Es sind bereits
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Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Robert Wackerl Mit §129 StGB werden nicht etwa einzelne Taten angeklagt - den Flugverkehr aufzuhalten, Pipelines zuzudrehen und den Alltag zu unterbrechen - sondern dass Menschen sich zusammengetan haben, um in der Krise gemeinsam etwas zu verändern. Gerade dies ist aber durch die Grundrechte auf Vereinigungsfreiheit und Versammlungsfreiheit (Art.9 und Art.8 GG) besonders geschützt! Daß es im Zusammenhang mit diesen größtenteils friedlichen Demonstrationen auch vereinzelt zu Straftaten gekommen ist, ist unbestritten und auch zu ahnden, aber diesen jungen Menschen zu unterstellen, der Zweck oder die Tätigkeit ihrer Vereinigung ist auf die Begehung von Straftaten gerichtet, grenzt an Rechtsbeugung und ist haltlos! In Absatz 3 Punkt 2 steht auch ausdrücklich: Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist. Dem ist nichts hinzuzufügen, eine Anklageerhebung ist m. E. nach diesem §§ nicht möglich.
Jakob Galonska Klimawandel ist nicht angenehm und wenn zu wenig dagegen unternommen wird, muss der Protest auch unangenehm sein. Das sind keine Terroristen. Ich bitte um mehr Verständnis für die letzten Generation.
Holger Halfmann Es ist doch völlig ABSURD gegen die Menschen zu ermitteln, die die Menschheit vor deren Ausrottung bewahren will und nicht gegen die breite Masse, die durch Ihr NICHTSTUN und Rumfahren mit Geräten mit gleich 2 Auspüffen, damit es noch schneller geht, dafür VERANTWORTLICH sind!
Arnulf Quentin Die Letzte Generation ist alles andere als eine kriminelle Vereinigung. Sie will uns schützen vor den Ergebnissen der Fehler der letzten Generationen.