Es sind bereits
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Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Theresa Pollinger ich möchte meine große Besorgnis ausdrücken, dass Sie erwägen, Klima-Aktivist*innen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung anzuklagen.
Diese Menschen haben zweifelsohne erkannt, dass die Klimakrise eine existenzielle Bedrohung für die Menschen in Deutschland darstellt, und machen deswegen von Ihrem Recht Gebrauch, im Rahmen des demokratischen Diskurses entgegenzusteuern. Wenn Sie nun den § 129 StGB anwenden wollen (der als Werkzeug gegen organisierte -- eigennützige! -- Kriminalität gedacht ist), stellen Sie dieses Recht in Frage.

Ich finde, Sie sollten sich selbst fragen: Wenn Menschen freiwillig zusammenarbeiten, um die schlimmsten Schäden der bevorstehenden Klimakatastrophe abzumildern, möchte ich das kriminalisieren? Sind diese Menschen, die mutig genug sind sich mit einer düsteren Zukunft auseinanderzusetzen und dagegen zu arbeiten, sind sie dadurch eine kriminelle Vereinigung?
Hans Steinwede Die Anklageschriftschreiber der Anklage der fünf Klimaaktivisten,
sind die gleichen, die die Diktatoren und Despoten dieser Welt anklagen, weil diese ihre Menschenrechtsaktivisten und Oppositionelle im eigenen Land einsperren und umbringen.
Wer Friedensaktivisten nach dem Paragraphen 129 Strafgesetzbuch anklagt, der sollte aus meine Sicht sein Gewissen vorher einmal gründlich überprüfen!
Aus meiner Sicht gehört Ihnen das Bundesverdienstkreuz überreicht für besondere Verdienste für die Menschheit!
Ich wünsche mir, dass der Bundespräsident an dieser Stelle auch seine Mitwirkung einbringt und die Ankläger ermahnt!
Peter Bergmann
Ich finde nicht, dass die Einordnung der Klima-Aktivisten als kriminelle Vereinigung richtig ist. Ihre Aktionen sind zwar unbequem und sollen aufrütteln, aber sie bringen niemanden bewusst zu Schaden und verbreiten keine Angst und Schrecken. Außerdem sind die Aktionen für unsere Zukunft und dienen nicht etwa dem Eigennutz. Damit fallen die Aktionen doch bestimmt in die Kategorie „ziviler Ungehorsam“.
Eric Rahn Sehr geehrte Damen und Herren,
der deutsche Staat hat sich in 2016 durch seine damalige Bundesregierung dazu verpflichtet die vereinbarten Ziele des Pariser Klimaabkommens einzuhalten.
Dadurch ist der deutsche Staat die Verpflichtung eingegangen für alle Bereiche in denen CO² Emmissionen entstehen, verbindliche Ziele zu setzen und natürlich auch einzuhalten. Der Klimarat und auch der Sachverständigenrat Umwelt haben, wie viele andere, festgestellt, dass diese notwendigen, selbstgesteckten Ziele nicht annähernd eingehalten wurden und werden. Aktuell liegen insbesondere der Verkehrssektor und der Gebäudesektor immer noch weit über den ursprünglich vereinbarten Grenzwerten. Wenn engagierte Mitbürger*innen der "Letzten Generation" in Verzweiflung über das "weiter so" von weiten Teilen unserer Industrie, Landwirtschaft und dem Verkehrsbereich, mit Aktionen des Zivilen Ungehorsams darauf reagieren, um Aufmerksamkeit auf die unzureichenden Maßnahmen der Politik und der Wirtschaft zu lenken, ist das absolut notwendig und im Dienste der Bundesrepublik Deutschland. Nur zur Erinnerung: Unzählige offizielle Großdemonstrationen der Klimabewegung Fridays for Future seit Anfang 2019 haben nicht zu dem notwendigen Ernst in der Umsetzung der für die Einhaltung der Ziele notwendigen politischen und wirtschaftlichen Maßnahmen geführt. Die Letzte Generation hat erst danach begonnen durch Aktionen des Zivilen Ungehorsams zu versuchen die Aufmerksamkeit für die Notwendigkeit des klimapolitischen Umsteuerns im Fokus der medialen Aufmerksamkeit zu halten. Angeklagt werden sollten nicht Menschen, die friedlich und gewaltfrei dazu mahnen das zu tun, was allen Mitbürger*Innen der Bundesrepublik Deutschland zukünftig zugute kommen soll. Angeklagt werden sollten alle Akteure in Deutschland, die angesichts einer sich immer schneller entwickelnden Klimakatastrophe versuchen die notwendigen Maßnahmen zu behindern (für z.B. kurzfristiges politisches Kapital) oder sogar ganz zu verhindern (für z.B. kurzfristige finanzielle Vorteile).
Die Mitglieder der Letzten Generation bestehen im Übrigen aus Mitbürger*Innen aus allen sozialen Schichten und des gesamten demographischen Bereichs und bilden somit einen Querschnitt der deutschen Bevölkerung. Es sind keine Extremisten, sondern ganz „normale“ Mitbürger*Innen, die die tiefe Sorge trägt, dass wir als Gemeinschaft zu wenig und zu langsam agieren, um die Zukunft der folgenden Generationen auf unserem Planeten unter (über-)lebenswerten Bedingungen zu erhalten. Und uns läuft dafür die Zeit im zunehmenden Maße davon. Die Letzte Generation kommt Ihrer Bürgerpflicht nach die deutsche Bundesregierung und die deutsche Bevölkerung daran zu erinnern Ihrer Pflicht nachzukommen unsere Umwelt auch für zukünftige Generationen lebenswert zu erhalten. Sie ist der Überbringer der schlechten Nachrichten und wird DAFÜR verurteilt bzw. soll nun angeklagt werden. Ich bin überzeugt, in 20 - 30 Jahren wird der Verdienst, den Mitglieder der Letzten Generation der Bundesrepublik Deutschland erwiesen haben anerkannt werden. Daher fordere ich Sie auf: Hören Sie auf Ihr Gewissen und Ihre innere Stimme und lassen Sie diese unsinnige, haltlose und völlig UNGERECHTE Anklage umgehend fallen.

Mit freundlichen Grüßen
Eric Rahn