Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen.
Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:Name | Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft |
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Dr. Malte Rast | Ich hatte gehofft, der Klimabeschluss des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 würde dazu führen, dass Klimaschutz sich auch faktisch rechtlich durchsetzen ließe und die Politik zum Handeln gezwungen wäre. Leider hat sich die Situation danach nicht gebessert, sondern im Gegenteil. Insbesondere der Verkehrssektor entwickelt sich völlig in die falsche Richtung - ohne dass die Politik daraus Konsequenzen zieht. Die Freiheitsrechte der jungen und zukünftiger Generationen werden weiterhin missachtet. Daher halte ich zivilen Ungehorsam für ein akzeptables Mittel, um auf diesen Mißstand aufmerksam zu machen. Ich halte Straftaten dabei nicht für das richtige Mittel, aber die Übergänge zwischen friedlichem Protest und Dingen, die als Straftat gewertet werden können, sind fließend. Die Einstufung von Teilgruppen der Letzten Generation als kriminelle Vereinigung nach §129 StGB und die Härte des Gesetzes, die damit einhergeht, erscheinen mir absolut unverhältnismäßig. Unsere demokratische Gesellschaft muss auch diese Protestform aushalten können. |
Martha Garcia | ich finde, dass der Staat mehr für Klimaschutz, Umweltschutz und für Menschen machen sollte, die neu nach Deutschland kommen? Anstatt, dass der Staat mehr für die Oben genannten Punkte macht und auch deutlich mehr gegen Rechts macht, betreibt der Staat weiterhin Repression gegen arme linke, und dass nur, weil sie zum Teil mit Mitteln, die der Staat als linksextremistisch einstuft, für eine freie und gerechte Gesellschaft einsetzen. Ich denke, dass es falsch ist, wenn der Staat die LG jetzt als eine kriminelle Vereinigung einstuft, anstatt dass er endlich ernsthaft etwas für/gegen die oben genannten Punkte unternimmt. |
nur für die StA sichtbar | Meiner Meinung nach sollten Sie von einer Anklage der Beschuldigten nach § 129 StGB absehen. Die Beschuldigten handelten im Interesse aller Menschen auf diesem Planeten, um die Klimakatastrophe abzuwenden. In dieser Situation ein Gesetzt anzuwenden, das eigentlich zur Bekämpfung organisierter Kriminalität dienen sollte, halte ich für absolut überzogen, da legitimer Protest damit kriminalisiert wird. |
Wilfried Weber | für mich ist es befremdlich, dass Klimaaktivisten von Ihnen mit mafiaähnlichen Organisationen gleichgesetzt werden sollen. Hiermit verstößt die Justiz gegen das Grundgesetz und versucht die Meinungsfreiheit einzuschränken. Eine gewaltfreie Demonstration der Klimaaktivisten über den §129 StGB zu kriminalisieren, aber gleichzeitig Blockaden von aufgebrachten Landwirten zu tolerieren ist eine Zweiklassenstrafverfolgung und kann nicht im Sinne unseres Grundgesetzes liegen. Es stellt sich damit auch die Frage, handelt die Justiz noch unabhängig oder werden politische Ziele damit verfolgt? Die Justiz hat nicht das Recht eigene Entscheidungen zu Gunsten von politischen Meinungen auszulegen, sondern muss eine Strafverfolgung von Verbrechen vornehmen (und hierbei handelt es sich definitiv um keine Verbrechen!). Andernfalls höhlen Sie unsere freiheitliche Grundordnung aus und öffnen Tür und Tor der politischen Verfolgung! Daher fordere ich Sie auf, kein Verfahren nach §129 StGB einzuleiten! |