Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
nur für die StA sichtbar Ich finde es erschreckend, dass ein Paragraph, der eigentlich zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität gedacht ist, missbraucht wird, um Klimaprotest zu kriminalisieren.
Die Proteste, um die es hier geht, sind friedlich (!) und gehören zu einer aktiven Zivilgesellschaft und Demokratie dazu! Und es ist nicht die Schuld dieser aktiven Zivilgesellschaft, dass Sie und andere konservative Kräfte nicht genug Mut und Ehrlichkeit haben, um die bevorstehende Klimakatastrophe in ihrem Ausmaß anzuerkennen und als rechtfertigenden Umstand zu würdigen.
Vielleicht sollte eher darüber geredet werden, ob die Menschen mit Macht und Geld, die immer weiter Profite mit fossilen Rohstoffen machen, die gleichzeitig sehr effektiv unser aller Lebensgrundlagen zerstören und sehr viel Leid und Tod erzeugen - ob nicht die kriminell sind.
Denn immerhin sind unsere Lebensgrundlagen nach Artikel 20A GG zu schützen.
Und darum wird hier gekämpft.
Dr. Gregor Klein Sie, liebe Anwaltschaft, kriminalisieren Aktivisten, die sich dem Gemeinwohl verpflichten, während die Verursacher, die CEOs und Aktionäre, frei herumlaufen können sowie die Politiker, die uns und unsere Lebensgrundlagen schützen sollen. Dies zeigt, dass nicht der Schutz des Menschen sondern nur das Schutz des Kapitals in Ihrem Interesse liegt. Wenn das Ihre Gerechtigkeit sein soll, machen Sie ruhig weiter. Die Sonntagsreden der Vertreter dieses Staates, in denen unser westlichen Werte gepredigt werden, sind nur noch Hohn.
Norbert Kühl mit Besorgnis habe ich gehört, dass Menschen, die sich für nachhaltigen Umweltschutz einsetzen als kriminell eingestuft und vor einem Gericht angeklagt werden sollen.

Unter einer kriminellen Vereinigung verstehe ich Menschen, die die Demokratie in unserem Land infrage stellen. Dies trifft ja in diesem Fall ganz offensichtlich nicht zu. Ich fordere Sie auf, Ihre Entscheidungen realitätsgerecht zu fällen.
Achim Bünting Ich finde die Staatsanwaltschaft sollte lieber kriminelle Vereinigungen verfolgen die kriminelle Handlungen begehen um sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Die letzte Generation macht doch Aktionen um auf Missstände aufmerksam zu machen und nicht um sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Darum sollte man die Anklage fallen lassen. Die Anklage würde ja nicht im Sinne des Paragraphen erfolgen. Man würde sich ja auch weit von der Empfehlung der EU zu diesem Paragraphen entfernen. Und dass in einem Moment wo gerade große Einigkeit in der EU besonders wichtig wäre. Der Tatbestand im Paragraphen ist so weit gefasst, dass selbst kleinste Unterstützungshandlungen darunter fallen könnten. Kaffee kochen beim Gemeinschaftstreffen, Flyer verteilen für Vorträge, Grafikdesign für die Website: die Ermittlungen schaffen eine bedrohliche Atmosphäre, die Menschen von ihrem gesellschaftlichen Engagement abbringt.
Die häufig unscharfen Trennlinien zwischen verschiedenen Kampagnen und Organisationen schaffen noch mehr Unsicherheit.
Auch öffnet dieser erste Dammbruch Tür und Tor für Ermittlungen gegen weitere Gruppen, die sich für Gerechtigkeit und Demokratie und gegen Zerstörung und Unrecht einsetzen.