Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen.
Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:Name | Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft |
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Andrea Grahm | ich bin keine Juristin, aber ich verstehe, dass sich die Beschuldigten nicht zusammengeschlossen haben mit dem Ziel der gemeinschaftlichen Planung von Straftaten zu planen. Im Gegenteil sie setzen sich friedlich für unser aller Überleben ein und versuchen über das Mittel des Zivilen Ungehorsams, die Regierung zum Handeln zu bewegen. Als Ingenieurin begreife ich die Bedrohung durch die Klimakrise, als Mutter schmerzt es mich sehr, meine Kinder in diese Zukunft zu schicken. Deswegen bin ich der Letzten Generation und insbesondere den Beschuldigten sehr dankbar für ihr entschlossenes, friedliches Eintreten. |
Elke Braun | alle Menschen, die sich für Klimaschutz, Umweltschutz, Menschenrechte und den Erhalt der Demokratie einsetzen und dies gewaltfrei tun, brauchen wir heute mehr denn je. Die Letzte Generation ist Teil dieser Bewegung und braucht den Schutz der Legislative! Wir alle sollten auf Ihrer Seite stehen, damit der Name nicht bald Programm (Wahrheit) wird. |
Iris Michelmann | Ich bin seit meiner Jugend - die etwa mit dem Bericht des "Club of Rome" stattgefunden hat, umweltpolitisch interessiert und auch aktiv. Als "gelernte" Biologin kann ich komplexe Zusammenhänge im Bereich von Umwelt und Klima gut nachvollziehen. Aus diesem Grund kann ich den Frust vieler insbesondere junger Menschen über die bei weitem nicht ausreichenden Maßnahmen zum Klima- und Artenschutz sehr gut nachvollziehen. Auch wenn ich andere Methoden vorziehe, halte ich den Protest der "letzten Generation" für nachvollziehbar. Gerade auch in Relation zu den umweltpolitischen Verbrechen von Staaten und Konzernen ist eine Anklage nach §129 StGB für einen Rechtsstaat absolut unverhältnismäßig. Wichtige Rechtsgüter wie eine Unverletzlichkeit an Leib und Seele setzen vielmehr die aufs Spiel, die die aktuellen Situation nicht ernst genug nehmen, um ihr Verhalten zu ändern. Auch wenn es nervt - alle täten gut daran, sich mit den Beweggründen dieser Menschen auseinander zu setzen. |
Frederic Berger | Die letzte Generation ist keine kriminelle Vereinigung. Die Gesetze zum Schutz vor kriminellen Vereinigungen wurden mit der Absicht geschaffen, die Gesellschaft vor Gruppierungen zu schützen, die ihr gebildet wurden, um ihr Schaden zuzufügen. Wie auch immer man zu den Maßnahmen der „Letzten Generation“ stehen mag, sie sind allesamt harmloser als die der aktuell protestierenden Bauern. Die allerdings protestieren nur für ihren eigenen Geldbeutel. Wie geht die Justiz damit um, dass Parteizusammenkünfte verhindert werden, gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen wird und und Personen verfolgt werden - angeblich aus Protest. Wenn da der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit greift und die Gruppe der protestierenden Bauern nicht als kriminellen Vereinigung gelten, um so mehr muss er doch bei der „Letzten Generation“ gelten. Außerdem kann die "Letzte Generation" nicht als kriminelle Vereinigung betrachtet werden, da sie nicht die Kriterien erfüllt, die im Strafgesetzbuch definiert sind. Gemäß § 129 StGB muss eine Gruppe eine bestimmte kriminelle Absicht haben, wie etwa die Begehung von Straftaten oder die Störung des öffentlichen Friedens. Die "Letzte Generation" verfolgt jedoch friedliche Ziele, wie den Umweltschutz und die Förderung nachhaltiger Lebensweisen, was nicht mit den Merkmalen einer kriminellen Vereinigung übereinstimmt. Daher wäre es nicht gerechtfertigt, sie gemäß den entsprechenden Paragraphen des Strafgesetzbuches zu verfolgen. |