Es sind bereits
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Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Keoma G. Reis Im Rahmen meiner Auseinandersetzung mit Ihren Ermittlungen habe ich etwas irritiert feststellen müssen, dass mir etwas weniger Angriffsfläche zur Verfügung steht, als ich zunächst dachte. Den fraglichen Paragraphen etwas roh und kontextlos gelesen, können Sie Gründungszweck und Existenzgrund der Letzten Generation (LG) ignorieren, weil Sie derzeit davon ausgehen können, dass ein hinreichender Teil der Tätigkeit der LG krimineller Natur ist. Auf diesem Niveau arbeiten Sie jedoch nach mehreren Jahren rechtswissenschaftlichen Studiums und einschlägiger beruflicher Expertise nicht. Nein, Sie können - so hoffe ich - mit Leichtigkeit juristische Fachpublikationen, Beiträge von lto.de oder dem Verfassungsblog sinnerfassend lesen, ohne viel nachgooglen zu müssen oder sich am Ende der Lektüre dümmer als vorher zu führen.

Für Sie ist "Erheblichkeitsschwelle" nicht das Wort, dass Sie heute neu gelernt haben. Die bisherige Rechtsprechung z.B. auch des BGH ist Ihnen bekannt. Sie wissen viel besser als ich, was es bedeutet, dass die "Gesetzesbegründung [der StGB-§129-Reform von 2017] unter Verweis auf die Rechtsprechung „darüber hinaus“ eine Erheblichkeitsschwelle auch weiterhin für erforderlich [hält]." Und Ihnen ist genau so klar, dass "auch der BGH, der in einer Entscheidung von letztem Jahr das Erfordernis einer „erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ unverändert heranzog [dies bestätigt] (Beschl. v. 28.06.2022, 3 StR 403/20, Rn. 16)" (beide 1). Und da Sie letztlich Ermittlungen eingeleitet haben, kennen Sie die Argumente, die für eine Verfolgung sprechen, mindestens genau so gut.

Vielleicht nicht trotz, sondern wegen der enormen Dichte des Paragraphendschungels gilt rechtliches Gehör als ein wesentlicher Teil von Rechtsstaatlichkeit. Bei der Frage, ob die LG als legitimer Verdachtsfall einer kriminellen Vereinigung gelten kann, geht es schließlich um weit mehr als nur die Strafsache. Die eigentlich dabei im Raum stehende Frage ist, was Bürgerinnen und Bürger und alle dazwischen und außerhalb tun dürfen, wenn Regierungen (und Parlamente, die Gesetze in Abstimmungen mit ersteren beschließen) mit Ansage, vor aller Augen, ihren Pflichten nicht nachkommen.

Die von der Bundesregierung durch das Klimaschutzgesetz selbst gesteckten Ziele für 2021 und 2022 sind nicht erreicht worden. Das BVerfG musste 2021 zudem auf Nachbesserungen beim Klimaschutzgesetz hinwirken. Vor allem der Verkehrssektor tut sich bei emissionspositiv hervor, auch dadurch, dass immer mehr und immer größere gemeinhin SUV genannte Kindermordmaschinen auf den Straßen fahren bzw. je nach Verkehrsdichte auch nur "schnell stehen". Sofortmaßnahmenpakete der Ressorts wurden vom Expertenrats für Klimafragen als unzureichend bewertet. Da braucht es keinen Master in Climate Sciences, um nicht davon überrascht zu sein, dass im jüngsten Zweijahresbericht des Expertenrats November 2022 davon ausgegangen wird, dass die Maßnahmen unzureichend sind, um Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Gutachten im Auftrag von Germanwatch werfen der Bundesregierung Rechtsbruch vor. Auch das Klimaschutzprogramm 2023 kommt beim Expertenrat nicht besser weg: Die "Zielerreichungslücke" besteht weiter. Dass dieses "Ziel" nicht von allen Expertinnen und Experten und allen dazwischen und außerhalb als hinreichend zur Vermeidung von Klimakatastrophen angesehen wird, brauchen wir an der Stelle nicht mal ernsthaft andiskutieren.

Abseits des erwähnten BVerfG-Urteils ist wenig an starken Entscheidungen deutscher Gerichte für den Klimaschutz zu beobachten (vgl. 2 bei Interesse). Das mag Gründe haben, wenn aber alle drei Staatsgewalten gemeinsam an dieser Aufgabe zu scheitern drohen und Klimaproteste und Expertengremien gleichermaßen weitgehend ungehört bleiben, ist es schwerlich als die moralische Pflicht zu begreifen, das so hinzunehmen.

Es sollte sich mit ihren Erkenntnissen decken, dass Aktivistis der LG nicht aus Nervenkitzel oder monetären Gewinnen zu ihren mutmaßlichen und mittlerweile erwiesenen strafrechtlich relevanten Tätigkeiten entschlossen haben. Wer sich eine der vielen Videoaufzeichnungen von autosüchtigen Menschen anschaut, die ihren vermeintlichen Frust an Mitgliedern der LG in ihrem Weg abladen, der kann gar nicht zu dem Ergebnis kommen, dass man sich das ohne gute Grunde antut.

Stellen Sie sich deshalb eine Welt vor, in der Greta Thurnberg sich 2022/23 nach Ihrer Matura an einer schwedischen Uni eingeschrieben hätte, weil es klimapolitisch keinen gähnenden Schlund zwischen Anspruch und Wirklichkeit gäbe, auch politisch rechts außen stehende Kräfte in Sachen Klima nicht physischen Tatsachen gegenüber nicht Kopf in den Sand stecken würden. Glauben Sie wirklich, dass Sie in dieser Welt den vorliegenden Fall behandeln würden?


1: https://verfassungsblog.de/%C2%A7-129-stgb-und-die-erheblichkeit-der-erheblichkeit/
2: https://verfassungsblog.de/zwei-jahre-klimabeschluss-des-bundesverfassungsgerichts/
nur für die StA sichtbar mit großem Befremden habe ich erfahren, dass fünf für Klimaschutz und Demokratie eintretende Bürgerinnen und Bürger aus der Mitte der Gesellschaft beschuldigt werden, eine kriminelle Vereinigung gegründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt zu haben. Die Aktivitäten der Beschuldigten finden im verfassungsrechtlich geschützten Rahmen statt und sind moralisch und ethisch höchst wertvoll. Ich möchte Sie daher sehr bitten, die Anklage nicht zu erheben.
nur für die StA sichtbar so lange in diesem Land faschistische Parteien, wie die AFD, erlaubt sind, die Anschläge auf Politiker und Flüchtlinge mit ihren Aussagen provozieren oder Automobil- und Ölkonzerne nachweislich unsere Politik beeinflussen oder vermeintlich Demokratische Parteien wie CSU oder freie Wähler jede Woche ihre Meinung ändern, gerade so wie es ihnen passt oder Wählerstimmen bringt sehe ich keine Veranlassung auch nur ansatzweise darüber zu diskutieren ob die letzte Generation mit ihrem friedlichen Protest als terroristisch eingestuft werden sollte. Das wäre lächerlich und würde nur zeigen wie sehr unser Diskurs mittlerweile von rechtem Populismus und Propaganda beeinflusst ist und die Demokratie bröckelt. Wenn hunderte von Bauern mit ihren überteuerten Traktoren alles blockieren dürfen über eine Entscheidung die kaum Auswirkungen hat und diese auch jahrelang eine Modernisierung verschlafen haben dann sehe ich hier keinen Grund die letzte Generation die nur Angst um unser aller Zukunft hat und keine andere Lösung hatte da die Regierung nur auf Lobbyisten hört als terroristisch einzustufen.
Hugo Bandorf Klimaschützen ist kein Verbrechen. Ich bin selber aktiv fürs klima und es braucht viel Mut den diese Angeklagten haben um was gegen die immensen Gefahr der aufziehenden Klima Katastrophe zu tun, da unser Staat uns nicht ausreichend schützt. Bitte von Anklage und Verfolgung einstellen!
Freundliche Grüße Hugo Bandorf