Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen.
Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:Name | Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft |
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Markus Ott | Jede/r Klimaaktivist/in, dr/die sich mit Engagement gegen den weiteren ungebremsten Individualverkehr einsetzt sollte als erlaubten Protest gefördert und belohnt statt bestraft werden. |
nur für die StA sichtbar | mit bestürzen musste ich lesen, dass sie beabsichtigen die "letzte Generation" als kriminelle Vereinigung verbieten wollen. Dies ist meiner Rechtsauffassung höchst bedenklich, da es gleich gegen mehrere Artikel unseres Grundgesetztes verstößt. Allen vorran ist hier Artikel 8 [Versammlungsfreiheit] zu nennen: "(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln." Weder Waffen, noch Gewalt waren je Teil der Proteste der letzten Generation! Auch spielt hier Artikel 9 GG, die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit, eine Rolle. "(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jederman und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswiedrig. [...]" Es sind heute bereits Schäden in Milliarden Höhe für die Wirtschaft und den deutschen Staat durch den Klimawandel entstanden und noch mehr wird er uns in Zukunft finanziell belasten. Von den Schwierigkeiten in der Landwirtschaft ganz zu schweigen. Grund dessen ist der Protest für eine effektivere Klimapolitik auch gleichzeitig ein Einsatz für den Erhalt unserer Wirtschaftsleistung und Arbeitsbedingungen und sollte somit unter den Schutz nach Artikel 9 Absatz 3 fallen. Eine Grundrechtsverwirkung darf nicht erfolgen, da sich weder die Aktionen noch die Ziele der letzten Generation gegen die feiheiliche demokratische Grundordnung richten! Ich bitte sie daher ihre Entscheidung, die letzte Generation mit Menschenhändler-Ringen, Drogenkartellen und Terrororganisationen in einen Topf zu werfen, zu überdenken und zurück zu ziehen. Ziviler Ungehorsam zum Zwecke des Erhalt unserer Lebensgrundlagen, darf nicht willkürlich härter bestraft werden als die einzelnen, kleinen Verstöße gegen die StVO! Ansonsten müsste ich sie darauf hinweisen, dass nach Artikel 7 der Universal Declaration of Human Rights der Vereinten Nationen "All are equal before the law and are entiteld without any discrimination to equal protection of the law. All are entiteld to equal protection [...] against any incitement to such discrimination." sie auch die Veranstalter der "Bauernproteste" unter ihren Gesichtspunkten der Anklage belangen müssten, da sie weitaus größeren Schaden für unsere Volkswirtschaft angerichtet und viel gefährlichere Aktionen für zahlreiche menschliche Leben organisierten. Von den Plänen einiger rechter Gruppierungen Artikel 2, 7, 9, 11, 13, 14, 15 und 18 der UN Human Rights zu beschneiden, mal ganz abgesehen. Daher bitte ich sie ihrer politischen Neutralitäts-Verpflichtung nach zukommen und keine weiteren unserer begrenzten Resourcen durch Einschüchterung von politischen Aktivisten verschwenden. §129 StGB ist zur bekämpfung organisierter Kriminalität gedacht und darf nicht zum "politischen Kampfwerkzeug gegen wirksamen Protest" missbraucht werden! |
Wolfram Peschke | Die Ziele, die die Letzte Generation mit ihren Protesten erreichte dienten keinem egoisten Zweck, sondern sind selbstlos. Die 'Radikalität' der gewählten Proteste - wenn man sie denn radikal nennen möchte - sind Ergebnis einer langsamen und Schritt für Schritt vorgenommenen Eskalation und Ergebnis dessen, dass die Regierung ein seit Jahren bekanntes Problem nicht mit ausreichender Priorisierung angeht - man könnte es fahrlässige Untätigkeit nennen. Die gewählte Protestform (Strassenblockade) ist hinnehmbar. Da es auch ohne dieser Proteste zu ähnlichen Situationen im Straßenverkehr kommen kann, bspw. durch Baustellen, Unfälle, etc. Die dadurch entstandenen Einschränkungen stehen somit in keinem Verhältnis zu den wesentlich schwerwiegenderen Gefahren, die ein weiteres Ignorieren des Klimawandels für die Gesellschaft bedeuten. Sie sind somit hinnehmbar und eine Strafverfolgung unangemessen. |
Tobias Pahl | Dieser erste Dammbruch öffnet Tür und Tor für Ermittlungen gegen weitere Gruppen, die sich für Gerechtigkeit und Demokratie und gegen Zerstörung und Unrecht einsetzen. Dieser Paragraf wird hier missbraucht und sollte gründlich überprüft werden. Zudem stehen die Taten in keinem Verhältnis zur Strafandrohung |