Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Jan Seifert (61) die "Letzte Generation", oder einzelne Mitglieder dieser zivilgesellschaftlichen NGO mit dem Tatvorwurf der "Bildung einer kriminellen Vereinigung" in Verbindung zu bringen ist schon eine ziemliche Pervertierung der Dinge. Wenn das Schule macht käme das schon den Anfängen einer AFD Rechtsprechung sehr nahe von der wir in Hinsicht zivilgesellschaftlichen Engagements ebenso nichts zu erwarten hätten.
Nils Kappertz ich möchte mich hiermit gegen die Einordnung der Klima-Aktivisten als kriminelle Vereinigung aussprechen.
Ihre Aktionen sind zwar unbequem und sollen aufrütteln, aber sie bringen niemanden bewusst zu Schaden. Zudem sind die Aktionen einem höheren gemeinschaftlichem Ziel untergeordnet und dienen nicht etwa dem Eigennutz, welches bislang auch in den Medien viel zu häufig außer Acht gelassen wird. Damit fallen die Aktionen in die Kategorie „ziviler Ungehorsam“. Und der ist wichtig. Wie sonst soll man sich einsetzen gegen ungerechte Gesetze und für langfristigen Natur- und Klimaschutz?

Die Methoden des zivilen Ungehorsams sind unterschiedlich. Auch das Festkleben auf Straßen ist Ausdruck eines Aufbegehrens gegen die herrschende Gesetzgebung und gehört somit dazu.
Der zivile Ungehorsam der meist jungen Aktivisten kostet Mut. Wir sollten die Beteiligten nicht kriminalisieren und sie nicht mit Strafen mundtot machen, – sondern vielmehr ihre Botschaft ernst nehmen, ihnen zuhören und gemeinsam nach Lösungen suchen.
Hannah Blattner Die Kriminalisierung von Menschen, die für den Erhalt einer friedlich demokratischen Zivilgesellschaft einstehen ist mir vollkommen unverständlich. Die Faktenlage zeigt, dass ein weiterer Kurs aktueller Politik zu großer Gefährdung ebendieser friedlichen Zivilgesellschaft führen kann. Allein die Möglichkeit sollte und alle sofort zum Handeln bringen. Umso schlimmer ist, dass diejenigen, die mit gewaltfreien Methoden genau darüber aufklären wollen, mit Repressionen zu kämpfen haben.
nur für die StA sichtbar in § 129 StGB heißt es bzgl. der Vereinigung, dass "deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist". Der Zweck der letzten Generation dürfte hinreichend bekannt sein: es geht darum die letzten Chancen zu nutzen, um die schlimmsten Folgen der Klimakatastrophe verhindern zu können.
So bleibt noch die Tätigkeit zu bewerten, die im Gesetz nicht weiter definiert wird. Es muss dabei betrachtet werden, worauf die Tätigkeit gerichtet ist: der vorstehend genannte Zweck der Tätigkeit beeinflusst dieselbige maßgeblich. In der gegenständlichen Prüfung ist nicht nachzuweisen, dass das Begehen von Straftaten ein Selbstzweck ist. Vielmehr ist die Intention das Verhindern von einem viel umfangreicheren und schwerwiegendem Gesetzesbruch. So lautet Artikel 20a des Grundgesetzes: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.".
Dies ist nachweislich nicht der Fall (auf die [aktuelle] wissenschaftliche Literatur und Nachweise kann wegen des schlichten Umfangs nur hingewiesen werden, beispielhaft möchte ich jedoch namentlich die IPCC-Berichte nennen), obwohl das Problem seit mindestens den 1970ern bekannt ist.

Es kann demnach nicht im geringsten ein Zweifel daran bestehen, dass der § 129 StGB nicht auf die Mitglieder der letzten Generation angewendet werden kann.

Ebenso gut könnte gefordert werden, Mitglieder der Polizei oder der Bundeswehr nach § 129 StGB anzuklagen.

Friedlicher ziviler Ungehorsam ist wichtiger Bestandteil einer starken Demokratie und in diesem Fall eine letzte Möglichkeit unser kaputtes kapitalistisches System zu revolutionieren, sodass die Klimakatastrophe in ihren fatalen Folgen abgemildert werden kann.

Abschließend möchte ich noch auf folgende Indizien hinweisen, die eindeutig dagegen sprechen, dass es sich bei der letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB handelt:

Bei Aktionen der letzten Gereration:
- wird in der Regel ein amtliches Ausweisdokument mitgeführt und/oder die Identifikation anders erleichtert,
- keine Vermummung getragen,
- herrscht ein strenger Konsens der Gewaltfreiheit und
- entziehen sich die Mitglieder nicht der Strafverfolgung.

Zusammengefasst:
Die Erwägung, die letzte Generation als kriminelle Vereinigung einzustufen, entbehrt jeder Grundlage!