Es sind bereits
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Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Yvonne Paß Jeder darf bei uns streiken und demonstrieren (außer Beamte), doch Niemand darf es für uns alle und unsere Umwelt tun? Man sollte mal bei unserer Regierung anfangen kriminelle Vereinigungen (Lobbyismus) zu bekämpfen, jedoch nicht Menschen bestrafen, die sich für uns alle einsetzen!
Sabine Gladik mit Bestürzung habe ich erfahren, dass Sie gegen 5 (wie es scheint, beliebig ausgewählte) Klimaaktivist:innen der Gruppierung „Die Letzte Generation“ ein Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB anstrengen.

Soweit mir bekannt ist, tun diese Personen nichts anderes als in Aktionen des friedlichen öffentlichen Protests darauf aufmerksam zu machen, dass unsere Bundesregierung nicht genügend Anstrengungen unternimmt, Deutschlands CO2-Ausstoß zu reduzieren, um uns und die kommenden Generationen vor den – wissenschaftlich erwiesenen und auch schon eintretenden - exzessiven Auswirkungen der drohenden Erderwärmung zu bewahren. Die Bundesregierung verletzt damit unser Grundgesetz Art. 20A.

Dieses Engagement mag unbequem und störend sein, doch erscheint es angesichts des eklatanten Versagens von Politik und Wirtschaft auch nötig. In einer gelebten Demokratie muss es möglich sein, sich auf diese Weise Gehör zu verschaffen, zumal es den Klimaaktivist:innen nicht um persönliche Interessen geht, sondern um die Zukunft ihrer und der nachfolgenden Generationen, ja im Grunde auch um den Fortbestand unserer Zivilisation.

§ 129 StGB wird üblicherweise angewandt, um gegen die organisierte Kriminalität vorzugehen. Gerne möchte ich mir den Glauben daran bewahren, dass unsere Justiz besonnen handelt und nicht gewaltfrei für Klimaschutz Protestierende mit Clan-Kriminellen gleichsetzt.
Annette Simon Hiermit nehme ich Stellung zur Einordnung der "Letzten Generation" als "kriminelle Vereinigung“:
Es ist für mich als juristischem Laien nicht nachvollziehbar, weshalb der Zusammenschluss von Menschen, die sich des Zivilen Ungehorsams als letzten demokratisch möglichen Mittels zur Verhinderung eines Zusammenbruchs unseres Ökosystems und daraus resultierend auch eines Zusammenbruchs unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung bedienen als "kriminell" bezeichnet wird.
Das Hauptziel oder der Zweck dieser Gruppierung ist politisch-moralisch begründet: nämlich den Erhalt unserer Lebensgrundlagen und damit auch unsere Demokratie zu schützen und verdient -im Gegenteil- höchsten Respekt.
Leider haben andere Formen der demokratischen Teilhabe in den vergangenen Jahrzehnten keine ausreichenden Veränderungen bewirkt, so dass die Wissenschaft (IPCC Sachstandsbericht) inzwischen ökologische Fakten präsentieren muss, die das dringende und umfassende Handeln seitens der Politik zur Verhinderung einer zunehmenden ökologischen und somit auch gesellschaftlichen Notlage erfordert. Leider verschleppt die Politik dieses Handeln und wird damit Ihrer Verantwortung zum Schutz unserer Lebensgrundlagen nicht gerecht.
Die "Letzte Generation" bedient sich daher des zivilen Ungehorsams, um Klimaschutz und Klimagerechtigkeit in den Aufmerksamkeitsfokus zu rücken und den dringenden Handlungsbedarf einzufordern. Im Gegensatz zu einer „kriminellen Vereinigung“, die Straftaten zur eigenen Bereicherung begeht, handelt die „Letzte Generation“ aus Verantwortungsgefühl für unsere Gesellschaft und das Leben an sich. Das ist für mich das entscheidende Kriterium, weshalb die hierfür begangenen Straftaten anders zu bewerten sind als die einer echten kriminellen Vereinigung.
Im Gegensatz zu einer wirklichen „kriminellen Vereinigung“ handelt die „Letzte Generation“ gewaltfrei und transparent. Es ist unnötig, diese zu bespitzeln, was bei einer echten kriminellen Vereinigung, die im Untergrund operiert und gewalttätig ist, sicher sinnvoll ist. Das Ziel von zivilem Ungehorsam ist ja nicht -wie bei einer echten kriminellen Vereinigung- heimlich zum Eigennutz zu handeln sondern im Gegenteil, den öffentlichen Prozess, in diesem Fall in Richtung Klimagerechtigkeit, in Gang zu bringen.
Der Zivile Ungehorsam ist legitim und beinhaltet per se auch die Möglichkeit, Straftaten zu begehen. Wenn Menschen sich zusammenschließen um diese Form der demokratischen gesellschaftlichen Teilhabe auszuüben, machen sie Gebrauch von ihrem Recht auf Vereinigungsfreiheit und Versammlungsfreiheit. Diese Art von Zusammenschluss zu kriminalisieren führt bei mir zu großer Sorge um unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Ich bitte Sie daher, den Zivilen Ungehorsam und die Menschen, die sich dieser demokratischen Form der Einflussnahme aus gesellschaftlichem Verantwortungsgefühl heraus bedienen, keinesfalls zu kriminalisieren und ihr bzw. unser aller Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung zu schützen.
Dietrich Krebs die Letzte Generation wie auch andere engagierte Bürger:innen nehmen nicht nur Ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahr, sondern sie arbeiten für die Zukunft dieser Gesellschaft und gegen die strukturelle Gewalt, die von dem Versagen von Parlamenten Regierungen und Behörden ausgeht. Diese wurden vom Klimabeschluss (https://de.wikipedia.org/wiki/Klimabeschluss) des Bundesverfassungsgerichtes in die Pflicht genommen, gegen die Klimakrise effektive Maßnahmen zu ergreifen. Das Bund und Ländern dies seit Jahren misslingt, wurde vom Bundesrechnungshof 2018, 2021 und 2024 in den Berichten zur Energiewende festgestellt.
Wir habe es also mit friedlichen Bestrebungen zu tun, die Mitbürger:innen für einen Überlebenskampf unserer Gesellschaft zu motivieren - mit nicht immer ganz legalen aber aus meiner Sicht zumeist angemessenen Mitteln aufzurütteln.
Übertragen wäre es so, als ob Angesichts dessen, das ein Abpumpen des Grundwassers nicht strafverfolgt würde, die Bauern Polizei und Staatsanwalt nicht aktivieren können, sie dann aber wegen ruhestörenden Lärmes verklagt werden, wenn sie die Mitmenschen zur Hilfe rufen. Und weil sie gemeinsam um Hilfe zu rufen, werden sie wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt, statt das diejenigen verfolgt werden, die das Grundwasser abpumpen.....
In Wirklichkeit ist kriminell, wer "sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist". Aber Zweck und Tätigkeit der Menschen der letzten Generation vor den Kippunkten der Klimakrise sind keine strafbaren Handlungen, sondern gerade die Motivierung und Aktivierung der Bürger:innen, Parlamente und Regierungen unserer versagenden Demokratie. Dafür riskieren sie körperliche und geistige Gesundheit wie jetzt auch wieder durch Hungerstreiks.
Ich persönlich wähle sehr wohl andere Mittel in der Politik mitzuwirken, auch wenn es als einfacher Bürger wenig Möglichkeiten gibt, wirksam zu sein. Aber ich respektiere diese tapferen Aktivista und kann sagen, dass sie mich persönlich puschen mit den von mir bevorzugten aufbauenden Methoden ähnlich wirksam zu sein, wie sie - ausdrücklich Danke! dafür.
Die Aktivierung von Demokratie wird nur in Diktaturen und Autokratien als strafbare Handlung eingestuft, ich kann nicht glauben, dass mein, dass unser Land in diese Richtung geht und hoffe auf eine Niederlegung der Klage durch die Staatsanwalt.