Es sind bereits
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Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Edgar Vögel Ich bin entsetzt darüber, dass Sie Menschen unter Bezug Paragraph 129 StGB anklagen wollen. Die angeklagten Vertreter der Letzten Generation tun genau das Gegenteil von dem was Sie ihnen vorwerfen. Sie versuchen mit legalen und gewaltfreien Aktionen einen Beitrag zur Rettung des Klimas zu leisten. Von diesen engagierten Menschen geht keinerlei Gefahr für die Demokratie, für den Staat und ganz allgemein andere Menschen aus – ganz im Gegenteil! Durch ihre Aktionen mit viel Zivilcourage bereichern sie sich nicht nur nicht, sondern ganz im Gegenteil nehmen viele von ihnen große Nachteile bei ihrem Einsatz gegen den Klimawandel in Kauf. Kriminell wäre es in diesem Zusammenhang allenfalls, in Kenntnis und in vollem Bewusstsein der großen Gefahr nicht zu handeln. Kriminell ist es schon gar nicht, nicht als Einzelne*r zu handeln, sondern dies gemeinsam zu tun – in aller Öffentlichkeit und nicht im Verborgenen. Zweck oder Tätigkeit des Handelns der Menschen in und um die Letzte Generation ist nicht auf die Begehung von Straftaten gerichtet, sondern darauf, das Überleben der Menschheit zu sichern. Weniger kriminell und mehr menschenfreundlich geht fast nicht mehr! Die deutsche Regierung tut nicht genug gegen den Klimawandel. Sie hat stattdessen, wie letztes Jahr das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg feststellten musste, gegen das Klimaschutzgesetz verstoßen. Was das Oberverwaltungsgericht hier für (Un-)Recht erklärt, war eine zentrale Motivation der letzten Generation für ihre Aktionen und dem damit verbundenen Anliegen, dies zu ändern. Der Nutzen dieser Aktivitäten kommt allen Menschen zugute; auch Ihnen!

„Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht, Gehorsam aber zu Verbrechen.“ (Papst Leo XIII. vor gut 120 Jahren).
Wäre das auch ein Verdachtsfall für Ihr Verständnis von Paragraph 129 StGB?!

Ich fordere Sie daher dringend auf, die Verfahren unverzüglich einzustellen.
Steffani Hölscher, Dipl. Sozialarbeiterin hiermit möchte ich eine Stellungnahme abgeben, zum o.g. Verfahren gegen die Letzte Generation (LG) nach &129 StGB

Die LG hat gewaltfrei Formen zivilen Ungehorsams ausgeübt. Dies ist in einer Demokratie ein sinnvolles Mittel des friedlichen Widerstandes und Protestes. Dieser richtet sich dagegen, dass Politiker, die selbst aufgestellten Ziel zum Klimaschutz ignorieren und diesen deutlich zu wenig ernst nehmen und entsprechend handeln. Die LG handelt im Interesse aller, um diesen Planeten und ein zivilisierten Leben darauf für alle Menschen zu ermöglichen.
Eine Verurteilung dieses friedlichen Protestes nach dem o.g. Paragraphen ist in meinem Augen extrem ungerecht und in keiner Weise zu rechtfertigen. Auch macht mir, als überzeugter Demokratin, bereits die Androhung dieser Verurteilung wirklich Angst, denn ich empfinde dieses Verfahren als demokratiefeindlich und einer solchen nicht würdig. So werden Proteste aus der Bevölkerung unterdrückt und kriminalisiert, weil sie unbequem sind. Dies wäre ein gefährliche Richtungsweisung um unsere freiheitliche Demokratie zu gefährden.

Ich bitte Sie, diese Vorgehensweise zu überdenken und die Beschuldigten nicht nach Paragraph 129 StGB zu verurteilen, sondern frei zu sprechen. Ich wünsche mir, das das Anliegen der LG, der Klimaschutz, der uns alle so sehr betrifft, ernster genommen und beachtet wird.
Benjamin Mey In der aktuellen Form kann §129 StGB politisch missbraucht werden. In einer Zeit, in welcher faschistisch ausgerichtete und sich offen faschistisch äußernde Parteien wie die AFD, potentiell in Regierungsverantwortung kommen könnten, gehen von solchen zu stark vereinfachten Gesetzen erhebliche Gefahren aus. Was, wenn eine Protestbewegung gegen eine AFD geführte Landesregierung entsteht und der AFD geneigte Staatsanwälte diese politisch diskreditieren möchten, also so wie im Fall der letzten Generation das Gesetz "missbrauchen" um eine solche Bewegung als kriminelle Vereinigung einzustufen? Das würde aus meiner Sicht den Kern des Grundgesetzes und eines liberalen demokratischen Staats mit mündigen Bürgern erheblich gefährden.

Daher halte ich das Gesetz in seiner jetzigen Form für nicht verfassungskonform und auf Grund des Missbrauchspotentials als ernst zunehmende Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung,

Aus diesem Grund war auch die Einordnung der Letzten Generation als kriminelle Vereinigung durch die Staatsanwaltschaft München aus meiner Sicht verfassungswidrig und alle daraus folgenden Maßnahmen zur Überwachung und Einschränkung der Bürgerrechte und persönlichen Freiheiten der Mitglieder, wie z.B. das Abhören ihrer Telefone, rechtswidrig. Auf dieser Basis kann somit keine Anklage gegen die 5 beschuldigten erhoben werden. Viel mehr sollte sich das Verfassungsgericht in dieser Frage angerufen werden um die Grundgesetz Konformität von §129 StGB zu überprüfen.
nur für die StA sichtbar Ich habe Verständnis dafür, dass Recht durchgesetzt wird und auch, dass die LG für Taten, die eindeutig rechtswidrig sind, belangt wird.

Keinerlei Verständnis habe ich aber,wenn eine Gruppe, die sich nicht für sich selbst einsetzt, sondern letztlich für das Fortbestehen der Menschen auf diesem Planeten, mit Mafia-Gruppierungen, Clans und Terroristen gleichgesetzt wird.

Die LG will für uns alle auf die Dringlichkeit von erforderlichen Maßnahmen hinweisen. Basis dafür sind wissenschaftliche Ausarbeitungen und Erkenntnisse. Protest ist erforderlich, um mehr Menschen zu erreichen, denn viele Menschen haben Angst vor Veränderungen .

Solange Protest friedlich ist, muss dieser auch gebilligt werden. Mir ist bewusst, dass die LG mit einigen Aktionen am Rande dessen bewegt, was unproblematisch ist. Hierzu gehört m.M.n die Zerstörung oder Beschädigung von Eigentum. Dennoch steht der Protest als Solcher im Fokus der Gruppe und die Einhaltung z.B der Pariser Abkommen. Wenn die LG als terroristische Vereinigung oder vergleichbar eingestuft wird, müsste dies für diejenigen, die die Abkommen nicht umsetzen mindestens genauso gelten.

Vielen Dank und viele Grüße