Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Oliver Haas Der § 129 StGB wurde bisher verwendet, um gegen organisierte Kriminalität vorzugehen. Doch nun wird er erstmals gegen gewaltfrei protestierende Klimaaktivist*innen angewandt. Das ist meiner Meinung nach absurd: Anstatt einzelne Taten anzuklagen - wie das Blockieren von Flugverkehr oder Pipelines - richtet sich die Anklage gegen Menschen, die sich zusammengetan haben, um in der Krise gemeinsam etwas zu verändern. Dabei ist dies sogar durch die Grundrechte auf Vereinigungsfreiheit und Versammlungsfreiheit geschützt!

Die in diesem Verfahren Angeklagten sind Menschen wie Sie und ich, denen unsere Demokratie am Herzen liegt. Sie kämpfen für eine sichere Zukunft ihrer Familien und wollen die Ungerechtigkeit nicht hinnehmen. Uferlose Ermittlungen gegen Unterstützer*innen der Klimagerechtigkeitsbewegung sind eine Gefahr für die aktive Zivilgesellschaft und somit für unsere Demokratie!

Ich appelliere daher an die Staatsanwaltschaft und die Justiz, die Anklage gegen die Letzte Generation sorgfältig zu prüfen und dabei die Bedeutung des zivilen Engagements und der Meinungsfreiheit in einer lebendigen Demokratie zu berücksichtigen. Es war und ist essenziell, dass der Rechtsstaat die Balance zwischen der Wahrung der öffentlichen Ordnung und dem Schutz fundamentaler Bürgerrechte wahrt.
Constanze Buch
Ich bewundere das zivilgesellschaftliche Engagement der letzten Generation. Sie legen den Finger in die Wunde, wo die Gesellschaft wegschaut, obwohl wir schon seit 50 Jahren die wissenschaftlichen Erkenntnisse haben und trotzdem die Gesellschaft keine Schritte zur Klimarettung in großen Stil macht.
Manfred Michel wir haben zusammen mit Edmund Schulze gegen gesellschaftliche Fehlentwicklungen demonstriert. Es ging dabei um Themen, wie Verkehrswende, keine neuen Autobahnen und Einschränkung des Flächenverbrauchs für neue Gewerbegebiete. Diese Themen hängen zusammen mit den übergeordneten Herausforderungen der Menschheit wie Klimakrise, Biodiversitätskrise und Energiekrise. Wenn es hier nicht gelingt, ein Umdenken zu bewirken, dann steht das geordnete Fortbestehen der Menschheit auf dem Spiele. Unter dieser Prämisse muss es auch mal möglich sein, unkonventionelle Handlungen bei den Protestaktionen einzuschlagen, um überhaupt Aufmerksamkeit bei Mehrheit der nur so dahinlebenden Bevölkerung zu erreichen.
Bei den gemeinsamen Aktionen gab es keine Handlungen, die auch nur annähernd den Schluss zu lassen, dass hier eine kriminelle Vereinigung am Werke ist. Eine Anklage unter dem § 129 StGB entbehrt folglich jeder Rechtfertigung. Darüber hinaus ist es unverständlich, dass Gruppierungen, wie Clans mit Geschäftsmodellen zum Geld verdienen, bei denen eine Anzahl von Bestimmungen des Strafgesetzbuches umgangen werden, nur in einem auf niedrigem Niveau verbleibenden Maße verfolgt werden. Weitere Modelle der Bildung von kriminellen Vereinigungen sind der Dieselskandal und die Cum-Ex-Geschäfte von Banken. Gerade beim Dieselskandal ist zu befürchten, dass eine 4 stellige Anzahl von frühzeitigen Todesfällen in Europa in jedem Jahr des Vorliegens des Skandals in Europa zu beklagen sind. In diesen Geschäftsfeldern sollte eine größere Aktivität der Strafverfolgung eingeleitet werden.

Herr Edmund Schulz hat sich augenscheinlich für eine sozial und ökologisch vernünftige Lösung der Energiekrise eingesetzt. Wir können nicht erkennen, warum hier der Tatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung vorliegen soll. Eine Einstellung der Strafverfolgung nach § 129 StGB ist die zwingende Schlussfolgerung.
Julia Richter hiermit möchte ich das Vorhaben, die "Letzte Generation" wegen der vermeintlichen Bildung krimineller Vereinigungen anzuklagen, vehement kritisieren.
Die "Letzte Generation" ist nicht darauf ausgerichtet, Straftaten zu begehen, sondern betreibt eine Vielzahl von Protestformen, die auf ein überdimensioniertes Maß an Kritik stoßen. Strafbarkeit und Strafmaße unterliegen einem stetigen Wandel, aber was glauben Sie, wie eine solche Anklage ein paar Jahrzehnte in der Zukunft bewertet werden wird?
Die "Letzte Generation" ist die Verteidigungsbastion der Grundrechte kommender Generationen. Sie stehen heute vor der Entscheidung, ob Sie dieses Handeln in den Augen der Öffentlichkeit kriminalisieren wollen.
Ich möchte das nicht. Ich bewundere den Einsatz der "Letzten Generation", der für sie persönlich bloß Nachteile mit sich bringt. Macht mich das nicht auch bereits zur Unterstützerin? Vielleicht sollten Sie meinen Namen notieren, wenn Sie sich auf die Seite begeben, die in Zukunft als rückschrittlich und menschfeindlich reflektiert werden wird.