Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen.
Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:Name | Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft |
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nur für die StA sichtbar | Ich finde es bestürzend, dass eine Staatsanwaltschaft Menschen kriminalisiert, die unter hohem persönlichem Einsatz gewaltfrei und im Sinne unseres Grundgesetzes (§20a) für den Erhalt der Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen eintreten. Für den Fall, dass eine Regierung, sogar trotz eines zusätzlichen Urteils des Bundesverfassungsgerichts, sich nicht an ihre eigenen Gesetze und an ihren Amtseid hält, sind bedauerlicherweise keine juristischen Strafen vorgesehen; es bleibt nach jahrelanger Ausschöpfung aller sonstigen gewaltfreien Protestformen durch zivilgesellschaftliche Organisationen nur der Alltagsabläufe störende zivile Ungehorsam, um die öffentliche Aufmerksamkeit auf ein existenzielles Thema zu lenken, von dem die Politik offensichtlich lieber ab-lenken möchte, indem sie die dringend gebotene sofortige Einleitung geeigneter und nachhaltiger Maßnahmen zum Klimaschutz verschleppt oder ganz unterlässt und gleichzeitig die Überbringer der schlechten Nachricht öffentlich "köpft", also verbal bekämpft, anstatt gegen die (wissenschaftlich belegten) Ursachen der schlechten Nachricht vorzugehen. Dass diese öffentliche Kriminalisierung von Klimaschutz-Aktivistinnen und -Aktivisten durch die Gerichtsbarkeit juristisch unterstützt wird, halte ich für skandalös. Ich solidarisiere mich mit den Klimaschutz-Zielen der "Letzten Generation", weil ich mich meinen Kindern und künftigen Enkelkindern verpflichtet fühle. Ich kann es moralisch nicht gutheißen, dass gewaltfreier Protest, der auf keinerlei persönliche materielle oder sonstige Interessen der Beteiligten zielt, juristisch behandelt wird wie Terror oder organisierte Kriminalität (nämlich nach §129 StGB), allein aufgrund der Tatsache, dass die Protestierenden sich zur gewaltfreien Erreichung ihrer vollständig altruistischen (!) Ziele zusammengeschlossen haben. Ein solches Vorgehen von Staatsanwaltschaften gefährdet die Demokratie, da Menschen eingeschüchtert und davon abgehalten werden, ihr demokratisches Grundrecht auf zivilgesellschaftlichen Protest in Anspruch zu nehmen. Ich appelliere hiermit dringend an die Staatsanwaltschaft Neuruppin, ihrem Urteil den EU-Rahmenbeschluss vom 24.10.2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität ( https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32008F0841) zugrunde zu legen und die fünf Angeklagten aufgrund ihrer selbstlosen Ziele freizusprechen. |
Martin Hansen, Öko-Unternehmer | ich bin entsetzt, dass Sie die Klimaaktivisten der letzten Generation als kriminelle Vereinigung einstufen wollen. Die RAF, die NSU, die sogenannten Reichsbürger und auch linksautonome Fanatiker haben sich bewaffnet, bedrohen und ermorden Menschen. Wenn sie gegen diese Gruppierungen, die der Verfassungsschutz auch als gefährlich einschätzt, Anklage erheben würden, dann kann das jeder nachvollziehen. Da wird eindeutig eine rote Linie überschritten. Aber die letzte Generation praktizieren einen gewaltlosen Protest. Ich kann mir vorstellen daß man von den ewigen Blokaden genervt ist. Das bin ich auch von den Bauernprotesten und einigen Gewerkschaften wie die GLD. Aber die Nötigung, die zwangsläufig von solchen Protesten ausgeht, ist doch kein Verbrechen, sondern einfach nur vehementer Protest oder wenn sie so wollen Ungehorsam. Die Möglichkeit zu protestieren ist ein ganz wichtiger Eckpfeiler unser freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die Demokratie hat es doch gerade schwer genug. Bitte überdenken sie nochmal ihre Entscheidung. Ich will nicht in einem autoritären Staat leben, in dem die Rechtsprechung als politisches Mittel eingesetzt wird. |
Julia Schmökel | Meines Erachtens ist der Vorwurf einer kriminellen Vereinigung in diesem Fall hanebüchen. Es ist doch offenkundig, dass der Zweck der Vereinigung "Letzte Generation" nicht auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, sondern sie durch das Unterbrechen von Alltagsroutinen den Fokus auf den enormen Handlungsdruck hin zu wirksamem Klimaschutz legen wollen. (Dieses Anliegen zum Schutze unseres Planeten ist ja auch wissenschaftlich belegt und man muss doch feststellen, dass bisherige Methoden des Bewusstmachens in der Mehrheitsbevölkerung und des Zur-Verantwortung-Ziehens der Politik kaum Wirkung hatten.) Friedlicher ziviler Ungehorsam - auch disruptiver - ist der normale und in diesem Fall notwendige Ausdruck einer engagierte Zivilgesellschaft in einer Demokratie. |
Charlotte Horn | hiermit widerspreche ich der Absicht, die Beschuldigten des Klimaaktivismus nach § 129 StGB anzuklagen. Ziviler Ungehorsam appelliert an die politisch Verantwortlichen, achtet also grundsätzlich den Rechtsstaat und verfolgt uneigennützige Ziele des Gemeinwohls und des Wohls künftiger Generationen. |