Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Cordula Brenner Liebe Staatsanwaltschaft, kriminell ist wie wir Menschen mit dieser Welt, Natur, Mensch und Tieren umgehn. Es bedarf sehr viel Mut sich gegen die Mächte - Industrie, Geldgier einiger Menschen, aufzustämmen.
Ich bin eindeutig dagegen, dass hier der Paragraph 129 angewendet wird da es hier um Erhaltung der Lebensräume für Mensch und Tier geht und der Egoismus, die Habgier und die Dummheit einiger Menschen gestoppt werden muss.
Freundliche Grüße Cordula Brenner - 62 Jahre alt
nur für die StA sichtbar mit größter Besorgnis und zugleich mit einem tiefen Verständnis für die Komplexität der gegenwärtigen Situation wende ich mich an Sie, um meine tiefgreifenden Bedenken bezüglich der Anklage von Klimaaktivisten gemäß §129 StGB zu äußern. Als engagierter und aufmerksamer Bürger ist es mir ein dringendes Anliegen, die weitreichenden Konsequenzen, die diese Anklage mit sich bringt, in all ihrer Nuanciertheit zu betrachten. Es handelt sich hierbei nicht nur um eine juristische Angelegenheit, sondern um einen fundamentale Frage der Ausgewogenheit und Integrität unserer demokratischen Prinzipien.

Es ist äußerst bedauerlich und zutiefst beunruhigend, dass der Paragraph 129 StGB, der eigentlich dazu gedacht war, gegen organisierte Kriminalität vorzugehen, nun in einem Kontext angewendet wird, der so weit von seinem ursprünglichen Zweck entfernt ist. Dieser ungewöhnliche Gebrauch des Gesetzes führt zu einem erschreckenden Vertrauensverlust in unseren Rechtsstaat und wirft schwerwiegende Fragen bezüglich seiner Flexibilität und Anpassungsfähigkeit auf.

Die friedlichen Klimaaktivisten, die nun mit dieser Anklage konfrontiert sind, haben sich in keiner Weise zusammengeschlossen, um kriminelle Machenschaften zu planen oder auszuführen. Vielmehr setzen sie sich auf eine höchst lobenswerte Weise für eine gerechte und nachhaltige Zukunft ein. Ihre Beweggründe sind von einem tiefen Verständnis für die Komplexität der ökologischen Herausforderungen geprägt und zeugen von einem vorbildlichen Engagement für das Gemeinwohl.

Es ist absolut unverhältnismäßig, diese Aktivisten mit einem Paragraphen zu konfrontieren, der eigentlich für eine ganz andere Art von Kriminalität gedacht ist. Das Recht auf Versammlungsfreiheit und Meinungsäußerung sind Eckpfeiler unserer demokratischen Gesellschaft und dürfen nicht durch einen übertriebenen Einsatz juristischer Mittel eingeschränkt werden. Der Versuch, politisches Engagement auf diese Weise zu unterdrücken, stellt eine direkte Bedrohung für unsere demokratische Ordnung dar und erfordert eine umfassende Reflexion über die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit.

Die Anwendung des Paragraphen 129 StGB auf Klimaaktivisten ist nicht nur ein Angriff auf ihre individuellen Rechte, sondern ein direkter Angriff auf die Grundprinzipien unserer Demokratie. Sie sendet ein äußerst bedenkliches Signal aus und könnte dazu führen, dass legitimer Protest in Zukunft unterdrückt wird. Die Kriminalisierung von politischer Aktivität dieser Art untergräbt die Grundlage unserer Gesellschaft und erfordert eine gründliche Überprüfung unserer rechtlichen und ethischen Grundsätze.

Es ist von höchster Wichtigkeit zu betonen, dass die Klimakrise eine existenzielle Bedrohung für die gesamte Menschheit darstellt. Diejenigen, die sich mutig für den Klimaschutz einsetzen, verdienen unsere uneingeschränkte Unterstützung und Anerkennung. Statt sie zu kriminalisieren, sollten wir ihre Bemühungen würdigen und gemeinsam nach Lösungen suchen, um den Klimawandel zu bekämpfen. Dies erfordert einen umfassenden Ansatz, der auf Zusammenarbeit und Solidarität beruht und der die Vielfalt der Ansichten und Perspektiven respektiert.

Daher appelliere ich mit größter Dringlichkeit an Sie, die Anklage gegen die Klimaaktivisten gemäß §129 StGB zurückzuziehen. Stattdessen sollten wir ihre wichtige Arbeit im Kampf gegen den Klimawandel anerkennen und unterstützen, um gemeinsam eine lebenswerte Zukunft für uns alle zu sichern.
Jan Beer mit Besorgnis habe ich Kenntnis von den Ermittlungen genommen, die auf der Grundlage des § 129 StGB gegen einzelne Personen geführt werden.

Sicherlich stößt die gewählte Protestform nicht auf breite Zustimmung. Jedoch kam im Gegensatz zu den "Bauerprotesten" noch niemand zu Schaden und es handelte sich um kurzzeitige, punktuelle Aktionen.

Dass sich Menschen in ihrem Protest zusammen schließen, sich organisieren, den Kontakt zu Journalisten und Medien suchen oder Netzwerke nutzen, ist normal und keine kriminelle Handlung.

Es ist eine wissenschaftliche Tatsache, dass wir die Klimakrise zu spät Ernst genommen haben und die Politik sowie die Gesellschaft zu wenig handelt.

Die Wut und das Anliegen der Aktivisten und Unterstützer der Letzten Generation ist verständlich.

„Schon in einer Generation wird dieses Versagen wahrscheinlich als Verbrechen gegen die Menschheit gewertet werden.“
https://www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/wissen/klimawandel-januar-temperatur-el-nino-klimaziel-e477774/

Dieses zögerliche Handeln wird uns in den kommenden Generationen viel Geld kosten.

Die von 2025 bis 2100 auflaufenden Kosten der Klimakrise könnten sich auf schätzungsweise 1.266 Billionen US-Dollar belaufen - möglicherweise aber noch dramatisch höher liegen.
https://www.tagesschau.de/wissen/klima/wmo-klima-bericht-rekordjahr-100.html
nur für die StA sichtbar Menschen, die sich, mit friedlichen Mitteln, für den Erhalt unserer Umwelt einsetzen, anzuklagen, ist absurd und eine Frechheit. Es sollten die, die der Allgemeinheit durch Verschmutzung der Umwelt schaden, angeklagt werden.