Es sind bereits
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Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Alexander Matheis nach meiner Wahrnehmung haben die LG und FFF mutig, originell, aber sicher auch unbequem und grenzwertig ihre Forderungen in der Öffentlichkeit platziert. Dabei haben sie wissenschaftlich anerkannte Ziele und vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Grundrechte vertreten und den Finger in die von Gesellschaft und Politik vernachlässigte Wunde gelegt. Dieses Engagement mit dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung zu diskreditieren finde ich unverantwortlich, besonders wenn man mediale Effekte wie negatives Framing berücksichtigt. Wenn meine Kinder mal alt genug sind und sich in ähnlicher Weise engagieren werden, wäre ich darüber sehr froh und im Gegenteil absolut entsetzt, wenn sie dem gleichen Vorwurf wie jetzt die LG und FFF ausgesetzt wären. Staatliche Gewalt und Strafverfolgung sollte stets den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren. Diesen kann ich in Ihrem Vorgehen nicht erkennen.
Dr. med. Gerhard Dieter Ruf Wir steuern auf eine ungeheuere Klimakatastrophe zu. Das sagen alle renommierten Klimawissenschaftler. Auch der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Antonio Guterres warnte die Weltgemeinschaft schon mehrfach und mahnte Gegenmaßnahmen an. Fast alle Staaten der Erde haben auf der 21. UN-Klimakonferenz 2015 mit dem Übereinkommen von Paris einen Vertrag unterzeichnet, nach dem sie Anstrengungen unternehmen wollten, die 1,5 Grad Erderwärmung nicht zu überschreiten.

Aber zwischen Wissen und Handeln klafft eine große Lücke. Als Psychiater und Psychotherapeut kann ich nur fassungslos mit ansehen, wie wenig die politisch Verantwortlichen angesichts dieser Katastrophe unternehmen.

Die Aktionen der Klima-Aktivisten dienen einem höheren gemeinschaftlichen Ziel. Sie sollen aufrütteln und die Politiker dazu bringen, endlich effektivere Maßnahmen gegen die Klimakatastrophe zu beschließen. Sie sind gewaltfrei und unbequem, aber sie bringen niemanden zu Schaden. Die Klima-Aktivisten sind keine kriminelle Vereinigung.
Prof. Dr. Peter Schruth die Anwendbarkeit von § 129 StGB liegt im Falle der öffentlichen Aktivitäten einzelner Mitglieder der letzten Generation nicht vor: Sie ist zwar eine Vereinigung (weil freiwilliger Zusammenschluss von Menschen), aber als Vereinigung nicht auf kriminelle Handlungen ausgerichtet, sondern auf demonstrative Akte zum Thema Klimaschutz im Rahmen des Art. 5 GG. Auch die überaus fragwürdige strafrechtliche Auslegung des Gewaltbegriffs, es würde durch die Art der Demonstrationen der letzten Generation nicht bei dem ersten am Weiterfahren gehinderten Auto eine Nötigung nach dem StGB vorliegen, sondern erst ab dem zweiten Auto sei psychische Gewalt gegeben, ist ein das Demonstrationsrecht unrechtmäßig aushebelndes Zuschreiben eines umbegründbaren Gewaltbegriffs, weil Staus von Autos bei jedweder Demonstration unvermeidlich ist. Wäre das anders, dann würde man das Demonstrationsrecht nach Art. 5 GG durch willkürliche strafrechtliche Zuschreibungen außer Kraft setzen können.
Schon aus den genannten Gründen ist § 129 StGB nicht anwendbar und das Strafverfahren aus rechtlichen Gründen nicht zuzulassen.
Julian Bert Menschen gegen Öl.
Menschen, gegen Menschen, die Öl verkaufen.
Gesundheit gegen Menschen, die Öl verkaufen.
Gesundheit gegen Menschen, die für Öl lobbyieren.
Intakte Landschaften gegen Menschen, die für Öl lobbyieren.
Intakte Landschaften, gegen Menschen, die Öllobbyisten nachgeben.
Tierrechte gegen Menschen, die Öllobbyisten nachgeben.
Tierrechte gegen Menschen, die Protest ersticken.
Soziale Gerechtigkeit gegen Menschen, die Protest ersticken.
Soziale Gerechtigkeit gegen Gleichgültigkeit.
Zivilgesellschaftliche Teilhabe gegen Gleichgültigkeit.
Zivilgesellschaftliche Teilhabe gegen Öl.
Menschen gegen Öl.