Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen.
Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:Name | Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft |
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Petra Mürmann | Ein neues Verständnis von Angemessenheit muss entstehen und Sie sind hier in der Verantwortung für uns alle! Bitte klagen Sie die Bundesregierung an, denn Sie ist es, die die Verfassung bricht und täglich gegen den § 20A GG verstösst. Menschen anzuklagen, die die demokratische Pflicht wahrnehmen, auf dieses Unrecht, auf diesen Verfassungsbruch hinzuweisen, ist in meinen Augen überhaupt nicht rechtskonform. |
nur für die StA sichtbar | Der § 129 wird nicht umsonst "Mafia-Paragraph" genannt. Es geht hier nicht um organisierte Kriminalität, sondern um Menschen, die sich zusammengetan haben, um den Klimakollaps zu verhindern! |
nur für die StA sichtbar | ist es wirklich sinnvoll, Menschen, die keine Gewalt gegen Menschen oder Tiere ausüben mit Terrorristen gleichzusetzen? Ich denke, dass verharmlost die Taten von RAF und anderen. Bitte lassen Sie die Anklagen fallen. |
Kathleen Reiß | Ich habe gelernt, dass nicht alles schwarz/weiß ist. Es gibt hier kein richtig und falsch, was ich komplett überblicken kann. Aber was ich wahrnehme, ist, dass mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Ich nehme außerdem wahr, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Und das ist weder gerecht noch richtig. Dass die Aktionen selbst übergriffig sind, die einige wenige Klimaschützer ausüben, ist unbestreitbar. Dass die Aktionen einige Menschen stören/behindern ebenso. Aber das tun die sogenannten „Bauernproteste“ auch. Und hierbei wurden unbeteiligte Menschen verletzt (unerwartete Strohballen auf der Straße verursachen Unfälle)! Und trotzdem wird hier nicht ein Paragraph herangezogen, der dazu gedacht ist, hochkriminelle Vereinigungen wie der Mafia Herr zu werden. Nicht für ihre konkreten Taten, die sie begangen haben (die sie der Folgen bewusst eingehen), sondern weil sie sich zusammengetan haben, werden die Klimaschützer mithilfe eines Paragraphen verurteilt, der gegen jegliche demokratische Versammlungs-/Redefreiheit nur in sehr konkreten Einzelfällen unter besonderen Umständen herangezogen werden darf. Und diese sind aus meiner Sicht nicht gegeben! Protest und Meinungskundgabe, auch wenn sie stören/behindern/ärgern, sind existenzielle Bestandteile unserer Demokratie. Friedlicher Protest ist erlaubt. Diese Anklage erschüttert mich in meinen Überzeugungen, dass ich in einem demokratischen Staat mit einer Judikative lebe, die gerecht und verhältnismäßig reagiert, beklagt, verteidigt und richtet. Bitte nehmen Sie Abstand von dieser Art von Anklage. Bleiben Sie gerecht und verhältnismäßig gegenüber Menschen, die keine Gewalt angewendet haben, die bei der Ausübung ihrer Aktionen niemanden verletzt haben. Die einfach nur für ihre und Ihre Zukunft einstehen wollen! |