Es sind bereits
2162
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Arne Wissel ich möchte meine Stellungnahme zu dem Verfahren gemäß § 129 StGB abgeben. Dieser Paragraph wird von zahlreichen Rechtsexperten in seiner aktuellen Form als verfassungswidrig eingestuft. Sein weit gefasster Wortlaut ermöglicht es Staatsanwaltschaften, eine Vielzahl von Gruppen und Personen theoretisch unter diesen Paragraphen zu subsumieren, was zunehmend genutzt wird, um unliebsamen Protest einzuschränken.

Besonders problematisch ist, dass Staatsanwaltschaften bereits im Ermittlungsverfahren umfangreiche Befugnisse haben, bevor ein Gericht über das Vorliegen einer kriminellen Vereinigung entschieden hat. Diese Befugnisse umfassen Hausdurchsuchungen, Abhörmaßnahmen, Beschlagnahmungen von Eigentum und vieles mehr, was dazu führen kann, dass zivilgesellschaftliche Bewegungen erheblich geschwächt und eingeschränkt werden.

Ein weiteres bedenkliches Element ist die Tatsache, dass Staatsanwaltschaften der Weisungsbefugnis des Justizministers oder der Justizministerin unterliegen und nicht unabhängig handeln wie Gerichte. Dies macht den § 129 StGB zu einem politischen Instrument gegen effektiven Protest, obwohl er eigentlich zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität gedacht ist.

Ich appelliere daher eindringlich an die Staatsanwaltschaft, bei der Anwendung des § 129 StGB äußerste Zurückhaltung walten zu lassen und sicherzustellen, dass nur tatsächlich kriminelle Handlungen verfolgt werden, die eine ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Sicherheit darstellen, nicht aber Bagatellen oder gar politischer Protest im Sinnne unseres Grundgesetzes.
Matthias Pfaff Ich bin Physiker und arbeite in der Kfz-Zulieferbranche. Es gab vor 100 Jahren den Kardinalfehler, dass Automobilität mit fossilen Kraftstoffen gepusht wurde und die Elektromobilität verdrängt hat. Hundert Jahre lang haben Ölkonzerne fortan ihre Gewinne auf Kosten der Umwelt und der Menschen gemacht. Dieses Fehlverhalten muss die Bevölkerung nun in kürzestmöglicher Zeit korrigieren. Menschen die das erkennen und so handeln, dürfen nicht kriminalisiert werden, sondern gehören gelobt!
nur für die StA sichtbar Ich finde es ungeheuerlich, daß Menschen, die sich uneigennützig für den Erhalt unserer Natur, Umwelt und letztlich ja auch unserer Wirtschaftsfähigkeit einsetzen derart kriminalisiert werden und bestraft werden sollen.
Das angestrebte Strafmaß steht in keinerlei Verhältnis zu pazifistisch ausgeführten Protesten.
Sollte die letzte Generation wirklich nach Paragraph 129 StGB angeklagt werden, so verliere ich endgültig den Glauben an eine wehrhafte Demokratie.
ANITA WIEGAND "Eine Kriminalisierung der letzten Letzten Generation ist nicht rechtens!"