Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Antje Bauer Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 die Folgen verschleppter Treibhausgasreduktionen auf den Punkt gebracht: Freiheitseinbußen in nahezu allen Lebensbereichen - nicht nur, aber besonders stark für junge und kommende Generationen.

Mit Mitteln des zivilen Ungehorsams sind es daher auch überwiegend junge Menschen, die die Straßen oder Landebahnen blockieren oder Wahrzeichen stellvertretend als Symbol für das politische Versagen besprühen oder beschmutzen.

Ich sehe darin keine demokratische Grenzüberschreitung und erst recht kein Wirken einer kriminellen Vereinigung.

Wir leben zwar in einer parlamentarischen Demokratie aber es darf nicht nur der Mehrheitswille (der psychologisch nachvollziehbar mit Verdrängung und Abwehr von Angst vor einer ungewissen Zukunft keine Veränderungen akzeptieren will) gelten.
Der Meinung von Mehrheiten muss auch in bestimmten Fällen eine Grenzen aufgezeigt werden können. Entscheidungen, die ALLE betreffen, müssen reversibel sein. In der Sache „fehlender Klimaschutz“ ist dies aber nicht möglich. Entscheiden sich die Parlamentarier gegen ausreichende Maßnahmen zur Sicherstellung der Pariser Temperaturziele, so ist das (nach gut erforschten Annahmen der weltweiten Klimaforschung) eine Entscheidung, die nicht mehr rückgängig zu machen ist – weder im Wege des Wahlaktes noch durch andere Maßnahmen.
Denn sind Kippunkte erreicht, lässt sich die drastische klimatische Veränderung nicht mehr durch menschliches Agieren aufhalten.

Einige Philosophen (John Rawls / Jürgen Habermas) gehen davon aus, dass ziviler Ungehorsam legitim ist, wenn gravierende Verletzungen grundlegender Gerechtigkeitsprinzipien vorliegen, die die Stabilität des Gesamtsytsems einer Demokratie gefährden und andere institutionelle Wege, um die Ungerechtigkeit zu bekämpfen, ausgeschöpft. Jürgen Habermas argumentierte, dass es auch im Rechtsstaat passiert, dass sich legale Regelungen als illegitim erweisen, wenn sie den moralischen Prinzipien des modernen Verfassungsstaates zuwiderlaufen. Und das hat das Urteil des Bundesverfassungsgericht ja klar und deutlich aufgezeigt!

Ziviler Ungehorsam ist daher ein Mittel gelebter Demokratie und das, was die letzte Generation an disruptivem Protest umsetzt, ist in ihrer Intention (Parlamente und Regierung zur Einhaltung der Klimaziele auffordern und Demokratie durch Bürgerräte weiterentwickeln und zu stabilisieren) eine legitime Form des zivilen Ungehorsams und DARF daher in keinster Art und Weise kriminalisiert werden!
Ulrike Schnitzler ich wende mich an Sie, um Ihnen meine tiefe Besorgnis hinsichtlich des laufenden Verfahrens gegen Mirjam Herrmann, Henning Jeschke, Lukas Popp, Edmund Schulz und Jakob Beyer mitzuteilen. Sie haben sich als Mitglieder der Letzten Generation für den Schutz unserer Umwelt, insbesondere für das Klima und für eine auch in Zukunft gute Lebengrundlage für uns Menschen auf der Erde sowie für eine gerechtere Zukunft eingesetzt.

Die Anwendung des Paragraphen 129 StGB auf gewaltfreie Klimaaktivist*innen erscheint mir äußerst fragwürdig. Anstatt individuelle Handlungen anzuklagen, richtet sich die Anklage gegen Menschen, die sich friedlich zusammengeschlossen haben, um positive Veränderungen herbeizuführen. Dies steht im Widerspruch zu ihren demokratischen Rechten auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.

Die Kriminalisierung von Bürger*innen, die sich für dringend benötigte Klimaschutzmaßnahmen einsetzen, ist nicht nur ungerecht, sondern auch ein Angriff auf die Grundprinzipien unserer Demokratie. Es ist entscheidend, dass die Bedeutung des zivilen Engagements und der Meinungsfreiheit in einem demokratischen Staat gewahrt wird.

Ich bitte Sie daher dringend, dieses Verfahren sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass die grundlegenden demokratischen Prinzipien und Rechte eingehalten werden. Die Unterstützung der Klimagerechtigkeitsbewegung darf nicht als Verbrechen betrachtet werden, sondern sollte als Ausdruck demokratischer Teilhabe anerkannt werden.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, im Sinne unseres Grundgesetztes diesen Fall mit größter Sorgfalt zu behandeln.
nur für die StA sichtbar Ich sympathisiere nicht mit allen aktuellen Handlungen der letzten Generation, jedoch finde ich es systemrelevat, dass sich Menschen dafür eine Stimme verleihen und für eine klare Gesetzesänderung in der Gesellschaft einsetzen. Klimawandel geht uns alle an. Ich wünsche mir hier klare Gesetze für den Klimawandel!
Ich würde es stark befürworten, wenn die letzte Generation mehr versuchen würde über eigene kreative Darstellungen auf sich aufmerksam zu machen ohne Sachen zu beschädigen. Zusammenarbeit mit Künstlern bsp. um auf einen kreativen Weg sich auszudrücken oder die Erlaubnis erhält bsp mit Graffitis Städte mit einem naturverbundenen Touch zu verschönern. Es gibt tolle Möglichkeiten mit Kreativität ein Sprachrohr zu schaffen. Vielleicht ist meine Vorstellung zu eigenartig, doch ich würde mir Kreativität wünschen so schön kreativ wie auch die Natur ist.
Prof. Dr. Rasmus Hoffmann Man muss mit den Aktionsformen nicht einverstanden sein, aber die Staatsanwaltschaft müsste Gesetzesverstöße ins Verhältnis setzen zur übergeordneten Wichtigkeit und Dringlichkeit des Anliegens der letzten Generation und anderer Gruppen. Und das ist auch laut Verfassungsgericht nicht weniger als das Recht aller in Zukunft lebenden Menschen auf eine Lebensgrundlage.
Es ist keine Ansichtssache, sondern wissenschaftlich gesicherte Tatsache, dass die bisher von der Politik gemachten Schritte nicht ausreichen, um das beschlossene Ziel von 1,5 Grad Erderwärmung auch nur annähernd zu erreichen. Das heißt, die demokratisch gewählten PolitikerInnen sind nicht in der Lage oder unwillig, die Lebensgrundlagen der Menschen zu schützen. In einer solchen Situation dürfen Teile der Zivilgesellschaft Einspruch erheben und protestieren, denn es gibt einen bewiesenen Widerspruch zwischen den Klimazielen und den Maßnahmen unserer Regierung, also Unrecht. Der zivile Ungehorsam der letzten Generation und anderer Gruppen ist trotz aller Zuspitzung und Konfrontation also leider ein notwendiger Teil unserer Demokratie, weil die Politik sich weigert ausreichend zu handelt.
Wenn jemand den Verkehr aufhält, Veranstaltungen stört oder Bagatellschäden an Sachen verübt, dann folgt normalerweise ein geringes Bußgeld. Wenn die Strafen darüber hinaus gehen, liegt der Verdacht nahe, dass die staatlichen Institutionen ihre Macht missbrauchen, um berechtigten Protest, dessen Anliegen für die gesamte Gesellschaft wesentlich wichtiger ist als das Motiv hinter normalen Bagatelldelikten, zum Schweigen zu bringen und zu verhindern. Das ist genau das, was wir hier kritisieren, nämlich staatliche Ungleichbehandlung und Kriminalisierung, anstatt zu handeln!