Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Thomas Hammer Mit großer Sorge sehe ich, dass durch den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung friedliche Klimaaktivistinnen und -aktivisten auf eine Stufe mit Verbrecher- und Terrororganisationen gestellt werden sollen, obwohl sie ohne jegliche Gewalt und ohne die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzulehnen für ihr Anliegen einstehen. Das Anliegen des Klimaschutzes betrifft alle Bürgerinnen und Bürger Deutschlands, und Aktivistinnen und Aktivisten weisen auf die fatalen Folgen von unzureichenden Bemühungen hin. Die unabhängige Justiz der Bundesrepublik Deutschland darf sich nicht zur Erfüllungsgehilfin eines vom Fossil-Lobbyismus angeheizten Populismus machen, der Hass und Hetze gegen friedlich Demonstrierende schürt. Leisten Sie Ihren Beitrag zur Glaubwürdigkeit der Justiz, indem Sie den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung annullieren!
Uta Nickels Ich halte das Verfahren, Menschen wegen Ihres Einsatzes für Klimaschutz und Gerechtigkeit aufgrund § 129 StGB (Bildung einer kriminellen Vereinigung) anzuklagen, für gefährlich und im übrigen einer Demokratie höchst unwürdig. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren ist eine Gefahr für die engagierte Zivilgesellschaft und unsere Demokratie allgemein.
nur für die StA sichtbar In Anbetracht der Tatsache, dass wir uns in einer Klimakatastrophe befinden und im Zuge dessen die Regierungen der Welt dazu gesetzlich verpflichtet sind nötige Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu ergreifen, ist es eine nicht minder große Katastrophe, dass Menschen kriminalisiert werden sollen, die mit dem demokratischen Mittel des zivilen Ungehorsams friedlich auf Missstände hinweisen und Forderungen stellen, ohne dabei anderen Menschen zu schaden, sondern im Gegenteil den Schutz aller Menschen als oberstes Ziel betrachten. Der Verlust von Lebensgrundlagen, wie er bereits heute in Teilen unserer Welt auftritt und der Blick auf diejenigen, die den größten Anteil an der Zerstörung dieser haben, zeigt deutlich auf, dass nicht alles, was vor dem Gesetz recht ist, auch gleichzeitig richtig ist. Deswegen appelliere ich an Sie, dass Menschen, die sich für den Schutz und Erhalt unserer Zivilgesellschaft einsetzen, nicht verfolgt werden, sondern die nötige Aufmerksamkeit bekommen und angehört werden. Und letztendlich auch die nötige Unterstützung erfahren, indem Maßnahmen ergriffen werden, die uns und unseren Kindern langfristig zu Gute kommen werden.
Eileen Krauße Eine kriminelle Vereinigung ist laut §129 dann gegeben, wenn der Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten ausgerichtet ist. Die Letzte Generation ist keine kriminelle Vereinigung, weil ihr Sinn und Zweck darin besteht durch zivilen Widerstand eine Veränderung herbeizuführen und dabei geht es um den Artikel 22a GG und zwar den Schutz der Lebensgrundlagen für aktuelle und kommende Generationen. Es ist also ein zutiefst demokratischer Protest, der das Ziel hat, die Demokratie und die Verfassung zu schützen und die Regierung dazu zu bringen, auf den Boden der Verfassung zurückzukehren, denn die aktuelle Klimapolitik ist nicht in der Lage, die Gesellschaft vor der Klimakatastrophe zu schützen. Die fünf Angeklagten stehen zu ihrem Protest mit Namen und Gesicht und tragen die Konsequenzen für einzelne Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Sie haben keine kriminelle Vereinigung gebildet. Die Anwendung dieses Paragraphen auf friedlichen Protest ist ein Repressionsinstrument. Die wahren Kriminellen sind nicht diese fünf Angeklagten, die sich für eine Welt ohne fossile Brennstoffe einsetzen, sondern diejenigen, die sich direkt oder indirekt an der Förderung und Verbrennung fossiler Brennstoffe beteiligen und Geld mit der Verfeuerung unserer Lebensgrundlagen verdienen. Diese fünf Menschen anzuklagen ist reine Schikane und eine Verdrehung von Verantwortlichkeiten.