Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Dr. med. Maximilian Berger Die Gruppe "Letzte Generation" setzt sich für den Schutz unser aller Lebensgrundlagen ein. Hierzu bedient sie sich verschiedener Protest- und Aktionsformen, teilweise aus dem Bereich des Zivilen Ungehorsams stammend. Durchgehend handelt es sich hierbei um friedliche und gewaltfreie Formen der politischen Partizipation. 

Sowohl aus der Presse als auch aus persönlichen Gesprächen ist mir bekannt, dass die Mitglieder der "Letzten Generation" hohen Respekt vor der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und den demokratischen Entscheidungsstrukturen in unserem Land aufweisen. 

Beenden Sie daher die Diffamierung und Kriminalisierung dieser mutigen und für unser Gemeinwohl engagierten Menschen! Stellen Sie sich dem Versuch entgegen, die Justiz politisch zu instrumentalisieren!

Wenn die Verantwortlichen in Ihrer Behörde nur annähernd so viel Respekt vor unserer demokratischen Gesellschaft haben wie die Mitglieder der "Letzten Generation", muss dieses unsägliche Verfahren umgehend eingestellt werden. Eine öffentliche Entschuldigung zur Wiederherstellung des Ansehens Ihrer Behörde,  welches bereits durch die Einleitung des Verfahrens stark gelitten hat,  wäre aus einer Sicht ebenfalls angemessen. 

Die Einstufung der "Letzten Generation" als "Kriminelle Vereinigung" würde aus meiner Perspektive einen Akt der Rechtsbeugung und einen Angriff auf unsere demokratische Verfassung darstellen und das Vertrauen in Ihre Institution weiter beschädigen.

Kommen Sie bitte wieder zur Vernunft und stoppen Sie Ihren Angriff auf unsere Demokratie.
nur für die StA sichtbar bezugnehmend auf die "verbotenen Demonstrationen" der Anti-AKW-Bewegung soll das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung zum Versammlungsrecht im so genannten "Brockdorf-Beschluss" am 14.05.1985 u.a. formuliert haben: "In Demokratien mit parlamentarischem Repräsentativsystem und geringen plebiszitären Mitwirkungsrechten hat die Versammlungsfreiheit die Bedeutung eines grundlegenden und unentbehrlichen Funktionselements. Demonstrativer Protest kann insbesondere notwendig werden, wenn Repräsentativorgane mögliche Missstände und Fehlentwicklungen nicht oder nicht rechtzeitig erkennen oder aus Rücksichtnahme auf andere Interessen hinnehmen."
In diesem Sinne entspricht der demonstrative Protest der Angeklagten eine Protestkultur, die letztlich eine Grundfeste des Demokratischen Staates bildet. Diese mit Hilfe des zweckentfremdeten §129 StGB zu kriminalisieren, bedeutet bürgerliches Grundrecht zu unterminieren.
Die Fragwürdigkeit dieser Anklage im Kontext unseres demokratischen Staates scheint sich gerade in der Herholung des §129StGB zu offenbaren. Ich formuliere es deutlicher: In einem totalitären/faschistischen Staat stellte sich die Frage nicht, - es wäre schlicht der modus operandi.
Bela Kahlke Eine Demokratie, wie ich sie mir wünsche besteht aus Austausch, sich Zuhören und einen Raum zu gestalten in dem Bedürfnisse, Ideen und Kompromisse, Sorge und Ängste sowie Wünsche und Hoffnung auf die Zukunft ihren Platz finden. Zusammengefasst also unser aller Zusammenleben. Ein Zusammenleben bei dem sich umeinander gekümmert, voneinander gelernt wird und die Stärke aus der Gesamtheit der Pluralität entspringt.
Es ist ein Prozess, der von den Menschen bewegt wird die ihn leben. Das ist nicht immer leicht, den es bedeutet sich selber über seine eigenen individuellen Ideen auch als Teil eines großen Ganzen zu verstehen. Wir müssen aushalten, warten, lernen uns zurück nehmen zu können um mehr zu sein als eine Meinung, eine Perspektive, mehr zu sein als eine Auslegung von dem was wir als „richtig“ oder „falsch“ empfinden.

Die Letzte Generation, als eine von vielen Klimagerechtigkeitsbewegungen ist Teil dieses Prozesses, ungehorsam, wiederständig und ja störend. Dies jedoch nicht gegenüber dem Prozess an sich, sondern dem Widerstand sich einem ehrlichen und zukunftsorientierten Diskurs über unser Zusammenleben im Erhalt der Demokratie in Zeiten der Klimakatastrophe zu stellen. Es ist der Wunsch nach Austausch der in den zivilen Ungehorsam führt und nicht diesen zu stören. Und dann darf es auch stören, wenn dadurch Menschen und Themen ein Raum geboten wird, die Stimme zu erheben, denen es vorher nicht möglich war. So kann ein ehrlicher Austausch stattfinden und damit Demokratie gelebt werden.

Es muss uns ein Anliegen sein als Menschen einer Demokratie, genau diese Räume des Austausch zu schützen und nicht zu kriminalisieren um eine Demokratie zu leben, die sich nach den Ideen, Bedürfnissen und Wünschen der Menschen orientiert die sie leben. Lasst uns zuhören und in den Diskurs gehen, damit wir nicht vergessen, das wir am stärksten zusammen sind.
Annegret Lantz ich habe Angst um den Erhalt unserer demokratischen Grundwerte!

Mit Sorge habe ich Kenntnis von den Ermittlungen genommen, die auf der Grundlage des § 129 StGB gegen einzelne Personen geführt werden, deren Handlungen – wie das Kochen von Kaffee, das Verteilen von Flyern oder das Erstellen von Grafikdesigns für eine Website – kaum als kriminelle Unterstützung einer Vereinigung angesehen werden können.

Es ist unerlässlich, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung und gesellschaftliches Engagement geschützt wird, insbesondere wenn es um Themen von öffentlichem Interesse wie Gerechtigkeit und Demokratie geht. Die Anwendung des § 129 StGB in einer Weise, die potenziell jede Form der Unterstützung oder des Engagements in einer Gemeinschaft kriminalisiert, könnte eine abschreckende Wirkung auf die Ausübung dieser grundlegenden Rechte haben.

Ich appelliere an die Staatsanwaltschaft, die Bedeutung der Freiheit des Einzelnen, sich für positive gesellschaftliche Veränderungen einzusetzen, anzuerkennen und bei der Auslegung des Gesetzes Zurückhaltung zu üben. Es ist wichtig, dass die Justiz nicht nur die Buchstaben des Gesetzes, sondern auch denv Geist der Demokratie und der Menschenrechte wahrt.