Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Volker Sachse wenn Menschen, die sich zum Wohle aller und aus einer persönlich empfundenen Notwehrsituation heraus sich zu einer Widerstandsform entschließen, die für den einzelnen unbequem sein kann (mehr aber auch nicht), dann ist dies in keinster Weise mit bandenmäßigen Raub oder anderen Delikten dieser Art gleichzusetzen.

Tragen Sie dem Rechnung indem Sie klar zu erkennen geben, dass eine Anklage nach diesem Paragraphen nicht statthaft ist, sondern dass im Gegenteil dieser Paragraph dringend reformiert gehört.
Gregor Buchtzik Bitte Klage gegen alle Landesregierungen und die Bundesregierung erheben wegen Unterlassung erheben. Die Klimaziele werden nicht angegangen.
Udo Hase der §129 ist juristisch onehin sehr umstritten, enthält jedoch den Absatz (1): "(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.
Die "Letzte Generation" hat das übergeordnete Ziel, die Bundesregierung zur Einhaltung des Grundgesetzes (§20) zu bewegen. Die Anwendung zivilen Ungehorsams ist nicht Ziel, sondern Mittel des Protestes. Diese Unterscheidung sollte auch Staatsanwält:innen möglich sein. Weder wird Gewalt angewendet (auch nicht, wenn die Protestierenden mit körperlicher Gewalt angegriffen werden), noch wird dazu aufgerufen. Das Gegenteil ist der Fall, wie aus allgemein zugänglichen Veröffentlichungen der Gruppe und den Polizeiberichten über die Protestaktionen zweifelsfrei zu entnehmen ist. Ich selbst habe die "Letzte Generation" mit Geldspenden und der Verbreitung von Nachrichten über stattgefundene Proteste in sozialen Medien unterstützt. Mit Ihrer Anklage währe ich demnach Unterstützer einer kriminellen Vereinigung. Das ist absurd. Kriminell im Sinne von Grundgesetzwidrig verhält sich demnach die Bundesregierung nach dem Verfassungsgerichtsurteil Beschluss vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20.
Zitat: "Grundrechte sind aber dadurch verletzt, dass die nach § 3 Abs. 1 Satz 2 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2 bis zum Jahr 2030 zugelassenen Emissionsmengen die nach 2030 noch verbleibenden Emissionsmöglichkeiten erheblich reduzieren und dadurch praktisch jegliche grundrechtlich geschützte Freiheit gefährdet ist. Als intertemporale Freiheitssicherung schützen die Grundrechte die Beschwerdeführenden hier vor einer umfassenden Freiheitsgefährdung durch einseitige Verlagerung der durch Art. 20a GG aufgegebenen Treibhausgasminderungslast in die Zukunft. Der Gesetzgeber hätte Vorkehrungen zur Gewährleistung eines freiheitsschonenden Übergangs in die Klimaneutralität treffen müssen, an denen es bislang fehlt." Die Anklage nach §129 StGb durch ihre Behörde wirkt demnach eher wie eine "haltet den Dieb" Reaktion der Staatsgewalt. Ich gehe bisher davon aus, dass diese Angklage nicht bestehen wird und empfehle Ihnen daher sie nicht in Anwendung zu bringen.
Jürgen Senge ich habe von Ihrer Anklage gegen die fünf Teilnehmenden der "Letzten Generation" auf Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung gehört und drücke deshalb hiermit meine Einschätzung dazu aus:
Ich sehe darin den Versuch der Beweisumkehr und das würde die Regeln unserer Demokratie nachhaltig schädigen. Es kann doch nicht sein, dass Mesnchen angeklagt werden sollen, nur weil sie sich versammeln und sich Sorgen um eine gesudne Umwelt machen! Es wr keien gewältige, sondern eine friedliche Aktion. nd es gibt doch das hohe und here Recht auf freie Meinungsäußerung! Ich bitte Sie daher eindringlich, von einer anklageerhebugn abzusehen.

Vielen Dank!