Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen.
Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:Name | Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft |
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Stefanie Hoster | Ich bin von meinen Eltern demokratisch erzogen. Sie waren stolz auf unser Grundgesetz und das Recht auf Versammlungsfreiheit, denn sie mussten in der Nazizeit, in der sie aufgewachsen sind , anderes erfahren. So habe ich denn auch 1968 im Mai gegen die Verabschiedung der Notstandsgesetze demonstriert. Es war die erste Demonstration, an der ich teilnahm. Das Bundesverfassungsgericht hat auch spontane, nicht angeödete Versammlungen unter diesen Schutz gestellt. Dieselbe demokratische Grundhaltung, die ich von meinen Eltern gelernt habe, bringt mich heute dazu, diese Stellungnahme zu schreiben. Besinnen Sie sich der demokratischen Werte unserer Gesellschaft! Menschen, die, sehr verzweifelt wegen des Zustands dieses Planeten, an dem wir Raubbau betrieben haben, ihrer Verzweiflung mit einem gewaltfreien Protest Ausdruck geben, darf eine unserer Demokratie verpflichtete Staatsanwaltschaft nicht als kriminelle Vereinigung verdächtigen und anklagen. Denken Sie darüber nach, ob der Ruf des Ortes Neuruppin künftig in den Augen der Bürger*innen Schaden nehmen soll? |
Frank Trunzer | Die Menschen der "Letzten Generation" sind aus meiner Sicht weit davon entfernt eine kriminelle Vereinigung zu sein. Sie führen uns seit zwei Jahren unermüdlich und gewaltfrei vor Augen wo wir stehen und was uns bevorsteht, wenn wir so weitermachen wie bisher. Sie sind der Feueralarm. Ich verneige mich vor ihrem Mut und der Verletzlichkeit, der sie sich aussetzen, für unser aller Überleben. |
Sophie Koch | Sehr geehrte Damen und Herren der StA Neuruppin, ich habe Angst um den Erhalt unserer demokratischen Grundwerte! Mit Sorge habe ich Kenntnis von den Ermittlungen genommen, die auf der Grundlage des § 129 StGB gegen einzelne Personen geführt werden, deren Handlungen – wie das Kochen von Kaffee, das Verteilen von Flyern oder das Erstellen von Grafikdesigns für eine Website – kaum als kriminelle Unterstützung einer Vereinigung angesehen werden können. Es ist unerlässlich, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung und gesellschaftliches Engagement geschützt wird, insbesondere wenn es um Themen von öffentlichem Interesse wie Gerechtigkeit und Demokratie geht. Die Anwendung des § 129 StGB in einer Weise, die potenziell jede Form der Unterstützung oder des Engagements in einer Gemeinschaft kriminalisiert, könnte eine abschreckende Wirkung auf die Ausübung dieser grundlegenden Rechte haben. Ich appelliere an die Staatsanwaltschaft, die Bedeutung der Freiheit des Einzelnen, sich für positive gesellschaftliche Veränderungen einzusetzen, anzuerkennen und bei der Auslegung des Gesetzes Zurückhaltung zu üben. Es ist wichtig, dass die Justiz nicht nur die Buchstaben des Gesetzes, sondern auch denv Geist der Demokratie und der Menschenrechte wahrt. Mit freundlichen Grüßen, Sophie Koch |
nur für die StA sichtbar | Der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen junge Menschen, die sich für die Umwelt und unsere Zukunft, ist absurd. Bitte überdenken sie, auf welcher Seite sie stehen wollen. Die der Schwurbler, Klimaleugner und der AFD oder die der vernünftigen zukunftsorientierten Menschen. |