Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen.
Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:Name | Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft |
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Norbert Glamm | Für eine funktionierende Zivilgesellschaft ist es unerlässlich, wache Menschen die für unser aller Gemeinwohl eintreten zu unterstützen. Nicht, diese mit absurden Anklagen zu überziehen. Diese Anklage scheint eher politisch gewollt als "Backpfeife" für Zivilcourage. Diesen § zu bemühen ist sehr, sehr weit hergeholt und war bei bei seiner Initiierung für gänzlich andere Straftaten gedacht. So wie Sie agieren, ist es beschämend für unseren Rechtsstaat. Stoppen Sie diese Anklage. Gelten dürfte dieser § eher für die Lobbyisten der fossilen Wirtschaft und deren Einfluss auf die Politik. Denn was wir, das Volk wollen, nämlich auf die Einhaltung der beschlossenen Gesetze zum Klimawandel bestehen, ist nicht nur ein lauteres und ehrenwertes Vorhaben , sondern ein Grundrecht. |
nur für die StA sichtbar | Ich möchte mich hiermit gegen die Einordnung der Klima-Aktivisten als kriminelle Vereinigung aussprechen. Der Klimawandel ist bereits spürbar und wird in den nächsten Jahren deutlich zunehmen. Die Klimakatastrophe kommt weltweit auf die jungen Erwachsenen und die nachfolgenden Generationen zu. Sie müssen hauptsächlich ausbaden, was bisher sträflich und bewusst versäumt wurde. Die Protestaktionen dürfen nicht kriminalisiert werden. Sie bringen niemanden bewusst zu Schaden. Die Regierung kommt ihrer Verpflichtung, die Lebensgrundlagen für die zukünftigen Generationen zu erhalten, nicht nach (Artikel 22 GG). Sie bricht von ihr selbst geschlossenen Klimaschutzverträge. Wenn Menschen sich für eine lebenswerte Zukunft einsetzen dürfen sie nicht als kriminelle Vereinigung diffamiert werden. |
Johanna Herrmann | Guten Tag, folgend meine Stellungnahme zur Einordung der letzten Generation als Kriminelle Vereinigung. Die letzte Generation verursacht Staus und begeht zivilen Gehorsam und Sachbeschädigung. Menschenleben waren bisher nicht gefährdet, erst recht nicht absichtlich. Ich halte es für sehr weit hergeholt, da von einer kriminellen Vereinigung zu sprechen. Die LG als kriminelle Vereinigung einzustufen, um sie "loszuwerden" ist insbesondere deshalb lächerlich, weil man gleichzeitig die immer gefährlichere AfD immer noch nicht verbietet oder wenigstens mal ein Verbot prüft. Ich halte eine solche Einstufung aus mehreren Gründen für falsch: - Die LG mag stören, aber sie erfüllt nicht die Kriterien um eine kriminelle Vereinigung zu sein - Es ist falsch, sich beliebige Paragraphen zu nehmen, nur um eine Gruppe von Menschen loszuwerden - Es sendet das falsche Signal. Es stellt Staus und Sachbeschädigung als Schwerverbrechen dar und legitimiert im Vergleich die rechten Pläne und Aussagen der AfD, die für alle Menschen gefährlich sind, die nicht cis-hetero-normativ weiß sind. Es entsteht der Eindruck, man wolle sich einfach nicht mit der Lösung der Klima-Krise beschäftigen und wolle daher lieber "den messenger shooten". Dies wird in letzter Konsequenz zu vielen toten und kranken Menschen führen. Ein handeln gegen die Klimakrise ist dringenst notwendg. Verschwenden Sie keine Zeit mit übers Ziel hinausschießenden Verfahren gegen Klima-Aktivisten, kümmern Sie sich stattdessen endlich vernünftig um das Klima. |
Frank Lunte | Die fünf Personen der Gruppierung "Letzte Generation" im Sinne des §129 StGB "Bildung einer kriminellen Vereinigung" anzuklagen, halte ich für eine Verkehrung des Sachverhalts. Menschen, die sich für den Erhalt des Planeten einsetzen ─ und diesen Einsatz mit fundierter Sachkenntnis, mit besonnener Nüchternheit, mit präsenter Wachheit, mit menschlicher Fürsorge, mit mutigem Vorangehen ausüben ─ stemmen sich gegen eine gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Entwicklung, die zukünftigen Generationen keine lebenswerte Welt hinterlässt. Ein Rechtsstaat, der die seit 50 Jahren hinlänglich bekannten, wissenschaftlich belegten und schlicht nicht zu leugnenden menschengemachten Klimaveränderungen mittels einer solchen Anklage in Frage stellt, ist vielmehr gehalten, sich selbst zu hinterfragen, ob er Mahnungen aus wachsenden Teilen der Zivilgesellschaft ─ seien sie gehorsam oder ungehorsam formuliert ─ nicht im Gegenteil den gebührenden Raum zur Entfaltung zu geben hat, anstatt diese zu unterbinden. Ich appelliere an die Staatsanwaltschaft, dem Ernst der Lage in besonnener Abwägung gerecht zu werden und kein Anklage zu erheben. |