Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen.
Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:Name | Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft |
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nur für die StA sichtbar | Mitgliedern der Letzen Generation wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen und um das Vorweg zunehmen, als Bürgerin dieses Landes halte ich das für eine mehr als problematische Herangehensweise. Der Kern dieses Protests betrifft nicht weniger als die Grundlagen unseres gemeinsamen Lebens. Es bereitet mir große Sorge, dass Personen, die sich für das Gemeinwohl, unsere Zukunft einsetzen und nicht für egoistische Interessen, kriminalisiert werden. Daher möchte ich nachdrücklich betonen, dass die Personen, die in diesem Fall wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt werden, mit Sicherheit nicht angeklagt werden sollten. Es ist von größter Bedeutung, dass wir diejenigen unterstützen, die sich für die Sicherung unserer Lebensgrundlagen einsetzen, und nicht sie zu Unrecht bestrafen. In unserer Demokratie ist politische Teilhabe, Meinungsäußerung und auch ziviler Ungehorsam ein wichtiger Teil um Unrecht aufzuzeigen und zu verändern zu können. Diesen demokratischen Prozessen müssen wir einen Raum geben in unserer Gesellschaft und sie nicht ersticken. |
Nico Altendorf | es ist einfach beschämend wie mit zweierlei Maß gemessen wird. Gewaltfrei Protestierende werden stellenweise mit Schmerzgriffen abtransportiert und Bauern die Politiker bedrängen oder auf Straßen Misthaufen platzieren und Unfälle provozieren werden lange nicht so hart juristisch belangt. Da ist inzwischen ganz schön was aus dem Ruder gelaufen, was die Objektivität der Justiz angeht. |
Bernhard Grunau | schon alleine die Tatsache, dass geprüft wird, gegen Menschen, die, organisiert in einer Klimagerechtigkeitsbewegung, gegen nachweislich begehendes Unrecht der Bundesregierung durch deren Verstoß gegen Art. 20 a GG, gegen geltende Gesetze (z.B. KSG) und völkerrechtsverbindliche Abkommen („Pariser Abkommen“) Anklage wegen Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zu erheben, macht einigermaßen sprachlos. Gegen diese engagierten Menschen, die im Rahmen legitimer Proteste nichts anderes als den Schutz des Lebens heutiger und auch künftiger Generationen einfordern, so wie es das BVG-Urteil 2021 explizit verlangt, dafür absolut friedlich, mit Gesicht und Namen, in gemeinnützigem Interesse, Strafen in Kauf nehmend, im Übrigen zu den Grundfesten unseres demokratischen Rechtsstaates stehend dafür eintreten, soll mutmaßlich Anklage erhoben werden? Das ist absurd. Papst Franziskus, der – auch in der säkularisierten Welt – mit seiner Umwelt-Enzyklika „Laudato Si“ aus dem Jahre 2015 vielseitige Beachtung gefunden hat, ergänzt aufgrund der sich verschärfenden Klimakatastrophe seine Enzyklika mit seinem im Oktober 2023 erschienenen apostolischen Schreiben „Laudate Deum – An alle Menschen guten Willens über die Klimakrise“. Hierin findet auch legitimer Protest entsprechende Würdigung. So schreibt er unter Ziffer 58, dass sog. „radikalisierte“ Gruppen oft die Aufmerksamkeit auf sich zögen. Und weiter: „In Wirklichkeit füllen sie jedoch eine Lücke in der Gesellschaft als Ganzer, die einen gesunden „Druck“ ausüben müsste, denn es liegt an jeder Familie, zu bedenken, dass die Zukunft ihrer Kinder auf dem Spiel steht.“ In wenigen Jahren werden wir alle uns fragen (lassen) müssen, was wir getan haben, angesichts dessen, was wir wussten. Der heutige Klimaaktivismus wird spätestens dann vermutlich in einem anderen Lichte beurteilt werden. Ich wünsche mir sehr, dass die Entscheider:innen in diesem Verfahren bedenken, dass die Klimaaktivist:innen auch deren Interesse, die Interessen von deren Kindern und Enkeln, die Interessen der heute schon hierzulande und vor allem im globalen Süden durch unseren Lebensstil entrechteten Menschen vertreten und dafür oft mit allem, was sie sind und haben, einstehen. Der Slogan der Letzten Generation „Wir alle sind die Letzte Generation VOR den Kipppunkten“ bringt es insofern auf den Punkt, JETZT das Notwendige, das „Not-wendende“ zu tun. Wir alle sind aufgefordert, für unsere demokratischen Werte einzustehen – auch, wenn es unbequem wird. Diese Werte sind auch und insbesondere in Gefahr, wenn die Klimakrise eskaliert. |
nur für die StA sichtbar | Ich möchte zu diesem Anlass Stellung nehmen, weil ich die aktuelle Anklage wirklich besorgniserregend finde. Eine Anklage nach §129 StGB würde sich dagegen richten, dass Menschen sich zusammengetan haben, um in der Krise für das Überleben und die Gerechtigkeit einzustehen. Dieses Verfahren betrifft nicht nur die Letzte Generation, sondern stellt eine Gefahr für die Demokratie und die Zivilgesellschaft dar. Hier werden schließlich nicht die einzelnen Taten verfolgt, sondern, dass Menschen sich versammelt und vereinigt haben zur politischen Meinungskundgabe, was ja eigentlich vom Grundgesetz geschützt ist! Desweiteren kann dieser Paragraf alle möglichen Menschen mitbetreffen, die sich für Klimagerechtigkeit oder selbst einfach Gerechtigkeit einsetzen wollen und stellt so eine Gefahr für die Demokratie und Zivilgesellschaftliches Engagement dar. |