Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen.
Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:Name | Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft |
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Alexandra Kraetzig | Die Letzte Generation ist keine kriminelle Vereinigung, sondern eine Klimaschutzgruppe, die inzwischen zum Beispiel auch für das Europaparlament kandidiert. Klimaschützen ist kein Verbrechen und deshalb bin ich entsetzt, dass einige Mitglieder behandelt werden als wären sie Mitglieder der Mafia! Ihre Mittel, auf die Dringlichkeit von raschen und wirkungsvollen politischen Maßnahmen gegen die Klimakatastrophe hinzuweisen, sind gewaltfrei. Das Ziel der Letzten Generation: Sie wollen die menschliche Zivilisation retten vor der Klimakatastrophe, in die die Menschheit immer weiter hineinläuft. Wenn die Treibhausgasemissionen, z. B. durch den Verkehr und Energiesektor, durch die Landwirtschaft, durch die Industrie und im Gebäudesektor, nicht schnell und drastisch reduziert werden, sind die Aussichten für die menschliche Zivilisation wie wir sie kennen dramatisch: Sie wird zu Grunde gehen und das Leiden durch die rapide Erderhitzung wird immer mehr und immer katastrophaler werden. Ich teile mit der Letzten Generation das Ziel: Ich will ebenfalls unsere Lebensgrundlagen bewahren und konsequent und schnellstmöglich das fossile Zeitalter beenden und umsteuern, hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Ich will, dass nicht nur meine Generation, sondern auch unsere Kinder und Kindeskinder ein gutes Leben führen können. Straßenblockaden erzeugen kein Klima der Angst, wie es bei kriminellen Banden der Fall wäre. Bilderrahmen mit Brei oder Farbe zu beschmutzen sind keine erheblichen Straftaten. Ich finde es völlig abwegig, aus solchen symbolischen Störaktionen eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu konstruieren. Das höchste deutsche Gericht in Strafsachen, der Bundesgerichtshof BGH, gibt eine Erheblichkeitsschwelle für Ermittlungen wegen einer kriminellen Vereinigung vor. Diese Grundsätze der Rechtsprechung dürfen Sie nicht missachten und unerhebliche Störaktionen mit organisierter Kriminalität gleichsetzen. Mein Eindruck: Die Strafverfahren wegen Bildung einer angeblich kriminellen Vereinigung sind politisch motiviert. Schließlich stören auch andere immer wieder den Verkehr und werden nicht mit solchen Verfahren überzogen, z. B. führten die Traktorproteste aus der Landwirtschaft nicht zu Verfahren gegen Bauernvereinigungen. Ich habe den Eindruck, dass die Ermittlungen geführt werden, obwohl eigentlich klar ist, dass eine Verurteilung extrem unwahrscheinlich ist, weil das drastische Ermittlungen wie z. B. Abhören und Hausdurchsuchungen möglich macht. Das wirkt auf mich wie eine Maßnahme, um Aktive von ihrem Einsatz für den Schutz unserer Lebensgrundlagen abzuhalten und andere von entsprechendem Engagement abzuschrecken. Auch wenn die Mittel der Letzten Generation nicht meine eigenen sind: Das ist auf keinen Fall organisierte Kriminalität wie von gewalttätigen Banden. Sogar UN-Sonderberichterstatter Michel Forst warnt eindringlich vor einer Kriminalisierung von klimaaktivistisch engagierten Menschen, die er als "environmental defenders" bezeichnet. Er schließt dabei ausdrücklich Menschen ein, die zivilen Ungehorsam als Methode wählen. Stellen Sie das Verfahren ein! |
nur für die StA sichtbar | Demokratischer Protest ist keine Straftat und darf niemals als solche verurteilt werden. Die Organisation, Vorbereitung, Durchführung und alle sonstigen Handlungen im Zusammenhang mit dem zivilgesellschaftlichen Protest sind verfassungsrechtlich in den Grundrechten garantierte erlaubte Handlungen und dürfen daher nicht bestraft werden. Ob der Protest in der Bevölkerung auf Zustimmung stößt oder nicht, darf keinesfalls entscheidend sein. Denn freier Protest ist gerade auch ein verfassungsrechtlich garantiertes Recht für Minderheiten. Die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz ist kein rechtlich zulässiges Bewertungskriterium. Zeigen Sie, dass die Demokratie funktioniert und auch unbequemer Protest und unbequeme Meinungsartikulation akzeptiert wird. |
Lucas Gabler | Klimaschützen ist kein Verbrechen. Sich für eine lebenswerte Zukunft einzusetzen ist kein Verbrechen. Die aktuelle Umwelt- und Klimazerstörung allerdings ist es. Genauso wie auch das unsägliche Leid von Mensch und Tier was damit einhergeht. Und jeder der diese Aktivisti wie Verbrecher behandelt macht sich mit schuldig an der Zerstörung unserer aller Zukunft. |
Birgit Huvendieck | die Menschen, die Sie im Verdacht haben eine kriminelle Vereinigung zu sein, sind meiner Meinung nach mutige, kreative Menschen, die sich friedlich und mutig für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen und die Einhaltung des Pariser Klimaabkommes einsetzten. Genauso wenig, wie Fridays for Future, Extinction Rebellion oder Die deutsche Umwelthilfe, sind diese Menschen eine kriminelle Vereinigung. Sie fordern die Politik mit Protesten auf sich an das Gesetzt zu halten. Der Protest ist unbequem, wie schon bei vielen anderen und ist im Grundgesetz als wesentlicher Teil unserer Demokratie geschützt (Vereinigungsfreiheit, Versammlungsfreiheit). Wie vor diesen Protesten, hat es immer wieder Menschen gegeben, die verständlicherweise und zu recht, die fehlende Handlung der letzten und jetzigen Politik in Sachen Klimaschutz kritisiert haben. |