Es sind bereits
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Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Christoph Pflaumer Es ist evident, dass der Klimawandel unser aller Lebensgrundlage bedroht. Es ist 5 vor 12 und die Bemühungen der Politik in diesem Land lassen sich höchstens, als ein Tropfen auf dem heißen Stein beschreiben. Deswegen kleben im ganzen Land die Leute auf den Straßen, und anstatt ihnen die Hand zu reichen, spuckt die Politik ihnen ins Gesicht, indem sie kriminalisiert und mit staatlichen Mitteln terrorisiert werden. Das Demonstrationsrecht ist eines der höchsten Güter unserer Demokratie und die Aktivisten machen genau das, gegen ein weiter so und mit Vollgas in die Klimakatastrophe laufen. Und weil es der Politik nicht passt, dass sie das tun und somit den Finger in die Wunde legen, will man sie stumm schalten. Und an diesem Punkt kommen sie ins Spiel. Sie haben es nun in der Hand, setzen sie sich für ein auch in Zukunft Lebenswertes Deutschland ein oder geben sie dem Druck von Oben nach?
nur für die StA sichtbar dieses Verfahren ist absurd. Es handelt sich um eine rein politisch motivierte Aktion von Strafverfolgungsbehörden. Denn die Aktivisten verfolgen Ziele, die die Zukunft und Existenz der gesamten Zivilasation betreffen. Die Aktionen sind überhaupt nicht geeignet, sich finanziellen oder sonstigen materiellen Vorteil zu verschaffen. Ganz anders wäre es bei den Bauernprotesten: Warum werden diese Aktionen nicht genauso verfolgt, wo es doch bei den Bauern um finanziellen oder sonstigen materiellen Vorteil geht. Von der Schwere und den Beeinträchtigungen der Bauerproteste ganz zu schweigen. Das ist absolut unverständlich. Auf der einen Seite geht man rigoros und hart gegen harmlose Aktivisten vor, auf der anderen Seite läßt man gewähren … Vor dem Gesetz sollten doch alle gleich sein. Aber eindeutig wird hier mit zweierlei Maß gemessen. Um Schäden von der Zivilgesellschaft abzuwenden, kann gegen die Klimaaktivisten kein Strafverfahren im Sinne von "Bildung einer kriminellen Vereinigung" geführt werden. Das erschüttert nur weiter das Vertrauen in den Rechtsstaat.
nur für die StA sichtbar hiermit möchte ich zur Anklage der kriminellen Vereinigung nach §129 StGB gegen fünf Personen aus dem Kontext der Letzten Generation Stellung beziehen. Aus meiner Sicht ist völlig unverständlich, wieso Menschen Teil einer kriminellen Vereinigung sein sollen, die das Ziel verfolgen die Politik zur Umsetzung bereits kommunizierter Ziele zu bewegen und die Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen im Einklang mit Art. 20a GG zu schützen. Es sollten doch viel eher die Menschen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt werden, die effektiven Klimaschutz verhindern und damit zum Tod von Millionen von Menschen weltweit beitragen.

Ich finde es bedenklich, dass Sie offensichtlich durch politischen Druck nun dieses Verfahren führen und damit einen aktiven Teil der Zivilgesellschaft einschüchtern möchten. Nicht alles was unbequem ist, muss auch direkt kriminell sein und auch bei den Straßenblockaden wird die Rechtsprechung zur Nötigung sicherlich noch vom Bundesverfassungsgericht in den nächsten Jahren angepasst werden. Ich möchte Sie hiermit auffordern die Anklage fallen zu lassen und engagierte Zivilgesellschaft nicht weiter einzuschüchtern. Kümmern Sie sich doch bitte um die real existierenden kriminellen Vereinigungen aus dem rechtsextremen Spektrum, da wäre Ihr Aufwand deutlich besser aufgehoben.
Lucas Frederick Weiß Die Verfolgung von Klimaaktivist*innen als kriminelle Vereinigung ist aus mehreren Gründen unverhältnismäßig und potenziell verfassungswidrig.

Meinungsfreiheit und Versammlungsrecht: Klimaaktivist*innen üben grundlegende demokratische Rechte aus, wie das Recht auf Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit. Diese Rechte sind im Grundgesetz und internationalen Menschenrechtsabkommen verankert. Die Verfolgung von Klimaaktivist*innen als kriminelle Vereinigung würde diese Rechte erheblich einschränken und einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen, der sich auf andere Formen des zivilen Protests bzw. Widerstands ausweiten wird.

Legitimität des Anliegens: Klimaaktivist*innen setzen sich für die Bekämpfung des Klimawandels ein, einer existenziellen Bedrohung für die Zivilisation. Ihr Anliegen betrifft die gesamte Weltgemeinschaft, insbesondere diejenigen im globalen Süden, die am wenigsten zur aktuellen Katastrophensituation beigetragen haben. Der Protest hat das legitime Ziel, Regierungen und Unternehmen dazu zu bewegen, dringende Maßnahmen zum Schutz der Lebensgrundlagen zu ergreifen. Die derzeitigen Klimaschutzziele sind gemäß Verfassungsgerichtsurteil bei weitem nicht ausreichend. Die Verfolgung von Aktivist*innen, die sich für eine sicherere und nachhaltigere Zukunft einsetzen, ist daher moralisch nicht tragbar.

Ungleichgewicht der Macht: Klimaaktivist*innen sind Gruppen von Bürger*innen oder NGOs, die sich gegen mächtige Interessengruppen wie Regierungen oder multinationalen Unternehmen stellen. Die Verfolgung dieser Aktivist*innen als kriminelle Vereinigung würde das Ungleichgewicht der Macht weiter verstärken und denjenigen, die sich für das Fortbestehen der Zivilisation einsetzen, einen unfairen und unverhältnismäßigen Nachteil verschaffen.

Kriminalisierung des Protestes: Die Verfolgung von Klimaaktivist*innen als kriminelle Vereinigung würde den zivilen Ungehorsam und politischen Protest kriminalisieren, was eine gefährliche Entwicklung für jede demokratische Gesellschaft darstellt. Der friedliche Protest ist ein wichtiges Instrument zur Förderung von Veränderungen und zur Aufdeckung von Missständen. Wenn dieser jedoch kriminalisiert wird, werden demokratische Grundsätze untergraben und der Raum für politische Teilhabe eingeschränkt.
Fehlende Gewaltanwendung: Die Klimaaktivist*innen der Letzten Generation setzen auf gewaltfreie Formen des Protests wie Demonstrationen, Konfrontationen und zivilen Ungehorsam. Die Verfolgung dieser Aktivist*innen als kriminelle Vereinigung basiert u.a. auf dem Vorwurf der Gewaltanwendung, obwohl dies ohne Zweifel nicht zutrifft. Es ist daher unverhältnismäßig, den friedlichen Protest mit kriminellen Vereinigungen gleichzusetzen.

Insgesamt ist die Verfolgung von Klimaaktivist*innen als kriminelle Vereinigung unverhältnismäßig, da sie grundlegende demokratische Rechte einschränkt, legitime Anliegen kriminalisiert, das Ungleichgewicht der Macht verstärkt, den legitimen politischen Protest kriminalisiert und auf fehlenden Beweisen für Gewaltanwendung beruht. Eine solche Vorgehensweise ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch potenziell verfassungswidrig und untergräbt die Grundlagen der demokratischen Gesellschaft. Stattdessen sollte ein Gesellschaftsrat einberufen werden, als repräsentative Form der demokratischen Mitbestimmung, der unabhängig von Lobbyist*innen und moderiert durch Expert*innen wirkungsvolle Maßnahmen erarbeitet und dem Parlament vorlegt.