Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Dominik Stronski Ich spreche mich hiermit gegen ein weiteres Vorgehen gegen die freie Meinungsäußerung der "Letzten Generation" aus.
Als deutscher Bürger finde ich es besorgniserregend, wie gegen diese Gruppierung vorgegangen wird und fühle mich zunehmend verunsichert. Die Klimakrise, welche wissenschaftlich belegt ist und keine Ideologie oder ähnliches der Aktivisten, wird unsere Welt und unser Leben gefährden. Wir müssen handeln und ich stehe mit voller Unterstützung hinter Klimaaktivismus.

Schützt das Recht auf freie Meinungsäußerung!
Peter Lehan ich halte den nach § 129 StGB beklagten Sachverhalt der "Kriminellen Vereinigung" bei der "Letzten Generation" für gar nicht gegeben. Die Mittel, politische Aufmerksamkeit zu erregen, namentlich z.B. die kurzfristige Blockade einer Autobahnzufahrt in Berlin, eines Flughafen Rollweges in Hamburg und selbst das Verschmutzen von Sachen, halte ich für grenzwertig. Aber diese Taten (m.E. in den Fällen der Verkehrsbehinderung ohnehin nur Ordnungswidrigkeiten) und ihre Organisatoren zu kriminalisieren bringt eher die Hilflosigkeit des Rechtsstaats zum Ausdruck, darauf richtig zu reagieren, daß winzige Teile der Bevölkerung die Regierung massiv bedrängen, Ziele umzusetzen, zu denen sich diese bzw. ihre Vorgängerregierung längst zwischen- und innerstaatlich verpflichtet hat. Die - zugegebener Maßen wohl angemeldeten - landesweiten Bauerndemonstrationen, durch die tageweise z.B. in Rheinland-Pfalz fast alle Auutobahnzufahrten und auch in Berlin komplette Prachtstraßen blockiert waren, haben wir als zulässigen Protest gegen Regierungsmaßnahmen nolens volens hingenommen, obwohl sie mindestes so stark behindert haben, wie die Letzte Generation, wenn nicht mehr. Dass die Letzte Generation nun mit der Europawahl den parlamentarischen Weg einschlägt, sehe ich als weiteres Indiz für Ihre ernsthafte, politische Arbeit. Ich beantrage deshalb, von allen Anklageerhebungen gegen Mitglieder der Letzten Generation abzusehen. Ich bitte Sie vielmehr, die Letzte Generation bereits heute wie eine politische Partei zu betrachten, die das BVerfG nicht verboten hat. In diesem Fall wäre ohnehin von einer Anklageerhebung abzusehen.
nur für die StA sichtbar Friedlicher Widerstand ist kein Verbrechen.
Die Beteiligten setzen sich für den Klimaschutz ein, dies ist in keinster Weise mit einer Beteiligung einer kriminellen Vereinigung gleichzusetzen.
Christoph Sohn Hier wird ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen. Unbequeme Aktivist/innen sollten nicht einfach kriminalisiert werden, nur weil man mit ihnen nicht übereinstimmt. Dies ist umso fataler, da die Forderungen der Klimaschützer/innen im Einklang stehen mit Entscheidungen des BVerfG, politischen Beschlüssen und völkerrechtlichen Verpflichtungen. Zugegebenermaßen fällt es angesichts dessen schwer, gegen die Aktiven zu argumentieren, was eine Kriminalisierung verlockend macht. Für unsere Demokratie ist es aber fatal, wenn Staatsanwaltschaft und Politiker/innen dieser Versuchung nachgeben.