Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Ulrich Baldauf Unsere demokratische Gesellschaft lebt essentiell davon, dass sich engagierte Bürgerinnen einbringen, sei es bei sozialen Einrichtungen wie z.B. der TAFEL oder als ehrenamtliche Trainer in den Sportvereinen. Angesichts der Bedrohungslage, die uns Bürger allesamt durch einen zu erwartenden und kaum noch vermeidbaren Klimawandel in unserer Existenz in Frage stellt, sollten unsere Gesellschaft ebenso wie die Behörden dankbar sein für Menschen, die friedlich und gleichzeitig ängstlich für einen offensichtlich notwendigen Wandel eintreten, selbst wenn dabei Grenzen erreicht oder gar überschritten werden.
Die Bildung oder Teilnahme an einer terroristischen Vereinigung für diese Art von demokratischer Meinungsäußerung anzunehmen ist weltfremd und grotesk.
Es gilt für die Institutionen, mit diesen Menschen in eine offene Diskussion einzutreten, nicht den Weg einer Strategie des "Wegdrückens" und der Kriminalisierung einzuschlagen bzw. fortzusetzen.
Dr. rer. nat. Sarah Wolter Ziviler Ungehorsam und Protest für mehr Klimaschutz im Angesicht der Klimakatastrophe und der daraus resultierenden Lebensgrundlage für meine und IHRE(!) Kinder ist nicht kriminell, sondern bewundernswert. Kriminell ist die Verweigerung von Teilen der Bundesregierung ausreichende Klimaschutzmaßnahmen zu beschließen und die andauernde Zerstörung unser Umwelt und somit unserer Lebensgrundlage durch fossile Industrien. Die Zerstörung darf nicht länger hingenommen werden. Die Verantwortlichen dafür sollten vor Gericht stehen. Es geht hier nicht darum, dass ein paar Menschen ihren Willen durchsetzen wollen, sondern darum dass der Wille und das Recht auf ein LEBEN von Millionen Menschen nicht weiter ignoriert werden dürfen! Dafür müssen sich Menschen vereinigen. Sie haben keine andere Wahl! Kriminell ist diese Vereinigung deswegen noch lange nicht.
Dr. Reinhard Schrader von dem Menschen Edmund Schultz habe ich einen Eindruck bekommen, als ich ihn als Organisator und Redner auf Demonstrationen für den Umwelt-, Natur- und Klimaschutz erlebt habe. Diese Demonstrationen waren angemeldet und verliefen absolut friedlich. Dabei habe ich Edmund Schultz als sehr engagierten, aber gleichzeitig friedfertigen Streiter für den Erhalt der Natur erlebt.
Ich wusste bisher nicht, dass er auch bei der „Letzten Generation“ aktiv war, was aber aufgrund seines starken, uneigennützigen Engagements für die Belange des Klimaschutzes eigentlich nicht verwunderlich ist.
Dass ihm nun – aufgrund seiner Mitwirkung bei Aktionen der „Letzten Generation“ - die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird, erscheint mir absurd. In Paragraf 129 StGB Bildung krimineller Vereinigungen geht es um Personen, die sich „an Vereinigungen als Mitglied beteiligen, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Verübung von Straftaten gerichtet ist.“ Ich bin – insbesondere bei Edmund Schultz – davon überzeugt, dass das Ziel seiner Handlungen bei Aktionen der „Letzten Generation“ ganz sicher nicht darin bestand, Straftaten zu verüben, sondern Politik und Bevölkerung wach zu rütteln, im Interesse der nachfolgenden Generationen endlich die von der Wissenschaft geforderten Klimaschutzmaßnahmen durchzuführen.
Auch wenn man über die dabei angewandten Mittel sicherlich streiten kann, so verdient doch die dahinter stehende, uneigennützige Motivation hohen Respekt.
Im Gegensatz dazu haben die Landwirte, die unter Inkaufnahme einer starken Verkehrsgefährdung in einer Nacht- und Nebelaktion die Autobahn A2 mit Misthaufen blockiert haben, sicherlich nicht aus uneigennützigen, sondern rücksichtslos aus persönlichen wirtschaftlichen Motiven gehandelt. Ist schon irgendjemand auf die Idee gekommen, ihnen die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorzuwerfen?
Ulrike Hurka Das, was Sie da machen, Klimaaktivisten als kriminelle Vereinigung anzuklagen, sägt an der Demokratie. Das ist wirklich keine Art, so mit Bürger*innen umzugehen, die von ihrem Recht auf friedlichen Protest gebrauch machen, zumal Klimaaktivisten Rückenwind vom Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts und vom Generalsekretär der Vereinten Nationen erhalten. Zudem soll Ihre Klage nur der Einschüchterung dienen, und ist als solche seit Kurzem in der EU verboten, und Sie werden von EU-Ebene aus zu Schadensersatz den von Ihnen Angeklagten verpflichtet werden! Schämen Sie sich!