Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen.
Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:Name | Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft |
---|---|
Martin Häusling | Die AktivistInnen der "Letzte Generation" sollen nach § 129 StGB angeklagt werden. Das ist ein sehr scharfes Schwert, das hier geführt wird. Stehen die Aktionen der "Letzte Generation" aber im Verhältnis zu einer Strafandrohung von bis zu 5 Jahren? Deutschland fasst den Tatbestand damit weiter, als die Europäische Union vorgibt. Das führt dazu, dass besonders politischer Protest und Vereinigungen zu selbstlosen Zielen unter §129 StGB fallen können, während die EU vorschlägt den Vorwurf der "kriminellen Vereinigung" wie folgt zu begrenzen: RAHMENBESCHLUSS 2008/841/JI DES RATES vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Ich bitte Sie, die Aktionen als Akt des zivilen Ungehorsams einzustufen, nicht als kriminelle Handlungen einer krimininellen Vereinigung. Der Einsatz für Klimaschutz per öffentlichem Protest ist legitim, sogar gefordert, wenn staatliches Handeln dem Schutz und der Gesundheit der Bevölkerung nicht entschieden nachkommt. Für mich als Vater und Großvater hat die Schaffung einer lebenswerten, enkeltauglichen Zukunft die höchste Priorität. Ich betrachte das harte Vorgehen gegen die "Letzte Generation" als unverhältnismäßig. Wenn die Mitglieder der "Letzte Generation" nun wegen verschiedener Straftaten angeklagt werden sollen, bitte ich Sie im Verhältnis dazu die Proteste der Bauern in den letzten Wochen und Monaten zu betrachten. Lagen hier nicht mit etlichen Blockaden von Straßen, des öffentlichen Verkehrs, von Versammlungen von bestimmten Parteien weit schwerere Eingriffe in die Ordnung und Sicherheit vor? Bei zahlreichen Bauern-Protesten wurden gewählte Volksvertreter genötigt, bedrängt, verängstigt. Ist das kein schwerer Eingriff in demokratische Regeln des Diskurses? Deshalb bitte ich Sie, den zivilen Ungehorsam der "Letzte Generation" auf dem Hintergrund der schwerwiegenden Klimakrise zu bewerten. Ich vermag nicht zu erkennen, dass die "Letzte Generation" die Grenzen des Rechtsstaates masiv überschritten hat. Sie hat an die demokratischen, rechtstaatlichen Mittel des Staates, der Regierung, erinnert, dass es eine vornehmliche Aufgabe des Rechtstaates ist, für die Zukunft seiner Bürger und Bürgerinnen zu sorgen. Wenn der Staat in der Daseins-Fürsorge schwach wird oder gar versagt, wird Widerstand zur bürgelichen Pflicht. Der Widerstand bedeutet hier allerdings nicht die Auflösung des Staates, sondern die Erinnerung an seine vornehmlichen Pflichten nach Art. 1, 2, 5, 9, 15. Der Art. 18 kann gegen die "Letzte Generation" nicht angewendet werden, kann aber bei anderen Parteien/Vereinigungen durchaus in Betracht gezogen werden. Conclusio: Die Mitglieder der "Letzte Generation" sollten nicht nach § 129 angeklagt werden. Die Schärfe des Gesetzes sollte sich vielmehr gegen "echte" Verfassungsfeinde, wie den IS, kriminelle Banden/Clans, rechtsextreme Gruppierungen, Identitäre Bewegung richten. Die Einhaltung des Klimaschutz-Gesetzes ist, verfassungsgerichtlich gefordert, eine allgemeine Bürgerpflicht und sollte Ziel jeden staatlichen Handelns sein. |
Regine Springorum, Lehrerin | Die Verfolgung der Letzten Generation als kriminelle Vereinigung ist selbst "kriminell" und einer westlichen Demokratie nicht würdig. Menschen aller Generationen kämpfen friedlich, gewaltfrei und uneigennützig dafür , dass die Regierung ihrer Verantwortung für die Klimakatastrophe gerecht wird und damit über das tagesaktuell politische Geschehen hinaus Vorsorge für das Überleben zukünftiger Generationen trifft. Bitte werden Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst und geben Sie dem Rechtsstaat eine reelle Chance! Regine Springorum |
nur für die StA sichtbar | als jemand, der sich hauptberuflich mit der Anpassung an Folgen des Klimawandels im Wassersektor beschäftigt, ist mir die Lage in der wir uns befinden, im Bezug auf unzureichende Klimapolitik und die drohenden Auswirkungen derer auf unsere Lebensgrundlagen schmerzlichst bewusst. Deswegen bin ich bin über die Perspektive einer Anklage dieser mutigen Menschen, die sich der Ignoranz einer unsere Lebensgrundlagen zerstörenden Politik entgegenstellen, entsetzt. Kriminalisierung von Menschen, die ihre grundgesetzlich garantierten Rechte wahrnehmen, steht einem Rechtsstaat wahrlich nicht gut zu Gesicht. Insbesondere handeln diese Menschen selbstlos, ohne einen materiellen Gewinn o.ä. anzustreben. Ein Verdienstorden wäre aus meiner Sicht angemessener. Bitte sehen Sie von einer strafrechtlichen Verfolgung ab. |
Vera Kache | Als deutsche Staatsbürgerin und Mutter dreier Kinder verfolge ich die Proteste schon seit langem. Statt Menschen zu kriminalisieren die auf Missstände hinweisen die ausnahmslos allen Menschen dieser Welt die Lebensgrundlage entziehen werden, wenn sie nicht behoben werden, sollten diejenigen zur Verantwortung gezogen werden die sich weder an bereits geltende Gesetze zum Umweltschutz halten noch die erforderlichen Gesetze/Verhaltensänderungen auf den Weg bringen. Es ist völlig unverhältnismäßig und inakzeptabel, wie mit den Protestierenden und ihrem Umfeld umgegangen wird. |