Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen.
Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:Name | Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft |
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Eva-Maria Obst | ihre Entscheidung, Mitglieder der Letzten Generation, als Kriminelle zu bezeichnen, und sie in diesem Kontext abzuurteilen, ist ein Affront gegen ALLE, die sich für Klimaschutz/Umweltschutz einsetzen. Öl im Boden lassen, auf erneuerbare Energien zu setzen, ist das Gebot der Stunde, denn es geht um die Erhaltung unser aller Lebensgrundlagen auf dem Planeten Erde. Es ist keineswegs kriminell, wenn sich vorwiegend junge Menschen, um ihre Zukunft sorgen u hierfür auch das legitime Mittel des zivilen Ungehorsams einzusetzen. Die Bundesregierung ist in der Pflicht, die Lebensgrundlagen ihrer Bürger*innen zu schützen, wie es im Grundgesetz, unter Art.20, festgeschrieben ist. Da sie es nicht tut, sondern weiter auf fossile Brennstoffe/Projekte setzt, muss die Zivilgesellschaft (!) an die Einhaltung des Grundgesetzes erinnern. Bitte berücksichtigen sie die Dringlichkeit in Richtung Kipppunkte/Klimakollaps, danke. |
Bernhard Piest | Mit dem StGB werden Handlungen mit Strafen bedroht, die den Einzelnen oder der Gemeinschaft erheblich schaden. Der §129 belegt Bandentätigkeiten mit hohen Strafen, weil eine Gruppe von Kriminellen den Schaden potenzieren. Parallel zum gesellschaftlichen Schaden erwirkt die Bande einen hohen materiellen Gewinn für sich. Was haben solche kriminelle Vereinigungen mit der Letzten Generation zu tun? Ihr einziges Interesse ist kein Gewinn irgendwelcher Art für die Gruppe. Ihr Ziel ist es Teil einer notwendigen und unumgänglichen Rettungsaktion zu sein, die den Erhalt der Lebensgrundlagen auf unserer Erde für die Menschen absichern will. Bei allen Aktivitäten der Gruppe wird Gewalt abgelehnt. Niemals will die Letzte Generation einzelnen Menschen oder der Gesellschaft Schaden zufügen. Genau das Gegenteil ist der Fall. Um sich auf ihre Aktionen vorzubereiten, ist es nötig, sich mit Gleichgesinnten zu verabreden. Wenn solch eine verabredete Aktion mit Bandentätigkeit gleichgesetzt wird, Hausdurchsuchungen und Abhören als polizeiliche Maßnahmen angewendet werden, sind diese Maßnahmen ein Angriff auf unsere Demokratie und werden die Menschen entmutigen, die sich für den Erhalt der Erde als eine wunderbare Lebensbasis für uns Menschen einsetzen. Ich lehne die Strafandrohung mit dem §129 StGB für die Handlungen der Letzten Generation ab. Die Gleichsetzung mit einer kriminellen Vereinigung ist nicht vermittelbar. |
Christian Schloyer | wenn Sie sämtliche "Gruppierungen", aus denen heraus einzelne Mitbezeichnete gegen Gesetzte verstoßen, als "kriminelle Vereinigung" einstufen wollten, müsste sich die "Letzte Generation" oder gar "Fridays for Future" weit hinten anstellen. Vermutlich weit hinter gemeinwohlschädigenden und in Teilen kriminellen "Manger:innen", "Banker:innen" und „Sepkulant:innen“, welche immer noch mit Klimaschädigung Rendite machen dürfen (und sich großzügig über geltendes Recht hinwegsetzen). Selbstverständlich ist etwa die Beschädigung von Pipelines keine harmlose und rechtskonforme Art und Weise, gegen gesellschaftliche Missstände zu demonstrieren. Und doch ist es ja so, dass nicht die Demonstration gegen exzessive(n) Autobahnbau- und -nutzung, gegen die Verfeuerung von Öl und Gas, gegen Braunkohle, Waldrodung und allgemein gegen die Vernichtung einer lebenswerten Zukunft für die Menschheit – dass nicht die Demonstrant:innen im eigentlichen Sinne unrecht, „kriminell“ oder gar „staatsgefährdend“ agieren. Verbrechen (als konkreter Verstoß gegen geltende Klimaschutzgesetze) sind häufig eben: Autobahnen, Pipelines, Braunkohlebagger und andere ungeahndete bzw. geduldete Klimaverbrechen im Namen des Profits. Es ist nicht nachvollziehbar und einer Demokratie nicht würdig, dass Verbrechen gegen Klima und Umwelt juristisch nicht ausreichend verfolgt werden, zugleich aber diejenigen, die auf diesen Umstand hinweisen, kriminalisiert werden. Dass in Einzelfällen gegen Demonstrant:innen ermittelt wird, die strafrechtlich sehr bewusst rote Linien übertreten, ist in meinen Augen nachvollziehbar und wohl ein Risiko, das diese Form zivilen Protestes und ihre Einzelaktuer:innen (er)tragen müssen. Dass aber eine Umwelt- und Klimabewegung per se kriminalisiert wird, ist Unrecht und ein fatales Zeichen gegen dringend notwendiges ziviles Engagement. Damit werden Menschen über einen Kamm geschoren, die Teil einer Klimabewegung sind und überwiegend noch nie irgendeinen rechtlichen Konflikt provoziert haben. Durch deren Kriminalisierung schrecken Sie nicht ab, sondern erschaffen künstlich "Kriminelle". Damit treiben Sie engagierte Streiter:innen für die Demokratie in einen Untergrund, wo "rote Linien" aufgrund einer Pauschalverurteilung nicht mehr existieren – und damit der Unterschied zwischen einer Sitzblockade und der Planung eines Piplineanschlages verschwimmt. Ich halte das in jeder Hinsicht für falsch und gefährlich. Als juristischer Laie vermag ich kaum juristisch fundiert zu argumentieren, sodass meine Argumente Sie vermutlich nicht auf Ihrem Terrain der Rechtsbegrifflichkeiten und Gesetzeskenntnisse erreichen können. Ich kann nur appellieren, etwaige Spielräume in der Rechtsprechung nicht im Sinne einer Vorverurteilung von Klimaschützer:innen zu nutzen, sondern im Gegenteil: Es obliegt Ihrer Verantwortung als (juristische) Demokratie-Bewahrer:innen, nicht diejenigen Menschen aus der demokratischen Gesellschaft qua Kriminalisierung zu verstoßen, die sich wie kaum jemand anderes für die Voraussetzungen jedweden menschlichen und demokratischen (Zusammen-)Lebens einsetzen. Nehmen Sie Menschen (und vor allem jungen Menschen) nicht den Mut, für Ihre Zukunft und gegen Klimaverbrechen aufzustehen! |
Jörg Wieja | Urteile unserer Gerichte ergehen im Namen des Volkes. Gut so. Ich danke dem Engagement der jungen Menschen um Bewusstsein für den Ressourcenverbrauch zu schaffen. Meine höchste Anerkennung. Dass es mehrere Menschen gibt, die dieses Engagement aufbringen, in der Absicht keinen andere Menschen zu schädigen und demokratische Grundsätze zu wahren, einer terroristischen Vereinigung gleichzusetzen, entsetzt mich. Eine terroristische Absicht lässt sich nicht ableiten, geschweige denn darstellen. Ich hoffe auf ein gerechtes Anwenden der Gesetze und einen klaren Verstand der Ermittelnden und Anklagenden und somit auf ein Abwenden der Klagen. |