Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen.
Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:Name | Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft |
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Dr. Nina Müllers | Warum sollte Aktivismus für einen Lebensraum mit intaktem Ökosystem angeklagt werden? Ist es nicht ein Zeichen einer funktionierenden Zivilgesellschaft und muß diese Demonstrationen nicht auch aushalten? Warum werden Klimaschützer kriminalisiert? Bauern demonstrieren auch für den Erhalt der Subventionen und haben deutlich fragwürdigere Motive - wie kommt es dass wissenschaftlich gesichertes und gerichtlich angemahnten Verhalten einzufordern angeklagt werden soll? |
Jan Rau | Ich möchte mich hiermit gegen die Einordnung von Klima-Aktivist:innen der Letzten Generation als kriminelle Vereinigung aussprechen und dieses wie folgt begründen. Die Aktionen der Klima-Aktivit:innen sind ein Weckruf und sie sind störend, aber sie bringen niemanden bewusst zu Schaden. Zudem sind die Aktionen einem höheren gemeinschaftlichem Ziel untergeordnet und dienen nicht etwa dem Eigennutz. Damit fallen die Aktionen in die Kategorie „ziviler Ungehorsam“ und der ist in der gegenwärtigen Lage wichtig und notwendig. Die Wissenschaft ist sich einig, unter Berücksichtigung aller derzeit geplanten klimapolitischen Maßnahmen steuern wir auf eine 3 Grad wärme Erde zu. Laut dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, rasen wir in die Klimahölle. Dasselbe sagen auch deutsche Wissenschaftler, wie Prof. Schellnhuber, einer der weltweit renommiertesten Klimaexperten. Fast alle Staaten der Erde haben auf der UN-Klimakonferenz 2015 mit dem Übereinkommen von Paris einen Vertrag unterzeichnet, nach dem sie Anstrengungen unternehmen wollten, eine globale Erwärmung von 1,5 Grad bis Ende dieses Jahrhunderts nicht zu überschreiten. Die Grenze von 1,5 Grad haben wir schon im Jahr 2023 fast erreicht mit zum Teil katastrophalen Folgen für Menschen überall auf der Welt, vor allem im globalen Süden. Wir müssen den fossilen Wahnsinn sofort stoppen. Fast alle Politiker:innen weltweit sind auf dem falschen Kurs und werden von Machtinteressen und dem Profitstreben der fossilen Industrie geleitet. Unsere Bundesregierung hält die Vorgaben ihres eigenen Klimagesetzes nicht ein und novelliert dieses dann im Nachhinein. Sie ignoriert den eigenen Expert:innenrat für Klimafragen. In dieser Situation ist die Zivilgesellschaft gefordert, Widerstand zu leisten. Menschen, die in diesem Sinn zivilen Ungehorsam verüben, dürfen nicht als kriminelle Vereinigung diffamiert werden. |
Kathleen Trautvetter | Ich protestiere nachdrücklich dagegen, dass die Klimaprotestgruppe "Letzte Generation" nach Paragraf 129 StGB wegen angeblicher Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt werden soll! Ziel der "Letzten Generation" ist mehr Klimaschutz. Ihre Proteste sind aufgrund der verfehlten Klimapolitik mehr als verständlich! |
nur für die StA sichtbar | Der originäre Zweck der Vereinigung ist nicht auf die Begehung von Strafraten ausgerichtet sondern auf die Erreichung von beispielsweise klimazielen. dass hierbei möglicherweise normen verletzt werden ist ein nebeneffekt der aber nicht absichtlich oder vorsätzlich herbeigeführt werden soll. im Gegenteil ist es den Beteiligten der Gruppierung sogar gegebenenfalls U unlieb dass das was sie tun, auch die Begehrung von Straftaten bedeutet. Spätestens auf rechtfertigungs oder entschuldigungsebene müsste wegen des höherwertigen ziels zumindest von strafbarkeit abgesehen werden. möglicherweise wäre das verzichten auf die anklage bereits ein derart starkes signal, welches dem strafzweck übergeordnet ist. Es könnte gegebenenfalls auch argumentiert werden, das es das öffentliche interesse an der anklageerhebung deshalb nicht gibt, weil das öffentliche interesse darauf gerichtet sein muss, die ziele die die letzte generation selber verfolgt, zu erreichen. |