Es sind bereits
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Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Sophie Urmetzer Die mutigen Menschen der Letzten Generation kämpfen für uns alle. Ich bitte Sie, reihen Sie sich nicht ein in den Reigen der Demokratiefeinde und Populist*innen. Bleiben Sie unparteiisch und kriminalisieren Sie nicht die Menschen, die nicht wegschauen und mit ihrem Engagement nicht ihre eigenen Vorteile sichern, sondern aufmerksam machen auf verfehlte Klimapolitik. Dass sie in der Sache recht haben, bestätigt die Wissenschaft und stützt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Thomas Krause Als Bürger, der sich ebenfalls für die Bekämpfung des Klimawandels zum Schutz allen Lebens einsetzt, möchte ich zum Verfahren wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen fünf Mitglieder der Letzten Generation stellungnehmen.

Die von Ihnen direkt Beschuldigten haben sich entschieden zu handeln, um auf die existenzielle Bedrohung durch die Klimakatastrophe aufmerksam zu machen und die Politik zum Umlenken aufzufordern. Wie Sie wissen, ist es wissenschaftlicher Konsens, dass wir für die notwendigen Veränderungen nicht mehr viel Zeit haben, und diese Dringlichkeit verstärkt die tiefe Sorge aller klimabewussten Menschen um die Zukunft unserer Gesellschaft und jedes Einzelnen. Ziviler Ungehorsam ist ein historisch bewährtes Mittel, um gesellschaftlichen Wandel zu beschleunigen, und immer mehr Leute erkennen, dass es friedlichen Protest braucht, damit sich etwas bewegt, wie wir an den bundesweiten Demonstrationen für ein Parteiverbot der AfD sehen.

Es beunruhigt mich zutiefst, wie die Staatsanwaltschaften und Regierungen mehrerer Bundesländer versuchen Klimaproteste zu kriminalisieren. Zahlreiche Rechtsexperten schätzen den Paragraphen 129 StGB, nach dem Sie ermitteln und anklagen wollen, als verfassungswidrig ein. Es ist daneben offenkundig, dass der Paragraph missbraucht wird, um die Äußerung unbequemer Wahrheiten zu unterdrücken und den Widerstand gegen die zerstörerische Verdrängung zu ersticken. Die Anwendung von § 129 StGB auf gewaltfreie Proteste ist ein Angriff auf die Versammlungsfreiheit und die Meinungsfreiheit. Die Missachtung von Art. 20a GG und dem Bruch des völkerrechtlich bindenden Übereinkommens von Paris durch die Bundesregierung sind hingegen nicht rechtlich verfolgbar, obwohl der Rechtsbruch schon heute zum Tod von Menschen durch Hitze, Überschwemmungen und Hunger beiträgt. Auch Ihre Eltern, Ihre Kinder werden davon in absehbarer Zukunft betroffen sein.

Internationale Kritik an diesem Vorgehen gegen die Klimabewegung ist ebenfalls deutlich spürbar. Die Welt beobachtet mit Sorge, wie Deutschland, das oft als Vorreiter im Umweltschutz gilt, eine aktive Zivilgesellschaft mit dem schärfsten Mittel des Rechtstaats, dem Strafgesetz, einschränkt. Eine Anklage wird ein Alarmsignal an alle Demokraten weltweit senden und von autoritären Staaten als Ermutigung verstanden werden, deren Bürger stärker zu unterdrücken.

Die Klimagerechtigkeitsbewegung wird weiterhin zusammenstehen und wir werden uns für eine gerechte und nachhaltige Zukunft einsetzen. Trotz Repressionen setzen wir unseren friedlichen Protest entschlossen fort.

Ich bitte Sie daher, von einer Anklage abzusehen und die Ermittlungen einzustellen. Remonstrieren Sie gegen die Weisungen Ihrer Vorgesetzten, stellen Sie sich Ihrer historischen Verantwortung.
nur für die StA sichtbar Ich erachte eine Anwendung des §129 StGB auf Klimaaktivisten als nicht korrekt. Gemäß teleologischer Auslegung verfolgt der in Rede stehende Paragraph das Ziel, Vereinigungen zu erfassen, deren Tätigkeit gerade darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen.
Vorgenanntes trifft jedoch nicht auf Klimaaktivisten zu. Diese schließen sich zusammen, um soziale Verantwortung zu übernehmen und sich öffentlich für das Fortbestehen unseres Planeten einzusetzen. Sie sorgen sich nicht nur um ihre eigene Zukunft, sondern um das Schicksal aller Lebewesen auf dieser Erde.
Der Umstand, dass teilweise zu drastischeren Mitteln gegriffen wird, lässt sich durch die Dringlichkeit der Thematik und das unzureichende politische Handeln begründen. Selbst wenn vereinzelte Aktionen gegebenenfalls strafrechtlich relevant sind, wäre es doch sehr vermessen den Zusammenschluss von Klimaaktivisten generell als kriminelle Vereinigung zu bezeichnen. Diese finden sich nämlich nicht mit der Intention zusammen, vornehmlich Straftaten zu begehen.
Lothar Schmidt Klimakleber sind keine kriminelle Vereinigung. Sie nerven und erinnern uns daran, dass wir zu spät und zu langsam unseren Lebensstil ändern. Ja, und ich finde auch, dass es manchmal durchaus Nötigung ist. Wobei ich hier nicht über Brandanschläge und Ähnliches rede, sondern "nur" eine Behinderung des Alltags meine. Das Anderen-im-Weg-stehen. Aber den Tatbestand der kriminellen Vereinigung haben wir für andere, weitaus bedrohlichere Probleme in der Gesellschaft eingeführt. Zwingt uns die Logik der Justiz tatsächlich dazu, für solche Sachverhalte ein so scharfes Schwert zu nutzen? Ich finde: Nein.