Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Eric Faude aus meiner Sicht ist eine Anklage der Mitglieder der Letzten Generation nicht zu rechtfertigen. In Zeiten des Artensterbens und der sich immer deutlicher abzeichnenden drohenden Klimakatastrophe sehe ich es hingegen als Bürgerpflicht, die Akteue in Politik und Wirtschaft mit allen gewaltfreien Mitteln mit diesen nie dagewesenen Gefahren zu konfrontieren. Ziviler Ungehorsam ist gemäß vieler demokratieprägender Soziologen und Philosophen sogar Bürgerpflicht, wenn der Staat eindeutig gegen das Wohl der Menschen handelt. Und dies ist nachweislich aktuell der Fall. Eine Kriminalisierung der Letzten Generation tut widerum eines: Sie lenkt vom eigentlichen Problem ab und rückt es aus dem Fokus. Angebracht wäre stattdessen eine Anklage der einschlägig bekannten Treiber der Missstände auf unserem Planeten.
Selbst die UN hat die Verfolgung der Letzten Generation u. a. in Bayern gerügt.

Ich fordere daher die Verfahren gegen die Mitglieder der Letzten Generation zu überdenken.
Claudia Johannsmeier ich wende mich hiermit ganz deutlich gegen die Einordnung der Klima-Aktivisten als kriminelle Vereinigung.
Ihre Aktionen sind unbequem und sie rütteln auf in einer sehr polarisierende Weise , aber sie bringen niemanden bewusst zu Schaden. Zudem sind die Aktionen einem höheren gemeinschaftlichem Ziel untergeordnet und dienen nicht etwa dem Eigennutz. Diese Aktionen gehören also in den Bereich des zivilen Ungehorsams. Kriminell ist das aber keineswegs. Auf welchem Weg soll man sich sonst einsetzen gegen ungerechte Gesetze und für langfristigen Natur- und Klimaschutz?
Wir sehen alle, wie die Fridays for Future Bewegung um Veränderung kämpft, aber letztlich genügt es offensichtlich nicht Millionen Menschen in Demos auf die Straße zu bringen, denn sie werden am Ende politisch doch nur belächelt.
Der Weg des zivilen Ungehorsams ist ein wichtiges Mittel um gesehen zu werden, wenn politisch nicht auf den Willen der Bürger*innen reagiert wird. Er ist nicht kriminell und damit ist die Anklage absolut unangemessen und auch gefährlich für unsere Demokratie.
Ralf-Diethard Meineke diese Anklage wäre unehrenhaft und ideologisch Ein Verbrechen ist nicht zu erkennen und entsprechende Planungen und deren Vorwurf sind Phantasie.

Eine Anklage ist Unrecht.
Armin von der Werth die Letzte Generation ist keine kriminelle Vereinigung, sondern eine Klimaschutzgruppe.

Klimaschützen ist kein Verbrechen und deshalb bin ich entsetzt, dass einige Mitglieder behandelt werden als wären sie Mitglieder der Mafia! 

Ihre Mittel, auf die Dringlichkeit von raschen und wirkungsvollen politischen Maßnahmen gegen die Klimakatastrophe hinzuweisen, sind gewaltfrei.

Das Ziel der Letzten Generation: Sie wollen die menschliche Zivilisation retten vor der Klimakatastrophe, in die die Menschheit immer weiter hineinläuft. Wenn die Treibhausgasemissionen, z. B. durch den Verkehr und Energiesektor, durch die Landwirtschaft, durch die Industrie und im Gebäudesektor, nicht schnell und drastisch reduziert werden, sind die Aussichten für die menschliche Zivilisation wie wir sie kennen dramatisch: Sie wird zu Grunde gehen und das Leiden durch die rapide Erderhitzung wird immer mehr und immer katastrophaler werden.

Ich teile mit der Letzten Generation das Ziel: ich bin überzeugter Christ und will ebenfalls unsere Lebensgrundlagen bewahren und konsequent und schnellstmöglich das fossile Zeitalter beenden und umsteuern, hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Ich will, dass nicht nur meine Generation, sondern auch unsere Kinder und Kindeskinder ein gutes Leben führen können. 

Straßenblockaden erzeugen kein Klima der Angst, wie es bei kriminellen Banden der Fall wäre. Bilderrahmen mit Brei oder Farbe zu beschmutzen sind keine erheblichen Straftaten. Ich finde es völlig abwegig, aus solchen symbolischen Störaktionen eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu konstruieren. Das höchste deutsche Gericht in Strafsachen, der Bundesgerichtshof BGH, gibt eine Erheblichkeitsschwelle für Ermittlungen wegen einer kriminellen Vereinigung vor. Diese Grundsätze der Rechtsprechung dürfen Sie nicht missachten und unerhebliche Störaktionen mit organisierter Kriminalität gleichsetzen.

Mein Eindruck: Die Strafverfahren wegen Bildung einer angeblich kriminellen Vereinigung sind politisch motiviert. Schließlich stören auch andere Initiativen immer wieder den Verkehr und werden nicht mit solchen Verfahren überzogen, z. B. führten die Traktorproteste aus der Landwirtschaft nicht zu Verfahren gegen Bauernvereinigungen. Hier wird mit zweierlei Maaß gemessen.

Ich habe den Eindruck, dass die Ermittlungen geführt werden, obwohl eigentlich klar ist, dass eine Verurteilung extrem unwahrscheinlich ist, weil das drastische Ermittlungen wie z. B. Abhören und Hausdurchsuchungen möglich macht. Das wirkt auf mich wie eine Maßnahme, um Aktive von ihrem Einsatz für den Schutz unserer Lebensgrundlagen abzuhalten und andere von entsprechendem Engagement abzuschrecken. Offensichtlich haben hier viele Menschen die Demokratie überhaupt nicht verstanden.

Auch wenn die Mittel der Letzten Generation nicht meine eigenen sind: Das ist auf keinen Fall organisierte Kriminalität wie von gewalttätigen und kriminellen Banden.

Sogar UN-Sonderberichterstatter Michel Forst warnt eindringlich vor einer Kriminalisierung von klimaaktivistisch engagierten Menschen, die er als "environmental defenders"  bezeichnet. Er schließt dabei ausdrücklich Menschen ein, die zivilen Ungehorsam als Methode wählen.

Stellen Sie das Verfahren ein!