Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Stefan Kistner Ich finde die Anwendung des §129 StGB auf Klimaaktivisten empörend. Warum wurde der Paragraph nicht bei den kriminellen Machenschaften hinter den CumEx und CumCum Geschäften angewandt? Diese Geschäfte wurden zur persönlichen Bereicherung von organisierten Kriminellen getätigt. Also der perfekte Anwendungsfall!
Aktivisten, die für den Schutz des Klimas und das Überleben der Menschheit eintreten, werden mit den weitreichenden Befugnissen des §129 konfrontiert, während man gegen die Drahtzieher hinter den betrügerischen Finanztransaktionen nur widerwillig ermittelt hat.
Diese Diskrepanz stärkt das Misstrauen in die Gleichheit vor dem Gesetz und untergräbt das Vertrauen in die Integrität des Rechtssystems. Ein:e Justizminister:in, welche/r diese Strafermittlung anordnet, braucht sich nicht zu wundern, wenn die Gesellschaft die Politik als abgehoben und ungerecht wahrnimmt.
Daher bitte ich Sie, sehen Sie von einer weiteren Strafverfolgung der Klimaaktivisten auf Grundlage des §129 StGB ab.
Stefan Gertz im April 2016 hat die damalige Bundesregierung das Pariser Klimaabkommen ratifiziert. Die Maßnahmen, um die Treibhausgasemissionen entsprechend der Modellierungen des Weltklimarats hinreichend zu senken sollten 2018 beginnen. Gemäß dem Sachverständigenrat Umwelt, dem Expertenrat Klima und vielen anderen seriösen Instituten und Organisationen hat die Bundesregierung ihre Reduktionsziele in den Sektoren - außer im Coronajahr 2020 aufgrund der Pandemie - nicht ansatzweise eingehalten. In einzelnen Sektoren (Verkehr, Gebäude) haben sich Emissionen noch erhöht! Gegen ihre Verpflichtung, das völkerrechtliche Pariser Abkommen einzuhalten und unsere klimatischen und ökologischen Lebensgrundlagen zu schützen (vgl. Grundgesetz), hat die Bundesregierung (und nachgeordnet Landesregierungen und Kommunen -bis auf wenige Ausnahmen-) vorsätzlich und wissentlich verstoßen. Diese Fakten sind objektiv bewiesen. Ich frage Sie deshalb eindringlich, mit welcher Begründung Sie die Menschen, die unter Gefährdung ihres Lebens mit zivilem Widerstand versuchen, die eigene Regierung zur Einhaltung der von ihr selbst eingegangenen rechtlichen Verpflichtungen (was vom BVerfG im April 2021 bestätigt wurde!) auffordern, anklagen wollen? Wenn Sie die Mitglieder der Letzten Generation anklagen, weil diese Industriebetriebe zeitweise daran gehindert haben, Treibhause zu emittieren (oder über deren Emissionen informiert haben), setzen Sie sich selbst ins Unrecht! Sie würden diejenigen anklagen, die unsere Regierung mit gewaltfreien Mitteln auffordern, das Recht einzuhalten. Es könnte kaum eine drastischere Umkehrung des Rechtsstaats-Ordnung geben, als diese! Ich appelliere deshalb an ihre Fähigkeit zu Einsicht, Aufrichtigkeit und echter rechtsstaatlicher Haltung, von einer Anklage gegen der Mitwirkenden der Letzten Generation abzusehen!
nur für die StA sichtbar nach meinem Rechtsverständnis erfüllen die Taten der angeklagten Personen nicht den Tatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Personen haben sich uneigennützig dafür eingesetzt, dass unsere gewählte Regierung ihrer Aufgabe nachkommt und den Fortbestand der Gesellschaft ermöglicht. Dafür sind einschneidende Maßnahmen notwendig, diese werden nicht beschlossen. Darauf so hinzuweisen, dass in unserer medialen Gesellschaft die nötige Aufmerksamkeit erzeugt wird, braucht es radikale, plakative Signale. Die Beschuldigten, wie auch die "Letzte Generation" allgemein hat jedoch darauf geachtet, dass keine Menschen durch ihren Protest unmittelbar gefährdet werden. Auch ist der Protest uneigennützig. Insbesondere der letzte Punkt widerspricht nach meiner Meinung der Bildung einer kriminellen Vereinigung, die immer darauf ausgelegt ist, den eigenen Vorteil zu fördern. Hier ist das Anliegen die Gesellschaft als Ganzes zu erhalten.
nur für die StA sichtbar Die Letzte Generation kämpft für eine lebenswerte Welt. Die Aktivisten haben den Mut zu ungewöhnlichen Mitteln zu greifen. Nun werden sie ungleich zu den Landwirten behandelt, die für ihr Anliegen eines dieser ungewöhnlichen Mittel, die Blockade des Strassenverkehrs, ebenfalls verwendet haben.Das ist nicht gerecht. Die Letzte Generation übernimmt die Verantwortung für die Zukunft, wofür die Politik, Wirtschaft und viele Bürger zu feige sind.