Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen.
Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:Name | Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft |
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Heike Moog | Es entbehrt jeglicher Verhältnismäßigkeit die Mitstreiter der Letzten Generation zu kriminalisieren. Die Letzte Generation setzt sich für eine lebenswerte Erde für uns alle ein, und das ohne irgendjemanden oder irgendetwas zu gefährden. Danke dafür:-)) |
Michael Mantel | Die Vereinigung „Letzte Generation“ verfolgt das Ziel, die deutsche Bundesregierung zur Einhaltung des Übereinkommens von Paris und des 1,5-Grad-Ziels zu bewegen. Diese Ziele sind gesetzlich vorgegeben. Wissenschaftler*innen sagen immer wieder, dass schon das Erreichen der 1,5-Grad-Marke schlimme Folgen für die Menschheit haben wird. Es ist aber bereits jetzt unwahrscheinlich, dass dieses Ziel überhaupt erreicht werden kann. Katastrophale Folgen drohen. Die „Letzte Generation“ greift teilweise auch zu unkonventionellen Mitteln des zivilen Ungehorsams. Dies tut die Gruppierung aber nur, weil die Bundesregierung die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllt, wie es sogar von Jurist*innen und Wissenschaftler*innen immer wieder bemängelt wurde. Die „Letzte Generation“ bedroht unmittelbar keine Menschen, es scheint mir jedoch durchaus angemessen, aufgrund der kommenden Entwicklungen zu drastischen Mitteln zu greifen, um Aufmerksamkeit für das Thema zu erlangen. Sollte gegen die „Letzte Generation“ Anklage erhoben werden, wäre das ein fatales Signal für die Demokratie und alle Menschen, die sich für ein hehres Ziel einsetzten. Das darf nicht passieren! |
Martin Grotzke | Ich wende mich an Sie, um meine Besorgnis hinsichtlich des laufenden Verfahrens gegen Mirjam Herrmann, Henning Jeschke, Lukas Popp, Edmund Schulz und Jakob Beyer zum Ausdruck zu bringen. Als Mitglieder der Letzten Generation haben sie sich für den Schutz unserer Umwelt und für eine gerechtere Zukunft eingesetzt. Die Anwendung des Paragraphen 129 StGB auf gewaltfreie Klimaaktivist*innen erscheint mir äußerst fragwürdig. Anstatt individuelle Handlungen anzuklagen, richtet sich die Anklage gegen Menschen, die sich friedlich zusammengeschlossen haben, um positive Veränderungen herbeizuführen. Dies steht im Widerspruch zu ihren demokratischen Rechten auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Die Kriminalisierung von Bürger*innen, die sich für dringend benötigte Klimaschutzmaßnahmen einsetzen, ist nicht nur ungerecht, sondern auch ein Angriff auf die Grundprinzipien unserer Demokratie. Es ist entscheidend, dass die Bedeutung des zivilen Engagements und der Meinungsfreiheit in einem demokratischen Staat gewahrt wird. Ich appelliere daher an Sie, dieses Verfahren sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass die grundlegenden demokratischen Prinzipien und Rechte eingehalten werden. Die Unterstützung der Klimagerechtigkeitsbewegung darf nicht als Verbrechen betrachtet werden, sondern sollte als Ausdruck demokratischer Teilhabe anerkannt werden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, diesen Fall mit größter Sorgfalt zu behandeln. |
Luise Gräfin zu Lynar | Hiermit wende ich mich entschieden gegen das Vorhaben, Klimaaktivisten zu kriminalisieren. Wir als Gesellschaft sollten diesen Menschen stattdessen dankbar sein für ihr selbstloses Engagement, mit dem sie auf verhängnisvolle Versäumnisse dieser und früherer Regierungen im Hinblick auf eine verantwortungsvolle Klimapolitik hinweisen. Als Großmutter, die ich in grösster Sorge um die Zukunft meiner Töchter, Enkel und natürlich aller anderen künftigen Generationen bin, bitte ich Sie eindringlich, von einer Anklage dieser - für uns alle handelnden - Menschen abzusehen. Mit hoffnungsvollen Grüßen Luise Gräfin zu Lynar |