Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen.
Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:Name | Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft |
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Cordelia Müller | Wir sind gerade in einer Zeit, in der uns die Kontrolle über das Klima und damit die bewahrung unserer demokratischen Gesellschaft aus den Händen geriet. Vor unseren Augen sehen wir die Dürren, die Fluten, die Extremwetter, das Leid und die Engpässe, die entstehen. Sich zu erheben gegen das zerstörerische weiter so, gegen den politischen Kurs, der uns in die Krise führt, ist meiner Meinung nach, der logische Schluss und der letzte mögliche demokratische Weg, auf diese Zerstörung aufmerksam zumachen. Es ist der Versuch unsere Demokratie zubewahren. Die kriminalisierung dieser Menschen, die sich absolut friedlich und gewaltfrei verhalten, Widerstand leisten gegen das zerstörerische System für das Allgemeinwohl, ist nicht nur unverhältnismäßig, sonder auch Gefährlich für unsere demokratischen Werte. Denn die Die Letzte Generation als Kriminelle Vereinigung zubeschuldigen, kann erheblichen Einfluss auf die Zivilcourage der Menschen, die sich politischen engagieren wollen, haben. Ich bin gerade in der 11. Klasse und blicke in eine Zukunft, bei der es mich schaudert. Jetzt auf friedlichen Weg aufzustehen, ist das was mir Hoffnung gibt auf eine nicht ganz so schreckliche Zukunft, vielleicht sogar auf eine gerechter, demokratischere Gesellschaft. Als ich gehört habe, dass Menschen der Letzten Generation zur Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt werden sollen, war ich schockiert. Es nimmt mir ein Stück der Hoffnung und den Glauben an unseren Rechtsstaat. |
Stefan Kamm | Meiner Meinung nach ist der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen die "Letzte Generation" haltlos und vielmehr der Versuch, im Sinne einer Täter-Opfer-Umkehr den Protest für die Umsetzung der Wissenschaftserkenntnisse zu kriminalisieren. Die Notwendigkeit, der Klimakatastrophe schnellstmöglich entgegen zu arbeiten, um unser aller Lebensgrundlagen zu erhalten, ist unstrittig und allgemein anerkannt. Der verzweifelte Versuch der "Letzten Generation", im Zeichen dieser Bedrohung durch die Inanspruchnahme ihrer Grundrechte, Protest auszudrücken gegen die Untätigkeit von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ist legitim und angemessen, aber keinesfalls kriminell. Die Protestaktionen der "Letzten Generation" finden in aller Öffentlichkeit statt und verursachen nur minimale, meist problemlos zu behebende Sachschäden oder provozieren Verzögerungen im allgemeinen Tagesablauf, wie sie z.B. durch die alltäglichen Autofahrten millionenfach und in viel größeren Dimensionen stattfinden. Der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung erscheint in diesem Licht absurd und - Entschuldigung - einfach nur dumm. Es stellt sich vielmehr die Frage, inwieweit sich nicht die für ein "weiter so" Verantwortlichen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung stellen müssen? Zumindest auf gesetzgeberischer Ebene könnte man zumindest Fahrlässigkeit, wenn nicht gar Inkompetenz oder schlimmstenfalls Korruption und Vorsatz vermuten, wenn man die Jahrzehnte lange Untätigkeit der Verantwortlichen in diesem Bereich betrachtet. Verglichen damit sind die Vorwürfe gegen die "Letzte Generation" allenfalls Bagatelldelikte. |
Mattis Kupich | wie Sie mit Sicherheit wissen, stehen wir vor absolut krassen Herausforderungen (e.g. Klimakrise, Digitalisierungskrise, Demokratiekrise). Die vergangenen 40 Jahre leisteten Politik und Justiz viel zu wenig, um Lösungen herbeizuführen bzw. arbeiteten teils gegen Lösungen der oben genannten Probleme. Ziviler Ungehorsam ist im Endeffekt nur Zeugnis dessen und nicht im geringsten eine Bildung krimineller Strukturen. Wirkliche Bildungen krimineller Strukturen gibt es Zuhauf und seit Ewigkeiten im rechten Lager. Da wäre eine solche Anklage angebracht, oder nicht? Wir wissen Ihre Arbeit sehr zu schätzen und hoffen, dass Sie Ihren Beitrag zur Lösung der oben genannten Probleme auf Basis von Gesetzen und Menschlichkeit hier mit fairen, progressiven Entscheidungen beitragen. Zitat (unbekannt): Der Einsatz für unsere Demokratie darf nicht unter Strafe fallen. Der Einsatz für eine bessere, lebenswerte Zukunft darf nicht bestraft werden. Der Einsatz für das Leben unserer Kinder und das deren Kinder darf nicht mit Freiheitsstrafen und der Verletzung des Rechtes auf Privatsphäre strafrechtlich verfolgt werden. |
Dieter Richter | Wie schützt sich der demokratische Rechtsstaat gegen kriminelle Vereinigungen ? Na klar, indem er sie nach Recht und Gesetz verfolgt und bestraft, dazu hat er ja das StGB. Nur kann ich im §129 keine Straftaten der Letzten Generation erkennen. Die Aktionen der Klimaaktiven dienen doch nicht dem Zweck der Begehung von Straftaten, was hätten sie denn davon, wo wäre denn der persönliche Vorteil? Weiterhin frage ich mich, wie dann eine Staatsanwaltschaft des demokratischen Staates auf den Vorwurf gegenüber der LG-Aktiven "Bildung krimineller Vereinigung" kommen kann, wo die staatliche Behörde doch das Gesetz am besten kennen dürfte. Hier drängt sich mir der Verdacht auf, dass diese Behörde doch nicht so ganz unabhängig entscheidet, sondern sich vom populistischen Geschrei einiger Politiker und Medienmacher leiten lässt. Das solche Gründe oder gar ein Rückfall altgedienter Juristen in Neuruppin in ihre Zeit bis 1989 in unserer Zeit noch möglich sein soll, will ich eigentlich gar nicht glauben. Also kann ich sie nur dazu aufrufen, jetzt wieder zu freiheitlich-demokratischen und sachlichen Entscheidungen zurückzukehren und nun u.a. all die egoistisch und klimazerstörerisch agierenden, die Zukunft unserer Kinder und Enkel gefährdenden- also die richtigen kriminellen Personen und Vereinigungen zu verfolgen. |