Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Maya Brausch Ich glaube es ist nicht notwendig Ihnen noch eine weitere Liste voller Fakten zukommen zu lassen, die belegen, wie schlimm es zur Zeit um die Erde und die menschliche Zivilisation steht. Das alles sollte Ihnen längst bekannt sein. Darum bitte ich Sie hiermit diese 5 Klimaaktivist:innen nicht anzuklagen. Diese 5 Menschen tun alles in ihrer Macht stehende, um etwas zu verändern, das sollten noch viel mehr Menschen tun. Es steht mehr auf dem Spiel als nur unser Komfort - es geht um unser Überleben.
JETZT muss gehandelt werden, also bitte handeln auch Sie - im Sinne von uns allen.
Bernd Voit Ich verweise die Staatsanwaltschaft auf den durchaus abschreckenden Umgang mit den Herren Snowden und Assange. Hier sehe ich keinerlei menschliche Regung in der USA Administration. Allerdings scheint die BRD auch kein Interesse am Schutz von Wahrheit und Rechtstaatlichkeit zu haben, sonst würde sie für die Rechte dieser beiden Herren einzutreten. Ein weiteres negatives Beispiel ist die Gesetzgebung zum Thema "Whistleblower". Ich nehme derzeit eine Abkehr der Staatsmacht und seiner Institutionen von allgemein anerkannten und bisher gelebten Grundsätzen einer demokratischen Gesellschaft war. Auch ich durfte solches erleben. Allerdings im Verkehrsrecht und somit für dieses Verfahren nicht relevant. Bei der Prüfung sollte zu aller erst die Gewaltfreiheit gewertet werden! Als Gegenbeispiel ist die Ablehnung des Verkehrsministers zum Tempolimit auf Autobahnen nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch lebensgefährlich. Hier sehe ich ein Gewaltpotential was das der "Klimakleber" bei weitem übersteigt. Auch Greenpeace war mit solchen Aktionen öffentlich bekannt geworden. Damals hat der französische Geheimdienst ein Schiff der Gruppierung versenkt und dabei zwei Menschen getötet. Es sollte nicht wieder soweit kommen. Ich rufe die Verantwortlichen zu Vernunft und Menschlichkeit auf. Lassen sie mich den Glauben an die Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik nicht ganz verlieren.
Uta Camara ich möchte mich hiermit gegen die Einordnung der Klima-Aktivisten als kriminelle Vereinigung aussprechen. Kriminell ist es nicht aufzurütteln um zu versuchen, ein Umdenken in der Gesellschaft bezüglich des dringend notwendigen Handelns bezüglich des Klimawandels herbeizuführen.
Bei den Protesten ist es nie zu Personenschäden gekommen, die Proteste waren immer angemeldet und hätten z.B. umfahren werden können. Das übrigens im Gegensatz zu anderen Protesten in letzter Zeit, die von vielen für gut und richtig befunden worden.
Wie kann etwas kriminell sein, was zum Wohle aller erfolgt und keinen Schaden an sich verursacht?
Ich kann nicht nachvollziehen, wie so etwas unter eine Kriminelle Vereinigung eingestuft werden soll und kann und unter Strafe gestellt werden soll. Dieses mutige aufmerksam machen auf absolut notwendige Veränderungen muss in einer Demokratie weiterhin möglich sein ohne als kriminell eingestuft zu werden.
Hannah Janz Dieses Gefühl von Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit, weil niemand die Klimakrise ernst zu nehmen scheint, etwaige Ziele immer weiter in die Zukunft geschoben werden und kaum jemand den Ernst der Lage zu begreifen scheint - das alles bringt manche Menschen zu Verzweiflungstaten, wie etwa jene, der "letzten Generation".
Das geschieht nicht aus Böswilligkeit oder reiner Sabotage sondern aus Verzweiflung, weil anders ja gar niemand mehr zuhört oder dem Thema Aufmerksamkeit schenkt.
Und das soll ein Verbrechen sein?

In meinen Augen ist die unterlassene Hilfeleistung bei der Rettung der Erde ein so großes Verbrechen, dass niemand, der sich dagegen wehrt eines Verbrechen beschuldigt werden kann.
Diese ganze Diskussion muss dringend verschoben werden und lauten "was können wir JETZT für Klimaschutz tun", statt sich weiter darum zu bemühen, verzweifelte Menschen anzuklagen.
Ich bitte alle um Vernunft und hoffe auf eine Zukunft, in der keine*r mehr so verzweifelt sein muss, dass er/sie sich - als einen letzten Ausweg - beispielsweise auf die Straße klebt.