Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Dr.Hartwig Hagenguth Ergänzung zum untenstehenden Text, den ich schon abgeschickt habe:
Aus der Berichterstattung zu den cum-ex Geschäften und den Verurteilungen dazu habe ich nie den Anklagepunkt der „ Bildung einer kriminellen Vereinigung nach §129“ wahrgenommen. (vgl BGH-Urteil Az. 1 StR 519/20) Der Vorwurf hätte in fast allen Prozessen erhoben werden müssen, denn die Bedingungen des § 129 (1) und (2) waren in den meisten Fällen voll erfüllt:
Mindestens zwei Personen mit gleichen Ziel (den Staat zu betrügen), Höchststrafe von mindestens zwei Jahren („8 Jahre Haft für Berger“), auf längere Zeit angelegt (viele Jahre, auch noch, als das Handeln als vermutlich strafbar öffentlich diskutiert wurde), gemeinsames Interesse (der Bereicherung auf Staatskosten), festgelegte Rollen (spezialisierte Steuerfachleute und Juristen - handelnde Banken/Banker), Kontinuität der Handelnden usw.
Wenn nun meine Vermutung zutrifft, dass bei den Prozessen um cum-ex Geschäfte der § 129 keine oder eine geringe Bedeutung hatte (was Sie sicherlich prüfen werden), so bitte ich, hier die gleiche Messlatte anzulegen. Wenn Sie aber bei Mitgliedern der „letzten Generation“ den § 129 anwenden, dann muss dieser bei künftigen Steuerstrafsachen und vielen anderen Verfahren ebenfalls neben dem Hauptdelikt angewendet werden. Andernfalls wäre Art 3 (1) verletzt und der Anspruch der BRD, ein Rechtsstaat zu sein, gefährdet.



Schon eingereichter Text:
Auch wenn das im § 129 StGB nicht ausdrücklich steht, so ist es ein typisches Merkmal krimineller Vereinigungen, dass sie im Geheimen wirken , zumindest was ihre Ziele und Aktionen betrifft, aber auch wer die Akteure und Mitglieder sind. Dies zu Ermitteln ist klassische Arbeit staatlicher Stellen (Polizei und Staatsanwaltschaften). Oder sehen Sie das anders?
Für die „letzte Generation“ waren diese typischen Ermittlungen nicht nötig, es fehlte ihnen das Merkmal des „Geheimen“. Das Gesetz über die "Bildung einer kriminellen Vereinigung" (§129 StGB) hier anzuwenden ist nicht nur abenteuerlich, ich halte es mit Verweis auf Abs. 3 Nr. 2 eines Rechtsstaats bei den zur Last gelegten „Vergehen“ für unwürdig. Hier von „Straftaten“ zu sprechen relativiert sich durch die Proteste der Landwirte in den letzten Wochen, besonders die in Ihrer Nachbarschaft. (Zitat: Eine Blockadeaktion ……auf der Bundesstraße 5 hat in der Nacht vom 3.auf 4. März Verkehrsunfälle verursacht, bei denen fünf Menschen verletzt wurden. ….bei Wustermark (Havelland) Polizeidirektion West, …... sprach von einem "neuen Niveau" bei den Protesten mit einer "Gefährdung von Leib und Leben".)
Sind Sie sicher, dass Ihre Kollegen in Potsdam hier von „schweren Straftaten einen kriminellen Vereinigung“ ausgehen? Würden Sie das tun, wenn es in Ihrem Zuständigkeitsbereich vorkäme?
nur für die StA sichtbar Ich unterstütze die Meinung von Rechtswissenschaftler Dr. André Bohn voll und ganz: „Die geplante Anklage ist eine neuartige Eskalation gegen politische Teilhabe der Zivilgesellschaft und öffnet noch restriktiverer Politik Tür und Tor. Es geht hier nicht um die Letzte Generation, sondern um unser aller demokratische Rechte.“

Die Maßnahmen sind völlig unverhältnismäßig. Die Demonstrationen waren friedlich und haben niemanden körperlich geschädigt. Menschen treten für eine lebenswerte Zukunft ein, dabei kämpfen sie auch für Sie und mich.
Stecken Sie Ihre Ressourcen besser in die Bekämpfung von Rechtsradikalismus, da ist viel zu tun.
Lassen Sie es einfach gut sein - Bestrafungen sind nicht im öffentlichen Interesse und verursachen hohe Kosten.
nur für die StA sichtbar Die Letzte Generation tritt für die Rechte aller Menschen ein, die noch eine Zukunft in einer gesunden Umwelt haben wollen. Sie tun das mit zivilem Ungehorsam und sind dabei durch das Grundgesetz geschützt. Es kann nicht sein, dass im Angesicht globaler Erwärmung und der Verbrechen an der Natur, der sich Menschen, Länder, Regierungen und Kontinente schuldig machen, Menschen dafür verfolgt werden sollen, dass sie aufrütteln und sich engagieren.
Sitzblockaden hat es in meiner Jugend schon gegeben. Streiks ebenfalls. Überall nutzen Deutsche diese Methoden, bei denen sie Unbeteiligte behindern und blockieren, um ein Zeichen zu setzen. Das macht sie nicht zu Kriminellen oder gar einer kriminellen Vereinigung.
Ich bitte Sie daher, hier im Sinne der Demokratie und der Zukunft unserer nachfolgenden Generationen zu handeln.
Monika Reetz Bitte prüfen Sie sehr sorgfältig, ob Sie Anklage erheben!! Das Anliegen, der Beweggrund der Aktivisten steht im völligen Gegensatz zu einem egoistischen Motiv. Stattdessen setzen sie sich für die Zukunft ein, für das Überleben der Menschheit, die Gesundung unserer aller Lebensraum. Ich glaube, diese Aktivisten haben wirklich verstanden und verinnerlicht, wie ernst die Lage ist!