoriert! Die Aktionen der Aktivist*Innen verfolgen daher keinerlei kriminelle oder gar demokratiefeindliche Ziele, sondern das Gegenteil ist der Fall: Sie verfolgen das moralisch höchste Ziel: Die (zukünftige) Menschheit vor den Folgen der Erderwärmung zu schützen und dadurch die Demokratie zu bewahren. Wenn Politiker*Innen die eindringlichen Warnungen der Wissenschaft nicht zum schnellen Handeln bewegen und Demonstrationen keine ausreichende Wirkung zeigen, ist dies die letzte Möglichkeit, die noch bleibt! Denn die Folgen des Klimawandels sind verheerend und irreversibel. Und die Aktionen der Akivist*Innen sind vielmehr ein verzweifelter Hilfeschrei, der keinerlei kriminelle Energie enthält! Dabei ist es wichtig, dass sich Menschen gemeinsam zusammen tun, um etwas zu unternehmen, denn nur zusammen kann man etwas erreichen und findet ausreichend Gehör von Politiker*innen, die in den letzten Jahrzehnten durch den Lobbyismus der Öl- und Gasindustrie zunehmend beeinflusst worden sind! Die wissentliche Inkaufnahme der Zerstörung unseres Planeten ist hierbei kriminell!!
Dietmar Kraus Der eigene Klima Expertenrat unserer Regierung sagt ganz klar, das auch unsere Regierung viel zu wenig gegen die lebensbedrohliche Klimakatastrophe tut. Bis Heute starben laut WHO, verursacht durch den extrem hohen CO2 Ausstoß der Industrienationen, weltweit schon ca. 500 000 Menschen wegen Dürre, Überschwemmungen, Orkane usw. Und unsere Wissenschaft und Klimaforschung prognostiziert, daß wenn wir so weiter machen wie bisher, dann sogar fast die ganze Lebensgrundlage zukünftiger Generationen vernichtet werden. Darum sind junge Menschen die gegen diese Zerstörung durch zivilen Ungehorsam protestieren keine Kriminellen, sondern die Menschen welche für diese Zerstörung verantwortlich sind. In einem demokratischen Rechtstaat sollten die Täter und nicht die Opfer angeklagt werden!!!