Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Christof Neubauer der § 129a soll - vereinfacht gesagt - Vereinigungen, die dem Staat oder der Gesellschaft mittels Gewalt schaden wollen, bestrafen.
Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Gewalt zu begehen.
mit Bedauern muss ich immer wieder feststellen, dass dieser Paragraph allzu oft hergenommen wird, um Menschen und/oder , Vereinigungen zu kriminalisieren, deren Ziel es ist, Schaden von Staat oder Gesellschaft abzuwenden und, denen vorgeworfen wird, dafür Gewalt als Mittel einzusetzen.
Im vorliegenden Fall sehe ich überhaupt nicht, dass Gewalt in auch nur ansatzweise dem Ausmaß, wie es der Paragraph 129a fordert, vorliegt. Und weiterhin sehe ich anhand der Veröffentlichungen, dass sich viele Gedanken gemacht werden, mit wie wenig Gewalt hier etwas bewirkt werden kann. Unabhängig davon, ob die einzelnen Straftatbestände nun vorliegen, kann offensichtlich nicht die Rede davon sein, dass Schwere Gewalt das Ziel des Handelns darstellt, wie es der §129a fordert.
Derartige Unterstellungen, die ja bekanntermaßen auch entsprechende Ermittlungsbefugnisse mit sich bringen, sind ein essenzieller Eingriff in die Grundrechte der Beschuldigten, sowie ein enormer Vertrauensmissbrauch gegenüber sämtlichen Bürger*innen, die für Vielfalt, Ökologie, Offenheit oder ähnliche Werte einstehen, die unsere Demokratie wieder einmal dringend braucht!

Ich fordere Sie hiermit auf, sofort sämtliche Verfahren nach § 129a in dem und ähnlichen Zusammenhängen einzustellen und, sich öffentlich zu entschuldigen!
nur für die StA sichtbar Sehr geehrte Damen und Herren der StA Neuruppin,
dieses Vorgehen erscheint absurd und scheint rein politisch motiviert von Strafverfolgungsbehörden zu sein. Die Aktivisten verfolgen Ziele, die die Zukunft und Existenz der gesamten Zivilisation betreffen, ohne sich dabei finanziellen oder materiellen Vorteil zu verschaffen. Im Gegensatz dazu werden Bauernproteste nicht in gleicher Weise verfolgt, obwohl sie finanzielle oder materielle Vorteile verfolgen und oft schwerwiegendere Beeinträchtigungen verursachen. Dieses ungleiche Vorgehen führt zu Unverständnis und untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat, da offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen wird. Um Schäden von der Zivilgesellschaft abzuwenden, ist es fraglich, ob gegen Klimaaktivisten Strafverfahren im Sinne von "Bildung einer kriminellen Vereinigung" geführt werden sollten. Safe the Planet!
Katja Schröder Mit Schrecken und Hoffnungslosigkeit blicken viele junge Menschen dem schon heute immensen Ausmaß der Klinaerwärmung entgegen, welches sich verschlimmern wird, je mehr fossile Energien verbrannt werden. Die Forschenden im Bereich Klimawandel sind sich einig, dass die Folgen einer immer heißer werdenden Atmosphäre die Biodiversität, den Wasserkreislauf, die Landwirtschaft und Ernährungssitiation und somit das menschliche Leben selbst gefährdet. Die Gesellschaft und die Politik müssen gemeinsam gegenlenken: das Gegenteil wäre jedoch der Fall, wenn klimaaktivistische Organisationen abgestraft werden. Die Demokratie sollte zivilen Ungehorsam schützen, welcher auf Krisen, Missstände oder auch Gerichtsurteile aufmerksam macht, über die sich die Regierung hinwegsetzt, wie das Urteil des Obergerichts Berlin-Brandenburg, welches die Bundesregierung Ende November 2023 zu mehr Klimaschutzmaßnahmen aufgefordert hat. Ich fordere, dass die deutsche Gesetzgebung die Definition einer kriminellen Vereinigung (§129) an die Definition auf europäischer Ebene anpasst (Rahmenbeschluss 2008/841/JI des Rates vom 24.10.2008): ,,.. der Ausdruck „kriminelle Vereinigung“ einen auf längere Dauer angelegten organisierten Zusammenschluss von mehr als zwei Personen, die, um sich unmittelbar oder mittelbar einen finanziellen oder sonstigen materiellen Vorteil zu verschaffen, in Verabredung handeln, um Straftaten zu begehen..."

Die LG begeht will sich weder einen finanziellen noch einen sonstigen materiellen Vorteil verschaffen. Sie handelt im Interesse aller und beruft sich auf wissenschaftlich anerkannte Fakten, um ein Umlenken in der Nutzung von Ressourcen zu erwirken, welches die Zukunft für die nachfolgenden Generationen an Menschen und Tieren sichern kann.

Ich fordere Sie auf, ebenfalls am Schutz von Mensch und Natur mitzuwirken, indem Sie sich entschieden gegen die Kriminalisierung von zivilem Protest in der Demokratie stellen!
Michael Sender-Thoms Ich lehne es entschieden ab, dass der Paragraf 129 StGB gegen Menschen angewendet werden soll, die sich für eine lebenswerte Zukunft auf unserem Planeten einsetzen und von der Regierung wirkungsvolle Maßnahmen verlangt, um unser aller Leben zu schützen.