Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen.
Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:Name | Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft |
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Ina Pruskowsky | Die Fakten liegen auf dem Tisch, die Menschen gehen auf die Straßen - und trotzdem werden politische Entscheidungen zu stark von Lobbyisten unterminiert. Aktivistinnen der Letzten Generation, die mittels gewaltfreiem Protest auf den drohenden Kollaps der menschlichen Zivilisation aufmerksam machen und die Politik stärker in die Pflicht nehmen, sollten keinesfalls mit Kriminellen verglichen werden. Das ist Zivilcourage und hält uns einmal mehr den Spiegel vor! olitik kommt |
Martin von Lorentz | Mich besorgt sehr, dass gegen friedlich protestierende Menschen mit allen Mitteln, die dem Staat zur Verfügung stehen, vorgegangen wird. Ich möchte gegen diesen Prozess Stellung nehmen, da derzeit eine ähnliche Entwicklung wie in den 1930er Jahren stattfindet: Die Justiz urteilt nicht mehr unabhängig, sondern verurteilt insbesondere protestierende Menschen, die für Staat und Gesellschaft unbequem sind. Die Verfahren dienen vor allem dazu, Bürger von der Ausübung ihrer grundgesetzlich geschützen Rechte abzuhalten. Ich erlebe diesen Prozess als „Schauprozess“ und mich erschreckt diese Entwicklung. Ich bitte Sie, die Gewaltenteilung nicht zu opfern, sondern diese Errungenschaft zu verteidigen. |
Klaus Botzet | Ich finde es eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, Menschen unter dem Paragraphen (§ 129 StGB) einer kriminellen Vereinigung anzuklagen, die nur ihre Demokratischen Rechte wahrnehmen und gegen die momentane Politik demonstrieren, die viel zu wenig gegen den Klimawandel tut und damit unsere Gesundheit gefährdet und die Zukunft künftiger Generationen aufs Spiel setzt. Gemeinsames Planen, Besprechen, Organisieren und Durchführen von Demonstrationen oder Politischen Aktionen ist keine Kriminelle Tat und kann und darf auch nicht als eine solche verfolgt und zur Anklage gebracht werden. Ich möchte Sie deshalb dringlich dazu auffordern, Ihr Vorhaben, den § 129 StGB anzuwenden, aufzugeben. Gerade in einer Zeit, in der unsere Demokratischen Standards und Errungenschaften immer mehr unter Druck geraten, kann es nicht Ihr Ernst sein, demokratisches Engagement mit einem Paragraphen anzuklagen, der entstanden ist, um organisierte Schwerkriminalität zu verfolgen. |
Martin Wittjen | Der Gesetzgeber hatte bei § 129 StGB weder den politischen Protest, noch den zivilen Ungehorsam im Blick. Der Straftatbestand verlangt außerdem die Begehung von Straftaten von erheblichem Gewicht. Der Zweck der letzten Generation ist nicht auf der Begehung solcher Straftaten gerichtet. Sie verfolgt vielmehr uneigennützig politische Anliegen. Politische Parteien sind von der Strafnorm bekanntlich ausgenommen. Die letzte Generation ist eine politische Partei und verfolgt das Vorhaben, bei Wahlen anzutreten. Das ist bekannt und offenkundig. Sie wird von sehr vielen Menschen, einschließlich des Unterzeichners, in ihrem Protest mit guten Gründen tatkräftig unterstüzt. Die Unterstützung in diesem letztlich für alle Menschen (über-)lebenwichtigten politischen Anliegen des Klimaschutzes wird auch nicht durch die Kriminalisierung Einzelner nachlassen. Denn sie stehen stellvertretend für viele Unterstützer. |