Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Harald Fleischmann Dies ist nach meiner Meinung ein politischer Prozess, der einer Demokratie unwürdig ist. Die RAF war eine kriminelle Vereinigung oder auch die NSU, aber doch nicht die Demonstranten der Letzten Generation. Ich bin kein Jurist, aber das ist vielleicht ziviler Ungehorsam, aber doch nicht kriminell.
Carsten Niederland Eine Einordnung der Letzen Generation oder ähnlicher Vereinigungen als kriminelle Vereinigung ist ein Angriff auf das in § 20 Abs. 4 GG verankerte Recht auf zivilen Ungehorsam.
Es ist die Pflicht jedes Bundesbürgern gegen Missstände, die ihm auffallen, vorzugehen und die Halbherzigkeit und Untätigkeit der jetzigen und vor allem der letzten Bundesregierung lassen, aufgrund der immer wieder proklamiert Wichtigkeit des Themas Klimaschutz, keine andere Möglichkeit zu, dies aufzuzeigen. Die Methoden und deren Auswirkungen oder Effizienz seien einmal dahingestellt, solange sie aber keine geltenden Gesetze verletzen, ist keine Grundlage für die Einstufung als kriminelle Vereinigung gegeben. Dass Menschen, die teilweise ihr Leben und ihre Gesundheit aufs Spiel setzen, um die Politik zu zwingen, unser aller Leben zu verbessern und gegebenenfalls das unserer Kinder und Enkel zu retten, nun behandelt werden sollen, als würden sie Drogen und Waffen schmuggeln oder sie gleichzusetzen mit den Mördern von Hans Martin Schleyer und Alfred Herrhausen, ist eine Schande für diesen Staat und ein Angriff auf die Grundpfeiler unserer Demokratie.
Als die ersten Jugendlichen sich in Fridays for Future formierten und die selben Forderungen verbrachten, wie die Letzte Generation, wurden sie von politischen Mandatsträger ermutigt, ihre Ansichten kund zu tun. Mal davon abgesehen, dass genau diese Menschen als einzige die Macht hätten, diese Forderung von heute auf morgen zu manifestieren. Nun, nachdem diese Demonstrationen keine Auswirkungen auf die Politik hatten und sich eine Gruppe dazu entschlossen hat, etwas energischer auf diese Forderungen zu verweisen, soll das kriminell sein, nur weil ein paar Straßen blockiert wurden und ein paar Gemälde (nicht) beschädigt wurden? Seit wann ist denn der Verkehr und irgendwelche Bilder wichtiger als das Überleben der Menschheit? Wer soll denn in 200 Jahren diese Bilder noch betrachten können, wenn wir jetzt nichts tun? Das 1,5 Grad Ziel haben wir schon gerissen, soll jetzt mit dem Verweis auf vielleicht zukünftige Technologien auch noch die nächste Marke überschritten werden?
Ich halte den Protest der Letzten Generation für legitim und wichtig und wünsche mir aus diesem Grund mehr Rückhalt für die Bürger, die gewaltfrei für ihre Überzeugungen eintreten, auch wenn die direkten Auswirkungen dessen nicht immer zum persönlichen oder gesellschaftlichen Vorteilen gereichen. Auf lange Sicht, mit einer Änderung der Politik auf Drängen dieser und/oder ähnlicher Vereinigungen, werden wir alle profitieren können.
Peter Meyer Die Letzte Generation wird hier angeklagt, obwohl sie friedlichen Protest anwenden. Sämtliche Vorwürfe sind im Licht anderer, ähnlich gelagerter, Vorgänge definitiv als friedlicher Protest einzuordnen. Friedlichen Protest zu kriminalisieren passt nicht zu unserer Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und unserem demokratischen Verständnis. Eine andere Einordnung der juristisch bestätigten und gerechtfertigten Proteste der Letzten Generation empfände ich als Rechtswillkür. Unfallverursacher, Bauern-Blockaden, gewerkschaftliche Streiks, gewalttätige Fan-Clubs werden auch nicht als kriminelle Vereinigung angeklagt.
Kay-Uwe Bender ich bin 44 Jahre alt, Vater eines 11-jährigen Sohnes und als Ingenieur an einer Hochschule tätig, wobei ich junge Erwachsene bei ihrem Studium begleite.
Ich bedauere es zutiefst, dass gegen Menschen, die sich gewaltfrei für den Klimaschutz einsetzen eine Anklage nach § 129 StGB erhoben werden soll. Ich halte bereits die Erwägung für falsch und unangemessen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) folgende Pflicht des Staates, das Leben und die körperliche Unversehrtheit seiner Bürger zu schützen, den Schutz vor Beeinträchtigungen durch Umweltbelastungen einschließt, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Erst gestern berichtete der Deutschlandfunk (DLF) über das Jahr 2023, als das wärmste Jahr seitdem es meteorologische Aufzeichnungen gibt.
Menschen, Bürger unseres Landes, die sich gewaltfrei und mit angemessenem zivilem Ungehorsam für den Erhalt unserer Lebensgrundlage einsetzen, gehört unsere Aufmerksamkeit für einen Dialog, für eine Veränderung unseres Verhaltens, das lebenswichtige Klima zu schützen.
Ich wünsche Ihnen allen einen friedlichen Tag.