Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen.
Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:Name | Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft |
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Volker Meyer | Die ausufernden Ermittlungen gegen die Letzte Generation sind doch eine totale Farce. Was wirklich fehlt und mir kriminell erscheint, ist eine angemessene Reaktion und ernsthafte Auseinandersetzung mit den Inhalten ihrer Forderungen. Diese fehlt komplett. Durrch die Konzentration auf diese erfundenen Anschuldigungen, diesen Nebenschauplatz, verschleiert die Politik, das Sie es vermeidet, sich der Klimakatastrophe zu stellen. Da Ziel der letzten Generation ist doch klar: "überleben für alle!" - was zum Teufel, ist an diesem Ziel kriminell. Herr/Frau Staatsanwalt, Herr/Frau Richter: ich bitte Sie, lassen Sie sich nicht vor den Karren der unehrlichen Politk spannen! Es geht mir nicht um die Straftaten wie Nötigung u.ä., aber kriminelle Vereinigung, Mafia Paragraph? Das ist deutlich mehr Schaden an unserer Demokratie als Farbe am Brandenburger Tor war! |
nur für die StA sichtbar | im § 129 StGB, Absatz (1), heißt es: "(...) deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist (...)" Ich bin nicht juristisch ausgebildet, aber nach meinem Verständnis ist der gewaltfreie Protest, der zum großen Teil als ziviler Ungehorsam ausgeführt wird, Mittel zum Zweck und offensichtlich nicht der Zweck selbst. Die Tätigeit der Mitglieder ist nicht auf die Begehung von Straftaten gerichtet, denn auch dies würde bedeuten, dass die Richtung zum Ziel der Begehung von Straftaten führen würde. Ziel der "Letzten Generation" ist hingegen, auf die fortwährende Zerstörung unserer Lebensgrundlagen u.a. seitens der Bundesregierung hinzuweisen sowie in diesem Zusammenhang den Vorwurf des andauernden Gesetzes- und Verfassungsbruch seitens der Bundesregierung in die Öffentlichkeit zu tragen. Diese Ziele sind nicht kriminell. Die Mittel, mit denen die Ziele zu erreichen versucht werden, sind Gegenstand zahlreicher anderer Gerichtsprozesse und Anklagen, können aber nicht Gegenstand von § 129 StGB sein. Außerdem möchte ich Bezug auf Rahmenbeschluss 2008/841/JI des Europäischen Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität nehmen, in dem es heißt: "Im Sinne dieses Rahmenbeschlusses bezeichnet der Ausdruck 'kriminelle Vereinigung' einen auf längere Dauer angelegten organisierten Zusammenschluss von mehr als zwei Personen, die, um sich unmittelbar oder mittelbar einen finanziellen oder sonstigen materiellen Vorteil zu verschaffen, in Verabredung handeln, um Straftaten zu begehen, die mit einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung im Höchstmaß von mindestens vier Jahren oder einer schwereren Strafe bedroht sind." Nach dieser Vorgabe der EU kann die "Letzte Generation" erst recht nicht als kriminelle Vereinigung eingestuft werden. Es kann nicht Sinn des § 129 StGB sein, unsere bisher recht offene, für eine lebendige Demokratie wichtige Zivilgesellschaft einzuschränken. Doch genau dies ist offenbar das Resultat, wenn der Paragraph nicht gegen eindeutig gesellschaftsschädliche (etwa terroristische) Vereinigungen angewendet wird, sondern auf geradezu repressive Weise gegen einen Teil der gewaltfreien Zivilgesellschaft: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/civicus-stuft-deutschland-ab Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Gesetzeslage hier keinen Spielraum lässt. Dieser Spielraum sollte zum Wohl einer demokratisch gesunden, rechtsstaatlichen Gesellschaft genutzt werden. Und eine Gruppe von Menschen, die sich friedlich und gewaltfrei dafür einsetzen, dass sich die Bundesregierung in einer der größten Krisen der Menschheit an die Verfassung und ihre eigenen Gesetze hält, als kriminelle Vereinigung einzustufen, kann nicht gut für eine solche Gesellschaft sein. |
nur für die StA sichtbar | Es macht mich fassungslos, dass die Aktivisten der Letzten Generation wie Kriminelle behandelt und verurteilt werden sollen und lässt meinen Glauben an den Rechtsstaat wanken. Diese Menschen kämpfen für uns und unsere Zukunft und haben sich mutig für unser aller Wohl eingesetzt, während die von uns gewählte Bundesregierung entgegen aller Versprechungen tatenlos zusieht, wie unser Planet zerstört wird. Bitte lassen Sie Recht walten und erkennen Sie, dass diese Aktivisten keine Kriminellen sind. Ich vertraue darauf, dass Sie im Namen des deutschen Volkes Recht sprechen werden. |
Armin Heil | Ich, Armin Heil, halte es für falsch, Bürger oder Bürgerinnen dieses Landes anzuklagen weil sie sich zusammengeschlossen haben zum zivilen Protest. Damit Protest, genauso wie z.B. Streiks, wirksam sein soll, ist es unabdingbar dass er spürbar ist. Genau deshalb muss er zivil ungehorsam sein und geht mit Einschränkungen und Mühen anderer einher. Eine Kriminalisierung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Protesten schränkt die demokratischen Rechte ein und ist eine Gefahr für die Demokratie. Viele Grüße Armin Heil |