Es sind bereits
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Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Wolfgang Daffner Aus meiner Sicht sind die Aktivitäten der Sog. „Letzten Generation“ nicht kriminell, da Sie lediglich Aufmerksamkeit auf das die gesamte Menschheit angehende Problem des rasch fortschreitenden Klimawandels lenken wollen. Die letzte Generation, die noch entscheidend das Fortschreiten des Klimawandels aufhalten könnte und verhindern könnte, dass entscheidende Klimakippunkte überschritten werden, sind wir alle in unserer Generation. Wir alle tragen damit Verantwortung für die kommendenden Generationen. Solange keine anderen real existierenden Methoden zur Verfügung stehen bleiben uns zur Dekarbonisierung nur erneuerbare Energien und „Suffizienz“, will sagen Genügsamkeit! Wer auf diese von der übergroßen Mehrheit der Klimawissenschaft - auch mit plakativen Methoden - hinweist, kann kein Straftäter oder Verbrecher sein. Vielmehr müssten viele derer, die den Klimawandel leugnen oder ihren eigenen negativen Einfluss auf den Klimawandel leugnen oder verschleiern, als Straftäter betrachtet und zur Verantwortung gezogen werden.
nur für die StA sichtbar Versammlungsfreiheit ist ein demokratisches Grundrecht, das nicht angetastet werden darf!
Die Bundesregierung wurde bereits von der EU wegen Nichteinhaltung der Klimaziele verklagt, auch an anderer Stelle bricht sie immer wieder die eigenen Gesetze oder erwägt Änderungen, wenn sie die Vorgaben nicht einhalten kann.
Haben Bürger nicht einmal mehr das Recht, sich zusammenzuschließen, um gegen diesen Unfug vorzugehen?
Ein weiterer Demokratieabbau durch Versammlungsverbote wird die Probleme nicht lösen.
Eike Günther Mit großer Sorge habe ich zur Kenntnis genommen, dass die Möglichkeit in Erwägung gezogen wird, die Gruppe "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung im Sinne des §129 StGB zu klassifizieren. Diese Überlegung wirft ernsthafte Fragen bezüglich der Freiheit und der Rechte zivilgesellschaftlicher Bewegungen in Deutschland auf.

Proteste, langanhaltendes Engagement und auch ziviler Ungehorsam sind fundamentale Bestandteile einer funktionierenden Demokratie. Die Anwendung des §129 StGB auf gewaltfreie politische Gruppen und Aktivist*innen könnte den Raum für zivilgesellschaftliches Engagement jedoch erheblich einschränken.

Allein die Prüfung stellt nicht nur eine potenzielle Kriminalisierung von Klimaaktivismus dar, sondern signalisiert auch eine bedenkliche Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Protestformen, wie beispielsweise den Bauernprotesten. Während letztere häufig als legitimer Ausdruck von Interessen wahrgenommen werden, scheint der friedliche Klimaprotest einem unverhältnismäßig strengen Maßstab unterworfen zu werden. Diese Ungleichbehandlung untergräbt das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz.

Ich möchte Sie bitten anzuerkennen, dass viele Aktivist*innen den zivilen Ungehorsam als letzten Ausweg sehen, um auf die dringende Notwendigkeit von Klimaschutzmaßnahmen aufmerksam zu machen. Die Taten, die im Rahmen dieser Proteste begangen werden, sind zumeist als Ordnungswidrigkeiten zu betrachten und sollten im Kontext des übergeordneten Ziels – der Bewahrung unserer Lebensgrundlagen – bewertet werden.

Die Kriminalisierung solcher Aktionen würde nicht nur die betroffenen Aktivist*innen unverhältnismäßig hart treffen, sondern auch eine gefährliche Präzedenz für die Einschränkung zivilgesellschaftlichen Engagements in Deutschland setzen. Schon jetzt steht Deutschland mit seinem sehr harten Vorgehen im Bereich des Klimaaktivismus im internationalen Vergleich nicht gut da und wird zu Recht von UN-Beauftragten hierfür kritisiert.

Ich bitte Sie daher, von einer solchen Maßnahme abzusehen und stattdessen den Dialog und die Auseinandersetzung mit den drängenden Fragen des Klimaschutzes zu fördern.
Katharina Winter Ich finde es höchst erschreckend, wie hier Menschen, die absolut gemeinwohlorientiert handeln und sich daher zum Vorteil Aller engagieren, so erschreckend respektlos behandelt und als kriminell kategorisiert werden. Wie Ferndinand von Schirach in seinem Manifest zurecht forderte, sollte jeder EU-Bürger ein Anrecht auf eine gesunde Umwelt, faire Produkte und den Schutz vor Manipulation durch Digitalkonzerne haben und diese Menschen kämpfen dafür und setzen wichtige Zeichen.