Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen.
Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:Name | Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft |
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Heike Haubrock | ich bin über die Perspektive einer Anklage dieser mutigen Menschen, die sich der Ignoranz einer unsere Lebensgrundlagen zerstörenden Politik entgegenstellen, entsetzt. Kriminalisierung von Menschen, die ihre grundgesetzlich garantierten Rechte wahrnehmen, steht einem Rechtsstaat wahrlich nicht gut zu Gesicht. Insbesondere handeln diese Menschen selbstlos, ohne einen materiellen Gewinn o.ä. anzustreben. Ein Verdienstorden wäre aus meiner Sicht angemessener. In der Tat halte ich dieses Vorhaben einer möglichen Anklage für eine Gefahr für unsere Demokratie und ich wünsche mir als Bürgerin dieses Landes, dass Sie Ihre Energie darauf richten, die Demokratie zu schützen und nicht darauf, sie zu zerstören. Vielen Dank |
Anke Hülsemann | Als Mutter von zwei erwachsenen Söhnen im Alter von 32 und 35 Jahren, die nach erfolgreichem Studium am Anfang ihres Berufslebens stehen, mache ich mir große Sorgen um ihre Zukunft und der aller jungen Menschen. Ich mache mir zudem Sorgen, dass sich die jungen Menschen - insbesondere die gut (aus)gebildeten jungen Menschen - aus einem Gefühl der Hilf- und Hoffnungslosigkeit und aus Angst vor der Zukunft dagegen entscheiden, selber Kinder zu bekommen, und somit ihr eigenes Glück beschneiden sowie den Rechtsruck in diesem Lande indirekt verstärken. Der Ethikrat der Bundesregierung mahnte in seiner Pressekonferenz vom 13.03.2024 mit deutlichen Worten intergenerationelle Klimagerechtigkeit an. Es werden die folgenden Generationen mit den Folgen der mangelhaften Klimapolitik belastet, die nichts zu der eskalierenden Klimaerwärmung beigetragen haben werden. Meine psychologisch und psychotherapeutisch ausgebildeten Berufskollegen und -kolleginnen kritisieren zudem, dass die Bundesregierung die Interessen der jüngeren Generationen bei ihren Entscheidungen außer acht lässt. Ich bitte die Politik und die Justiz, dass sie die berechtigten Ängste der Menschen, insbesondere der jüngeren Generation, ernst nimmt und dementsprechend handelt. Andernfalls macht sich Politik und Justiz unglaubwürdig und verspielt die Zukunft unserer Nachkommen. Dass die jüngere Generation bzw. die "Letzte Generation vor den Kipppunkten" auf diese Probleme aufmerksam macht, ist nachvollziehbar und sollte nicht kriminalisiert werden, sondern ihr gutes Recht sein. Immerhin bricht die Bundesregierung ihre eigenen Gesetzte, wie zum Beispiel Artikel 20 a des Grundgesetzes: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen …“. Dass nun aber diejenigen kriminalisiert werden, die auf die Klimakatastrophe hinweisen und nicht deren Verursacher, lässt an der bisher als vorbildlich geltenden Demokratie in Deutschland zweifeln. Bislang galt Deutschland als Staat mit einer "offenen" Zivilgesellschaft. Nun aber stuft der neue "Atlas der Zivilgesellschaft" Deutschland aus der höchsten Kategorie in "beeinträchtigt" ab. Dies sollte laut Dagmar Prurin, Präsidentin von "Brot für die Welt" uns allen ein Weckruf sein, Demokratie und Rechtstaatlichkeit mit ihr verbundene Freiheitsrechte vollumfänglich zu verteidigen. In einem Brief von 60 führenden Verfassungsrechtsexpertinnen und Experten aus dem Jahr 2023 wird die Verschärfung von straf- und polizeirechtlichen Reaktionen als "beunruhigend und in vielen Fällen verfassungsrechtlich fragwürdig" benannt. Das Versammlungsrecht schütze auch Protestformen, die "disruptiv wirken und von der Mehrheit als Störung empfunden werden". Laut dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, rasen wir in die Klimahölle. Dasselbe sagen auch deutsche Wissenschaftler, wie z.B. Professor Rahmstorf und Professor Schellnhuber, zwei der weltweit renommiertesten Klimaexperten. Fast alle Staaten der Erde haben auf der 21. UN-Klimakonferenz 2015 mit dem Übereinkommen von Paris einen Vertrag unterzeichnet, nach dem sie Anstrengungen unternehmen wollten, die 1,5 Grad nicht vor zum Jahr 2100 zu erreichen. Im Jahr 2023 lag die Erderhitzung fast durchgehend bereits über dem Ziel von 1,5 Grad. Die Bundesregierung ignoriert ihre eigenen Klimagesetze. Sie hört nicht auf den eigenen Expertenrat für Klimafragen. Sie stellt die bisher eingeleiteten Maßnahmen und deren Ergebnisse als ausreichend dar, dem die Wissenschaftler allerdings widersprechen. Die Zivilgesellschaft ist gefordert, den Menschen die Augen zu öffnen und gegenzusteuern. Wenn sich mehrere Menschen dafür engagieren, dürfen sie nicht als kriminelle Vereinigung diffamiert werden. Der Einsatz für Klimagerechtigkeit ist der Einsatz für Demokratie, denn keine Demokratie würde eine Katastrophe diesen Ausmaßes überleben. Die Folge der Überwachung von Mitgliedern der "Letzten Generation" bedeutet eine Verunsicherung, die weiteren Einsatz von Bürgern für unsere Demokratie erschwert. Der Einsatz für unsere Demokratie darf nicht unter Strafe fallen. Der Einsatz für eine bessere, lebenswerte Zukunft darf nicht bestraft werden. Der Einsatz für das Leben unserer Kinder und das Leben deren Kinder darf nicht mit Freiheitsstrafen und der Verletzung des Rechtes auf Privatsphäre strafrechtlich verfolgt werden. Daher bitte ich Sie darum dieses Verfahren einzustellen. Vielen Dank! |
Alex Münch | die "Letzte Generation" und "Fridays for Future" sind beides keine Vereinigungen die sich einer einheitlichen Willensbildung unterwerfen, weshalb der Vorwurf der Vereinigung im juristischen Sinne fraglich ist, sie haben je nach Unterstützer*Innen Keis verschiedene, zeitlich und lokal begrenzte Willensbildungsprozesse. Was gegen eine Anwendung § 129 StGB im Sinne der Vereinigung spricht. Selbst in der Annahme das es sich hier um Vereinigungen handelt kann außerdem festgestellt werden, dass das Ziel ist Informationszugang und Protestbeteiligung für Interessierte im Themenfeld Umwelt und Klima zu schaffen. Die Art und Weise der Proteste hat zum Hauptzweck die politische Meinungsäußerung, bei der Ordnungswidrigkeiten und geringfügige Straftaten durch die Beteiligten nicht präventiv unterbunden werden, was als "Ziviler Ungehorsam" bezeichnet wird und als Protestform der Gewissensverweigerung legitim ist. Straftaten hier als Hauptzweck und Ziel der Vereinigung zu unterstellen ist daher eine Überbewertung und Umdeutung die durch die Staatsanwaltschaft erfolgt. Mit dem Ziel die maximalen juristischen Mittel auszuschöpfen und nicht der Verhältnismäßigkeit folgend die vorgeworfenen Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und deren Zustande kommen strafrechtlich einzuordnen. |
Dr. med Maria Ehrentraud Polzer | Die Bestrebungen die Letzte Generation zu einer kriminellen Vereinigung zu erklären und nach Paragraf 129 anzuklagen ist unsäglich. Angesichts der deutlichen Zeichen der Anfänge des Klimawandels werden die, sollen die es benennen und deutliche Zeichen setzen kriminalisiert werden! Die hier auf die Anklagebank gehören sind die Politiker die es kleinreden und Maßnahmen den Klimawandel aufzuhalten verhindern. Sie werden nicht zur Rechenschaft gezogen. Die Folgen werden wir alle tragen müssen, die einen mehr als andere. Und niemand wird die jetzt Schuldigen zur Verantwortung ziehen können. Statt dessen sollen die die noch etwas dagegen unternehmen kriminalisiert werden. Man kann sich angesichts dieser Situation nicht auf Paragrafen zurückziehen! Man muss ehrlich und wahr Stellung beziehen. Dr med. Traudel Polzer, Heidelberg |