Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen.
Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:Name | Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft |
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Angelika Winterhalter | der Einsatz der Demonstrierenden, der Protestierenden in jeglicher Protestform und der Berichtenden aller Medien für den Erhalt unsere Mitwelt, eines erträglichen Klimas und dem Ausstieg aus dem Verbrauch fossiler Energieträger und Rohstoffe ist in gesamtgesellschaftlichem Interesse. Gerade dass der weitere Verbrauch fossiler Energieträger und Rohstoffe uns durch die Klimakatastrophe die Lebensgrundlage entziehen wird, ist inzwischen wissenschaftlicher Konsens. Dass die Bundesregierung und in der Folge die Landeregierungen zu wenige dazu beitragen dies zu stoppen, stellt den rechtfertigenden Notstand dar, bei Protesten auch Formen zu wählen, die Ordnungswidrigkeiten darstellen. Sich hierzu zu vernetzen und zu unterstützen stellt mE keineswegs die Bildung einer kriminellen Vereinigung dar. Vielmehr ist es geboten sich zu vernetzen und zu unterstützen um die weitere Zerstörung unserer Lebensgrundlage aufzuhalten oder mindestens zu bremsen. Im Gegenteil vernetzen und unterstützen sich die Befürworter des ungebremsten Verbrauchs der fossilen Energieträger und Rohstoffe bis an die Grenzen der Korruption und Vorteilnahme, ohne dass die Strafverfolgungsbehörden eingreifen und ermitteln ob diese Netzwerk kriminelle Vereinigungen darstellen können. Das halte ich im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz für geboten. |
Silvio Zenk | ich habe mit großem Erstaunen und Erschrecken gelesen, dass Sie die "Letzte Generation" als mafiöse Vereinigung anklagen wollen. Da frage ich mich tatsächlich, ob Sie die Ziele der Letzten Generation nicht kennen, oder ob Sie bekennende Klimawandelleugner sind?! Man kann ja sehr geteilter Meinung über die Mittel der LG sein, aber wenn Sie die Ziele kriminalisieren wollen, halte ich Sie für 100% falsch auf Ihrer Position. Glücklicherweise gibts Richter und zur Not übergeordnete Instanzen! |
nur für die StA sichtbar | ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst und Beauftragte für Verkehrssicherheitsfragen bei Wohnimmobilien. Ich bin 56 Jahre alt und fürchte um unsere Lebensbedingungen aufgrund des Klimawandels. Zuweilen finde ich die Aktionen der letzten Generation doof, bin aber dankbar für die Initiativen zur Aufrüttelung/Bewusstmachung um dieses Thema. Ich halte die Aktionen der Letzten Generation nicht für kriminell - sonst würde ich mich hier nicht melden. Nach meiner Kenntnis wurden die Aktionen auch bislang nicht als strafrechtlich relevant erkannt. Ich bitte Sie, die Aktionen der Letzten Generation als desperate Meinungsäußerung angesichts einer globalen Krise anzuerkennen, die den meisten Menschen über psychische Verdrängungsmechanismen nicht ausreichend zugänglich ist. Personen- und Sachschäden sind selbstverständlich zu ahnden. |
Patrick Kühl | sowie alle weiteren, eine kriminelle Vereinigung ist eine Vereinigung, die sich zum Zweck der Durchführung krimineller Handlungen zusammengeschlossen hat. Die Anwendung dieser Perspektive auf die Initiative "Letzte Generation" von staatsanwaltschaftlicher Seite wird daran scheitern müssen, dass die Initiative "Letzte Generation" sich nicht zum Zwecke der Durchführung verbotener Handlungen zusammengeschlossen hat, sondern zur Durchführung von Protest. Verkehrsblockaden sind hierbei nur ein Gesichtspunkt von vielen, und zahlreiche Protestformen, wie z.B. der Hungerstreik einzelner Aktivist*innen vor dem Bundestag zur Bundestagswahl 2021, mögen kritisch betrachtet werden, sind aber legal. Nicht viele der zahlreichen Menschen, die bei der Letzten Generation aktiv sind, haben an Verkehrsblockaden teilgenommen. Eine kriminelle Vereinigung verdient typischerweise durch kriminelle Aktivitäten Geld, z.B. durch illegale Prostitution, Menschenhandel, Handel mit Rauschgift - dieses prägende Merkmal weist die "Letzte Generation" nicht auf. Verkehrsblockaden mit Demonstrationscharakter sind bekanntermaßen, solange nicht weitere, belastende Gesichtspunkte hinzutreten, durch das Demonstrationsrecht gedeckt, wenn sie spontan entschieden werden. Kommt es unbeabsichtigt zu Rechtsbrüchen, die nicht intendiert sind, z.B. weil zufälligerweise ein Krankenwagen nicht passieren kann, haften dafür lediglich die konkret Verantwortlichen, nicht aber ein Demonstrationsbündnis als solches. Die Letzte Generation hat zudem durch eine kürzliche Abkehr von Straßenblockaden auch den Anschein einer Illegitimität ihrer Protestformen ausgeräumt. Wenn Sie die Letzte Generation als kriminelle Vereinigung verbieten möchten, dann müssten Sie folgerichtig auch Greenpeace (regelmäßige Aktionen, die den Autoverkehr behindern oder die als Sachbeschädigung gewertet werden) und diverse politische Parteien aufgrund wiederkehrenden Korruptionsverdachts diverser Mitglieder anklagen. Aber Sie tun es nicht. Sie tun es deswegen nicht, weil Sie wissen, dass dies rechtlich ebenso abwegig wäre, wie die "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung zu verfolgen. Stellen Sie die Ermittlungen ein und lassen Sie sich nicht zum Werkzeug von konservativem und rechtem Populismus machen. Der Staat hat ein Neutralitätsgebot, das hier in gröblicher Weise verletzt erscheint. Spätestens in letzter Instanz wird der Tatbestand "kriminelle Vereinigung" teleologisch ausgelegt werden, und dann wäre es äußerst unwahrscheinlich, dass die Letzte Generation auf einer Stufe mit Hells Angels, Bandidos oder Combat 18, also gewaltbereiten, rechtsextremen und mafiösen, ausbeuterischen Gruppierungen zu stellen. |