Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Christian Staehler Als besorgter und fassungsloser Bürger möchte ich meine tiefe Besorgnis über die ungerechtfertigte Anklage gegen Klimaschützer gemäß § 129 StGB zum Ausdruck bringen.

Es ist äußerst bedauerlich, dass Menschen, die sich für den Schutz unserer Umwelt und die Bekämpfung des Klimawandels einsetzen, mit solch schwerwiegenden Anschuldigungen konfrontiert werden. Die Anwendung des § 129 StGB auf friedliche Umweltaktivisten erscheint übermäßig und fehlgeleitet.

Klimaschützer sind keine Bedrohung für die nationale Sicherheit, sondern vielmehr eine Stimme des Gewissens in einer Zeit, in der dringende Maßnahmen zum Schutz unseres Planeten erforderlich sind. Ihr Engagement und ihre Mobilisierung sind entscheidend für die Förderung von umweltfreundlichen Praktiken und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Dringlichkeit des Klimawandels.

Eine Anklage nach § 129 StGB gegen Klimaschützer würde nicht nur die Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit verletzen, sondern auch ein gefährliches Signal senden, dass legitime Umweltaktivitäten kriminalisiert werden könnten. Dies steht im Widerspruch zu den grundlegenden Prinzipien einer demokratischen Gesellschaft.

Ich appelliere daher an Ihre Verantwortung als Vertreter der Justiz, diese Angelegenheit sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass das Recht auf friedlichen Protest und Umweltschutz gewahrt bleibt. Eine Anklage gegen Klimaschützer würde nicht nur die individuellen Rechte der Angeklagten verletzen, sondern auch das Vertrauen in unsere Rechtsstaatlichkeit untergraben.

Ich stehe bereit, um weitere Unterstützung zu leisten oder bei Bedarf weitere Informationen bereitzustellen. Ich hoffe aufrichtig, dass dieser Fall gerecht und im Einklang mit den demokratischen Werten behandelt wird, die unsere Gesellschaft ausmachen.
Ulrich Stüeken die Anklage wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen die „Letzte Generation“ entbehrt jeder Grundlage.
Die Beschuldigten haben sich keineswegs zum Zwecke verienigt, Straftaten zu begehen, sondern um ihr verfassungsmäßig verbrieftes Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlung wahrzunehmen!
Es handelt sich beim protestmäßigen Blockieren einer Straße ja auch nicht um eine Nötigung; wie denn auch, jeder PKW-Fahrer könnte freiwenden und wegfahren, die PKW werden nicht „eingekesselt“. Dass sich ein Rückstau bildet, dass PKW sich gegenseitig blockieren, ist nicht dem Protest zuzurechnen.
Dass die Staatsanswaltschaft gegenüber den protestierenden Bauern anders verfährt und nicht etwa den Bauernverband mit einer gleichlautenden Klage verfolgt, zeigt die Absurdität und leider auch die politische Motivation des Verfahrens! Das ist einer Demokratie unwürdig!
Elke Huber ich finde es beschämend, dass es auch nur in Erwägung gezogen wird, die Klimaaktivisten nach §129 StGB anzuklagen.
Klimaschutz geht uns alle an, ausnahmslos. Leider weiß man es seit Jahrzehnten und die Bemühungen waren eher dürftig etwas dagegen zu unternehmen. Wir fahren gerade bildlich gesprochen mit Vollgas an die Wand. Die Klimaaktivisten haben es wie viele andere verstanden und versuchen auch noch eine Erde für unsere Kinder und Enkel zu erhalten, soweit es noch möglich ist.
Unter dem Gesichtspunkt der letzten Monate, als "Bauern" sich verabredet hatten und es nach wie vor tun um andere Menschen zu nötigen, Andersdenkende zu bedrohen, Unfälle billigend in kauf genommen werden und wie im meinem Landkreis lt. Polizei über 90 % unangemeldete Proteste waren, ist es für mich nicht nachvollziehbar warum diese nicht angeklagt werden? Mir drängt sich der Verdacht auf, dass dies auch politisch so gewollt ist.
In Zeiten wie dieser, wo Rechtsextreme Netzwerke unterhalten und einen Umsturz möchten erscheint mir dies ziemlich unangemessen Klimaaktivisten als die Kriminellen darzustellen.
Ich wünsche meinen Kinder die ich großgezogen habe, dass auch sie noch eine Zukunft haben und in einem Rechtsstaat leben können.
Noch eines zum Schluss, Klimaaktivisten verfolgen ein selbstloses Ziel für uns alle, im Gegensatz verfolgen z.B. Bauernproteste das Ziel für den eigenen Geldbeutel.
Millionen von Menschen gehen für Demokratie auf die Straße und ich hoffe sehr, dass in diesem Verfahren nicht die falschen als kriminelle Vereinigung hervor gehen.

nur für die StA sichtbar als überzeugte Demokratin und Rechtsstaats-Fan muss ich in den letzten Jahren mit täglich wachsender Sorge beobachten, welch gefährliche Rückschritte wir in Deutschland für Demokratie und Rechtsstaat zulassen.
Viele, insbesondere junge Menschen, haben das Vertrauen in unseren Rechtsstaat längst verloren - leider aus gut nachvollziehbaren Gründen. Können wir uns das leisten? Selbstverständlich nicht.

Die internationale Staatengemeinschaft hat sich der Verhinderung des Überschreitens der 1,5°-Grenze verpflichtet. Und unsere Verfassung verpflichtet unseren Staat in Art. 20a zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in Verantwortung für die künftigen Generationen.
Nun engagieren sich Menschen für genau diese Ziele und möchten mit vielfältigen Aktivitäten zunächst lediglich erreichen, dass unsere Regierenden diese von ihnen selbst formulierte Vorgabe auch einhalten, verfassungsgemäß regieren und nicht etwa geltendes Recht brechen!
Das verdient Respekt und Unterstützung und kann selbstverständlich nicht kriminell sein.

Nun heißt es, einige der gewählten Protestformen seien aber nicht legal. Das mag sein, ist aber wohl eine sehr fragwürdige und demokratisch gesinnten Menschen absurd erscheinende Einschätzung.
Angesichts der Regelmäßigkeit, mit der die Stimmen insbesondere junger Menschen, die sich demokratisch engagieren, ignoriert und übergangen werden, ist es nur logisch, dass sie nach vielfältigen Aktionsformen suchen um sich Gehör zu verschaffen.
Auch ist hinlänglich bekannt und wenig erstaunlich, dass sehr junge Menschen mitunter Unvernünftigtes tun und die Risiken und Folgen ihres Handelns nicht immer gut einschätzen können, was auch auf manche Kinder und Jugendliche zutreffen mag, die sich auf eine Straße kleben. Ein Verbrechen ist das nicht.

Erstaunlich ist allerdings, welche Weitsicht und welch ein Verantwortungsbewusstssein gerade junge Leute beweisen, wenn sie ihre Kraft und Zeit, auch unter Inkaufnahme erheblicher persönlicher Nachteile, für den Erhalt der Lebensgrundlagen auch für zukünftige Generationen einsetzen. Erstaunlich sind auch ihre Kreativität und die Vielfalt neuer, wirklich beeindruckender, friedlicher und rechtmäßiger Protestformen.

Erstaunlich ist aber leider auch, wie vor allem ältere, in Politik und Wirtschaft etablierte Menschen die Folgen ihres Handelns nicht sehen wollen, sie sogar heute noch zu verbergen, zu beschönigen oder zu leugnen versuchen, wie ein Kleinkind, das vor aller Augen ein Bonbon stibitzt hat und dies vehement bestreitet.
Immerhin sind die sehr richtigen und wichtigen Inhalte, die die junge Generation heute auf die Straße trägt, seit mehr als 50 Jahren bekannt. Über 50 Jahre wurden dieses Wissen und die Warnungen in Politik und Wirtschaft aufgrund von Macht- und Finanzinteressen konsequent ignoriert oder geleugnet.

Vor diesem Hintergrund kann nicht verwundern, wenn gerade junge Menschen das Vertrauen in die Politik verlieren, und ebenso ist sehr gut nachvollziehbar, wenn aus ihrer Perspektive keine andere Abhilfe mehr möglich ist und sie sich in der Verantwortung sehen, gemäß Art. 20 (4) etwa in Form von zivilem Ungehorsam Widerstand zu leisten.

Die Bewertung einzelner Proteste als zulässig oder ordnungswidrig, als legal oder nicht oder gar als strafrechtlich relevant, obliegt selbstverständlich unserer Justiz.
Die Mutmaßung oder Unterstellung jedoch, es könne sich bei solchen Gruppen engagierter Menschen um Vereinigungen mit kriminellen Absichten handeln, betrifft auch mich als Bürgerin dieses Landes unmittelbar - und sie entsetzt und empört mich!

Der §129 StGB ist sicher ein wichtiges Gesetz und Instrument, etwa im Einsatz gegen organisiertes Verbrechen. Und in einem demokratischen Rechtsstaat dürfen Gesetze selbstverständlich nicht dazu missbraucht werden, engagierte Menschen zu diskreditieren, zu diffamieren, zu kriminalisieren oder einzuschüchtern.
Genau diese Gefahr aber bestünde, wenn ernsthaft erwogen würde, diesen Paragraphen auf Gruppen anzuwenden, die sich zivilgesellschaftlich engagieren und z. B. auf die Dringlichkeit des Klimaschutzes aufmerksam machen.

Dass diese Sorge leider sehr berechtigt ist, zeigen jüngste Justizskandale, etwa wenn in der Klimaschutzbewegung aktive Menschen, die ein eindeutig nicht rechtskonformes Vorgehen einer Behörde publik machen und als "frech" bezeichnen, allein dafür mit Haftstrafen belegt werden; oder wenn gegen Menschen, die sich zivilgesellschaftlich für das Gemeinwohl engagieren, z. B. für Menschenrechte oder gegen Rechtsextremismus, auf der Grundlage von an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfen wegen des angeblichen Verdachts der Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung nach §129 und §129a StGB ermittelt wird und sie mit Anklagen und Prozessen überzogen werden. Eine andere Motivation, als die des Versuchs einer Einschüchterung engagierter - meist junger - Menschen durch Diffamierung und Kriminalisierung ist hier nicht erkennbar.
Es sind dies nicht nur Justizskandale, es sind Fälle, die ein Versagen von Demokratie und Rechtsstaat offenbaren.
Wie viele Fälle dieser Art können wir uns noch leisten? Nicht einen.

Ich wende mich daher mit der dringenden Bitte an Sie, bei Ihren Einschätzungen verschiedenster Protestformen die Werte und Grundlagen unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates vorrangig im Blick zu behalten. Helfen Sie mit, zivilgesellschaftliches Engagement für das Gemeinwohl zu fördern und zu stärken, dessen Kriminalisierung zu verhindern und ein mögliches Totalversagen von Demokratie und Rechtsstaat abzuwenden.