Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen.
Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:Name | Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft |
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Torsten Matthäus | Ich kann es nicht verstehen, dass in der Bundesrepublik im 21. Jahrhundert eine derartige Entgleisung in der Justiz hingenommen werden soll. Auf dem rechten Auge blind, mit Kanonen gegen die tote RAF und mit noch mehr Energie gegen unsere Jugend. Macht weiter so ! Dann können wir uns selber pflegen, nebenbei die Klimakrise meistern und zu guter Letzt unser Geld essen. Super. Unter Demokratie verstehe ich etwas anderes ? Als Mecklenburger bin ich maßlos von der falschen und rücksichtslosen Verteidigung obsoleter Ansichten, viel schlimmer, Anwendung von Paragraphen, die offensichtlich unter inkorrekter Verwendung, aufgeführt werden, entsetzt. Weiter so, dann können wir bald alle SUV in den Klimakollaps fahren, auf schönen, sauber geteerten Straßen und mit 200 Sachen ! So entsteht nicht nur Politikverdrossenheit sondern gleich noch Gleichgültigkeit und Zukunftsangst. Mit dem Wunsch und der Hoffnung, dass es nicht nur Lobbyisten in der brandenburgischen Staatsanwaltschaft gibt..... |
Annegret Müller | In einer Demokratie ist es wichtig, Mehrheiten zu bekommen und die Menschen mitzunehmen, wenn man eine gute Idee hat. Das ist ein gutes Prinzip, aber es hat einen Nachteil: Es dauert lange und manchmal sind die Probleme komplex, so dass wir uns mit gutem Grund für eine repräsentative Demokratie entschieden haben. Man kann erkennen, dass die Bemühungen der gewählten Regierungspartei „Die Grünen“ den Klimawandel zu bekämpfen, zu einer unglaublichen Hasskampagne geführt hat, weil sie den Menschen etwas abverlangt. Leider ist selbst das, was jetzt demokratisch durchsetzbar ist, nicht ausreichend, um die kommenden Generationen zu schützen und die Ausbeutung anderer Nationen zu verhindern. Ohne ausreichenden Klimaschutz ist absehbar, dass die Flüchtlingsströme wachsen. Unser Leben wird sich auf jeden Fall ändern müssen. Dass die letzte Generation nun auf „nicht demokratische Mittel“ zurückgreift, sondern mit allen verfügbaren Möglichkeiten drauf hinweist, dass es kein dringenderes Problem für die Weltgemeinschaft gibt, als den Klimawandel zu mindestens zu verlangsamen, halte ich das für eine Art von Notwehr. So, wie man heute auch die Widerstandkämpfer im dritten Reich nicht als Verbrecher ansieht, obwohl sie geltenden Gesetzen gebrochen haben. Sicherlich ist es ein Unterschied, ob man in einem Rechtsstaat oder in einem Unrechtsstaat lebt. Aber was, wenn der Rechtsstaat für das Problem des Klimawandels, keine Antworten hat, die ausreichend schnell wirksam sind? Ich bin davon überzeugt, dass der kreative Widerstand der letzten Generation in zukünftigen Jahren mit anderen Augen gesehen wird, weil irgendwann auch der letzte Mensch erkennt, was wir in den letzten Jahren versäumt haben. Die letzte Generation ist menschenfreundlich. Ihre Aktionen sollen niemandem schaden, sondern nur Aufmerksamkeit generieren. Wenn wir diese Form des Widerstandes brechen, dann wird eines Tages ein viel größerer Widerstand daraus erwachsen. Ich wünsche mir, dass die Motivation der letzten Generation im Vordergrund steht bei der Beurteilung der Strafbarkeit. |
Dr. Philip J. Hörter | hiermit möchte ich Stellung nehmen zu der intendierten Anwendung des §129StGB auf aktivistische Personen, die sich als Teil der letzten Generation vor den sog. Klimakipppunkten betrachten. Es irritiert in hohem Maße, dass seitens der Staatsanwaltschaft ein Gesetzesparagraph, der augenscheinlich zur Strafverfolgung von kriminellen Vereinigungen dienen soll, auf die Personen angewandt werden soll, welche im Rahmen demokratisch legitimer Formen des zivilen Ungehorsams die regierenden Vertretungen und alle Angehörigen des Staatsorgans auf die Einhaltung eigens verordneter Gesetzgebung hinweisen. Hierzu gehört nach Maßgabe der Ermittlungsbehörden das Durchsuchen von Wohnungen, Abhören von Handys, Beschlagnahmen von Zahlungsmitteln oder Stilllegen von Informationskanälen auch von Personen, die vermutlich nach eigener Angabe Flyer verteilen, Kaffee kochen oder via Internetmedien Informationen verteilen, die auf die wissenschaftlich begründete Problematik, ja Notlage des Klimawandels und Verlust von Biodiversität, hinweisen. Für ein Land, dessen internationale Anerkennung für den Schutz von Demokratie und die Einhaltung von Pressefreiheiten oder Menschenrechten zunehmend sinkt, wäre es ein fatales Zeichen, wenn diese aktivistischen Vernetzungen als kriminelle Vereinigung eingestuft würden. Eine derartig pauschal wirkende Einordnung wäre ein schlechtes Zeichen gegenüber den Werten des GG. Ferner dürfte es vermutlich zu einer Abnahme gesellschaftlichen Engagements in der Zivilgesellschaft führen, wenn es zu seiner Anklage kommt, da von nun an Personen wie diese Engagierten oder möglicherweise auch ich, der sich hier als Stellungnehmender beteiligt, sich vor willkürlichen Maßnahmen und Verfolgungen fürchten müssen. Ein solches Verfahren darf nicht unbedacht und aus Obrigkeitslaune des Rechtsapparats heraus initiiert werden, sondern bedarf einer gründlichen Selbstüberprüfung der eigenen Motivlage, bevor man die Motive der betroffenen Personen und Aktivengruppen identifiziert und zum Schluss kommen müsste, dass hier keinerlei Grundlage für die Einschätzung besteht, diesen Personen ginge es um das Begehen von Straftaten. Ich fordere Sie auf, die Bemühungen, diese Personengruppe mundtot zu machen, einzustellen und sich im besten Fall selbst für einen lebenswerten Rechtsraum für zukünftige Generationen einzusetzen. |
Bernhard Stoelzel | Die Beschuldigten vertreten mein Recht und das Recht meines Sohnes und seiner und künftiger Generationen auf ein Leben unter lebenswerten und menschenwürdigen Bedingungen. Sie fordern das Recht auf friedliche und verhältnismäßig gewaltfreie - insbesondere gewaltfrei gegenüber Menschen - Weise ein. Würde die Politik ihrer Verantwortung gegenüber der Zukunftsfähigkeit der Lebensbedingungen für die Menschheit gerecht sein, entbehrten die Aktionen der Angeklagten jeglicher Grundlage. Da das Bundesverfassungsgericht in seinem bekannten Urteil entschieden hat, dass die Politik dem nicht nachkommt, sind die Aktionen der Angeklagten legitim. |