Es sind bereits
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Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Chris S. Werden die Bauern jetzt auch als kriminelle Vereinigung deklariert? Denn auch sie haben Strassen blockiert mit ihren Traktoren.

Wird die Bundesregierung zur Rechenschaft gezogen? Denn sie verstösst gegen geltendes Klimaschutz-Gesetz.

Werden die Öl, Kohle und Gas Giganten endlich verantwortlich gemacht? Denn sie machen unerhörte Profite durch die Zerstörung unserer Zukunft.

Es ist nicht verwunderlich, dass wir, die deutsche Gesellschaft immer mehr Vertrauen in die staatlichen Institutionen verliert und das unser Gerechtigkeits-Empfinden immer weiter - von Klagen wie dieser - untergraben wird!
Daniela Huber Ich bin entsetzt darüber, dass gegen Mitglieder der Bewegung „Letzte Generation“ Anklage nach § 129 StGB erhoben werden soll. Es sind nicht nur Vereinigungen wie ”Fridays for Future” oder die ”Letzte Generation”, die unsere Regierenden dazu aufrufen, endlich entscheidende Schritte zu einer deutlichen Reduzierung der CO2-Emissionen zu unternehmen. Der größte Teil der Wissenschaft sieht durch die kaum noch abzuwendende Klimaerwärmung eine ernste Gefahr, in manchen Erdteilen eine große Katastrophe auf die Menschheit zukommen. Wer die Konsequenzen begreift, und wem angesichts der Lethargie vieler Politiker der Geduldsfaden ebenfalls gerissen ist, wird sich über heftigere Protestaktionen nicht mehr wundern.

Wenn es denn bereits kriminell sein soll, ein allgemeines Tempolimit zu fordern, zu fordern Preise für den öffentlichen Bahnverkehr zu senken, dann weiß ich nicht mehr was ich von unserem Staat denken soll. Offener Protest ist ein Grundrecht einer wahren Demokratie. Wer die Grundrechte einer Demokratie in Frage stellt, wird sie letztendlich zerstören. Wenn einzelne Protestierende mit ihren Aktionen nach Meinung der Staatsanwaltschaft übers Ziel hinausschießen, kann sie Verfahren gegen einzelne Personen anstreben. Mitglieder der „Letzten Generation“ nach § 129 StGB anklagen zu wollen, ist ein Anschlag auf unsere Demokratie! Nich mehr und nicht weniger!

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Nur um meine Stellungnahme richtig einzuordnen:
Ich bin 67 Jahre alt, im Grunde eher konservativ ausgerichtet. Habe als Angestellte des Freitstaats Bayern 44 Jahre lang als Musikerin im Bayerischen Staatsorchester gespielt. Bin inzwischen Bayerische Kammermusikerin im Ruhestand.
Dr. Sophie Engelhardt Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren ist eine Gefahr für die engagierte Zivilgesellschaft und unsere Demokratie allgemein.
Tanja Müller ich war bereits bei einigen Aktionen der Klimaaktivist:innen der LG als Supporterin dabei und habe diese stets als gewaltfreie Aktionen wahrgenommen. Da die Klimaaktivist:innen sich nicht versammeln um Straftaten zu begehen sondern um an die Klimaziele zu erinnern, zu denen unsere Regierung auch gesetzlich verpflichtet ist, kann nach meinen Rechtsempfinden hier nicht der Paragraph 129 angewendet werden. Sie agieren nicht aus niederen, selbstsüchtigen Gründen sondern für den Klimaschutz und somit für den Schutz der Menschheit, Allgemeinheit.
Gerade jetzt, wo wir auch beobachten können, dass die Aktionen der Landwirt:innen, die gefährliche Unfälle verursacht haben, keine vergleichbare Konsequenzen zur Folge hatten, sollten die Maßnahmen gegen die Mitglieder der LG neu bewertet werden. Hier sollte der Gleichbehandlungsgrundsatz gelten.