Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Prof Dr Claudia Harsch ich möchte Stellung nehmen zum Vorgehen der Staatsanwaltschaft Neuppin gegen Klimaaktivist:innen der Letzten Generation und zum Versuch, sie als kriminelle.Vereinigung verbieten zu.lassen.
Zivilicourage und das Aktivwerden in der Gesellschaft, einschließlich des zivilen Ungehorsams, sind wichtige Mittel der Bürgerbeteiligung in einer Demokratie.
Manche der Aktionen mögen unkommod erscheinen, doch sie sind nicht ausgerichtet auf eigene Vorteilnahme oder darauf, anderen absichtlich Schaden zuzufügen. Insofern handelt es sich bei den Gewaltlosen Aktionen der LG nicht um den Tatbestand einer kriminellen Vereinigung nach EU Auslegung. Hier muss § 129 StGB dringend auf Verfassungskonformität und Einhaltung dwr EU Rahmenvorgaben überprüft werden.
Zudem muss bedacht werden, dass die Klimaaktivist:innen durch ihre Aktionen auf das vielleicht menschenbedrohlichste Risiko in der Menschheitsgeschichte hinweisen, auf den menschengemachten und durch die Wachstumshaltung der kapitalistischen Wirtschaftsmodelle verursachten Klimawandel, der letzlich die Lebensgrundlagen auf unserem.Planten vernichtet.
Da die Bundesregierund offenbar politisch nicht in einer Position ist, auf Industrie und Wirtschaft dahingehend einzuwirken, dass wir uns vom kapitalistischen Wachstumsmodell verabschieden und nachhaltige Formen des Wirtschaftens einführen, die unser Überleben sichern, kommt es umso mehr auf zivilgesellschaftliches Engagement an, um dem Klimawandel noch Einhalt gebieten zu können, wie beispielsweise der japanische Philosoph Kohei Saito eindrücklich argumemtiert.
Ich fordere.die Saatsanwaltschaft Neuruppin nachrücklich auf, von der.Anklageerhebung abzusehen und alle Verfahren gegen Klimaaktivist:innen der LG einzustellen.
Norbert Flohe ich halte es für sehr bedenklich wenn Menschen als kriminelle Vereinigung angeklagt werden nur weil Sie sich gemeinsam für unser Klima einsetzen. Auch wenn die Maßnahmen sicher diskussionswürdig sind, wird hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Das Ziel der Vereinigung dient dem Erhalt unseres Klimas und nicht irgendwelcher kriminellen Absichten. Sie kämpfen auch für Ihre (und Ihrer Kinder und Enkel) Zukunft. Das sollten Sie bedenken.
nur für die StA sichtbar Ich finde es schockierend, das Menschen, die sich für den Erhalt unser aller Zukunft einsetzen, kriminalisiert werden.
Das finde ich nicht gerecht. Diese Menschen sind mutig und bewundernswert, denn sie setzen sich für meine, Ihre und unser alle Zukunft ein.
Ein großes Dankeschön an sie.
Torsten Nohl Die Letzte Generation ist keine kriminelle Vereinigung, sondern eine Klimaschutzgruppe, die inzwischen zum Beispiel auch für das Europaparlament kandidiert.
Klimaschützen ist kein Verbrechen und deshalb bin ich entsetzt, dass einige Mitglieder behandelt werden als wären sie Mitglieder der Mafia!
Ihre Mittel, auf die Dringlichkeit von raschen und wirkungsvollen politischen Maßnahmen gegen die Klimakatastrophe hinzuweisen, sind gewaltfrei.
Das Ziel der Letzten Generation: Sie wollen die menschliche Zivilisation retten vor der Klimakatastrophe, in die die Menschheit immer weiter hineinläuft. Wenn die Treibhausgasemissionen, z. B. durch den Verkehr und Energiesektor, durch die Landwirtschaft, durch die Industrie und im Gebäudesektor, nicht schnell und drastisch reduziert werden, sind die Aussichten für die menschliche Zivilisation wie wir sie kennen dramatisch: Sie wird zu Grunde gehen und das Leiden durch die rapide Erderhitzung wird immer mehr und immer katastrophaler werden.
Ich teile mit der Letzten Generation das Ziel: Ich will ebenfalls unsere Lebensgrundlagen bewahren und konsequent und schnellstmöglich das fossile Zeitalter beenden und umsteuern, hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Ich will, dass nicht nur meine Generation, sondern auch unsere Kinder und Kindeskinder ein gutes Leben führen können.
Straßenblockaden erzeugen kein Klima der Angst, wie es bei kriminellen Banden der Fall wäre. Bilderrahmen mit Brei oder Farbe zu beschmutzen sind keine erheblichen Straftaten. Ich finde es völlig abwegig, aus solchen symbolischen Störaktionen eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu konstruieren. Das höchste deutsche Gericht in Strafsachen, der Bundesgerichtshof BGH, gibt eine Erheblichkeitsschwelle für Ermittlungen wegen einer kriminellen Vereinigung vor. Diese Grundsätze der Rechtsprechung dürfen Sie nicht missachten und unerhebliche Störaktionen mit organisierter Kriminalität gleichsetzen.
Mein Eindruck: Die Strafverfahren wegen Bildung einer angeblich kriminellen Vereinigung sind politisch motiviert. Schließlich stören auch andere immer wieder den Verkehr und werden nicht mit solchen Verfahren überzogen, z. B. führten die Traktorproteste aus der Landwirtschaft nicht zu Verfahren gegen Bauernvereinigungen.
Ich habe den Eindruck, dass die Ermittlungen geführt werden, obwohl eigentlich klar ist, dass eine Verurteilung extrem unwahrscheinlich ist, weil das drastische Ermittlungen wie z. B. Abhören und Hausdurchsuchungen möglich macht. Das wirkt auf mich wie eine Maßnahme, um Aktive von ihrem Einsatz für den Schutz unserer Lebensgrundlagen abzuhalten und andere von entsprechendem Engagement abzuschrecken.
Auch wenn die Mittel der Letzten Generation nicht meine eigenen sind: Das ist auf keinen Fall organisierte Kriminalität wie von gewalttätigen Banden.
Sogar UN-Sonderberichterstatter Michel Forst warnt eindringlich vor einer Kriminalisierung von klimaaktivistisch engagierten Menschen, die er als "environmental defenders" bezeichnet. Er schließt dabei ausdrücklich Menschen ein, die zivilen Ungehorsam als Methode wählen.
Stellen Sie das Verfahren ein!